Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Imre Holocher
Hallo Susanne
Apropos Eigennutz: Wenn es ans Erben geht, achte mal auf das neue Erbschaftsrecht. ...
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14.01.2009, 08:44 | #11 | |
Gesperrt
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
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Zitat:
Hallo Imre, ich würde doch ganz gerne wissen ob sich beim Erbschaftsrecht noch was ändert. Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen maxklinger |
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14.01.2009, 21:13 | #12 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Zitat:
Moin Moin Da muss ich mich selber erst einmal schlau machen. Das kann ich so nicht beantworten, aber vielleicht später. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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15.01.2009, 12:47 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Ich habe selbst noch mal eine Frage zum Thema Schenkung.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Betreute ihrer BetreuerIn Geld schenken will, da Betreuerin auch Verwandte und (einzige) Bezugsperson ist. So ist es ja nicht selten bei Alten. Wie sieht die Rechtspflegerin das? Darf die Betreuerin das Geld annehmen? |
07.10.2009, 11:20 | #14 |
Gesperrt
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 2
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Schenkung als vorgezogenes Erbe
Ich habe zu dem Thema Schenkung noch eine ergänzende Frage:
- die Betreute ist über 80 Jahre alt und demenzkrank, - die betreute Person hat mehr als €150.000 auf dem Konto, - die Rente für die Pflege im Heim ist ausreichend, jeden Monat sind noch 200 - 300 € übrig, - es gibt nur 3 gesetzliche Erben (Neffen) und kein Testament. Kann ich als Betreuer in Absprache mit dem Gericht jedem Neffen z.B. 10000,- € schenken? |
07.10.2009, 12:02 | #15 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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lies mal den beitrag von statiatellamaus, da steht alles drin.
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07.10.2009, 16:47 | #16 |
Gast
Beiträge: n/a
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@heinfiete:
Wenn das Gericht das genehmigen sollte - theoretisch ja. Aber das ist nicht zu erwarten. Bei der erwähnten Demenz wäre dann auch zu überprüfen, wie das mit dem "freien (Schenkungs) Willen" aussieht ..... jelka |
01.06.2012, 14:14 | #17 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
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Zitat:
ist das der einzige Weg (Antrag beim Vormundschaftsgerichts), oder könnte man zB. bei einer Schenkung auch einen medizinischen Gutachter holen und von ihm die Geschäftsfähigkeit attestieren lassen für die Schenkung? Aber dann muss man dieses Gutachten wohl auch beim Vormundschaftsgerichts einreichen, spätestens bei der nächsten Vermögensaufstellung? Wenn mir mein Vater sein Auto schenken möchte (und das Vermögen groß genug ist), einfach ein Fax ans Vormundschaftsgerichts, dass mein Vater mir sein Auto schenken möchte? Danke.
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MfG, nun als familienangehöriger unbefristeter ehrenamtliche Betreuer |
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01.06.2012, 14:22 | #18 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo
die vorherigen Auskünfte sind insofern verwirrend als dass meiner Meinung nach nicht genügend unterschieden wurde in den Beiträgen zwischen Schenkungen die der Betreute selbst vornimmt - dazu brauchts keine gerichtliche Genehmigung aber Klarheit darüber, dass der Schenker genau wusste was er tat und er auch nicht geschäftsunfähig, dement oder ähnliches ist. - und Schenkungen zu denen der Betreuer ausfgefordert wurde diese zu tätigen. Um die Frage konkreter beantworten zu können müsste man wissen: in welcher Rolle stellst Du Deine Frage, als Angehöriger? als Betreuter? als Berufsbetreuer oder als was? Davon haängt eine Antwort nach den Regeln dann ab. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.06.2012, 14:24 | #19 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Schenkungen sind grds. nicht möglich, § 1804 BGB.
Wenn der Betreute die Schenkung noch selbst machen kann - dann soll er dies tun. Aber dazu ist es erforderlich, dass keine hochgradige Demenz o. ä. vorliegt. Der Betreute muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidung nicht nur für die nächsten zwei Minuten, sondern dauerhaft nachzuvollziehen. Ein Antrag beim Betreuungs(!)gericht wird daher in der Regel nichts bringen (außer einer Zurückweisung oder der Aufforderung, den Antrag zurückzunehmen). Eine Anhörung oder Zustimmung des Gerichts, wie Stracciatellamaus erklärt hat, gibt es hier im Umkreis nicht. Geschenke zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten, Todesfall) im angemessenen (!) kleinen Rahmen sind nicht zu beanstanden, müssen hier allerdings auch entsprechend in der Rechnungslegung bezeichnet werden ("Neffe Martin, Geburtstag 50 EUR" oder so). |
01.06.2012, 19:16 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
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Hallo sheld77.
In Deinem ersten Beitrag schreibst Du: „Ich habe ihm nun gesagt , das das nicht geht , weil auf den Sparbüchern Sperrvermerke drauf sind.“ Wenn es so ist, was ich mir gut vorstellen kann, gelten diese Sperrvermerke doch auch für Dich. Im Fall meines Betreuten ist es so, dass er bzw. ich monatlich einen bestimmten Betrag abholen darf. Dieser Betrag ist natürlich nicht so hoch, dass er davon mal eben 5000 € verschenken könnte. Es ist also nicht Deine Entscheidung, wenn Schwiegervater keine 5000 € geschenkt bekommt. Bei allem was ich schreibe gehe ich natürlich davon aus, dass Deine Oma nicht geschäftsfähig ist. Gruß Ralf |
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Stichworte |
angehörige, mündelsicher, schenkung, sparbuch, sperrvermerk, vollmacht |
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