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Schenkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Imre Holocher Hallo Susanne Apropos Eigennutz: Wenn es ans Erben geht, achte mal auf das neue Erbschaftsrecht. ...


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Alt 14.01.2009, 08:44   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Hallo Susanne

Apropos Eigennutz: Wenn es ans Erben geht, achte mal auf das neue Erbschaftsrecht. Hier sollen nämlich auch die Personen berücksichtigt werden, die die Pflegeleistungen erbringen und nicht so hoch in der Erbenhierarchie stehen. Aber das Gesetz soll erst mal in Kraft treten, dann weitersehen...


Hallo Imre,
ich würde doch ganz gerne wissen ob sich beim Erbschaftsrecht noch was ändert. Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
maxklinger
maxklinger ist offline  
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Alt 14.01.2009, 21:13   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Zitat:
Zitat von maxklinger Beitrag anzeigen
Hallo Imre,
ich würde doch ganz gerne wissen ob sich beim Erbschaftsrecht noch was ändert. Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
maxklinger

Moin Moin

Da muss ich mich selber erst einmal schlau machen. Das kann ich so nicht beantworten, aber vielleicht später.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.01.2009, 12:47   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Ich habe selbst noch mal eine Frage zum Thema Schenkung.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Betreute ihrer BetreuerIn Geld schenken will, da Betreuerin auch Verwandte und (einzige) Bezugsperson ist. So ist es ja nicht selten bei Alten.
Wie sieht die Rechtspflegerin das? Darf die Betreuerin das Geld annehmen?
Gletscher ist offline  
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Alt 07.10.2009, 11:20   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 2
Standard Schenkung als vorgezogenes Erbe

Ich habe zu dem Thema Schenkung noch eine ergänzende Frage:
- die Betreute ist über 80 Jahre alt und demenzkrank,
- die betreute Person hat mehr als €150.000 auf dem Konto,
- die Rente für die Pflege im Heim ist ausreichend, jeden Monat sind noch 200 - 300 € übrig,
- es gibt nur 3 gesetzliche Erben (Neffen) und kein Testament.

Kann ich als Betreuer in Absprache mit dem Gericht jedem Neffen z.B. 10000,- € schenken?
heinfiete ist offline  
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Alt 07.10.2009, 12:02   #15
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

lies mal den beitrag von statiatellamaus, da steht alles drin.

zeiten ist offline  
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Alt 07.10.2009, 16:47   #16
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@heinfiete:
Wenn das Gericht das genehmigen sollte - theoretisch ja. Aber das ist nicht zu erwarten.
Bei der erwähnten Demenz wäre dann auch zu überprüfen, wie das mit dem "freien (Schenkungs) Willen" aussieht .....
jelka
 
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Alt 01.06.2012, 14:14   #17
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Sollen größe Geldbeträge verschenkt werden, dann ist vorher die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts einzuholen. D.h. der Betreuer stellt einen Antrag, warum wer wieviel geschenkt bekommen soll und der Rechtspfleger wird die Oma dazu anhören und sich selbst vom Willen überzeugen.
Hallo,
ist das der einzige Weg (Antrag beim Vormundschaftsgerichts), oder könnte man zB. bei einer Schenkung auch einen medizinischen Gutachter holen und von ihm die Geschäftsfähigkeit attestieren lassen für die Schenkung?
Aber dann muss man dieses Gutachten wohl auch beim Vormundschaftsgerichts einreichen, spätestens bei der nächsten Vermögensaufstellung?

Wenn mir mein Vater sein Auto schenken möchte (und das Vermögen groß genug ist), einfach ein Fax ans Vormundschaftsgerichts, dass mein Vater mir sein Auto schenken möchte?
Danke.
__________________
MfG, nun als familienangehöriger unbefristeter ehrenamtliche Betreuer
Tibo ist offline  
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Alt 01.06.2012, 14:22   #18
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo

die vorherigen Auskünfte sind insofern verwirrend als dass meiner Meinung nach nicht genügend unterschieden wurde in den Beiträgen zwischen Schenkungen die der Betreute selbst vornimmt
- dazu brauchts keine gerichtliche Genehmigung aber Klarheit darüber, dass der Schenker genau wusste was er tat und er auch nicht geschäftsunfähig, dement oder ähnliches ist.
- und Schenkungen zu denen der Betreuer ausfgefordert wurde diese zu tätigen.


Um die Frage konkreter beantworten zu können müsste man wissen: in welcher Rolle stellst Du Deine Frage, als Angehöriger? als Betreuter? als Berufsbetreuer oder als was? Davon haängt eine Antwort nach den Regeln dann ab.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2012, 14:24   #19
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Schenkungen sind grds. nicht möglich, § 1804 BGB.

Wenn der Betreute die Schenkung noch selbst machen kann - dann soll er dies tun. Aber dazu ist es erforderlich, dass keine hochgradige Demenz o. ä. vorliegt. Der Betreute muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidung nicht nur für die nächsten zwei Minuten, sondern dauerhaft nachzuvollziehen.

Ein Antrag beim Betreuungs(!)gericht wird daher in der Regel nichts bringen (außer einer Zurückweisung oder der Aufforderung, den Antrag zurückzunehmen).
Eine Anhörung oder Zustimmung des Gerichts, wie Stracciatellamaus erklärt hat, gibt es hier im Umkreis nicht.

Geschenke zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten, Todesfall) im angemessenen (!) kleinen Rahmen sind nicht zu beanstanden, müssen hier allerdings auch entsprechend in der Rechnungslegung bezeichnet werden ("Neffe Martin, Geburtstag 50 EUR" oder so).
Fara ist offline  
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Alt 01.06.2012, 19:16   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
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Hallo sheld77.

In Deinem ersten Beitrag schreibst Du:
Ich habe ihm nun gesagt , das das nicht geht , weil auf den Sparbüchern Sperrvermerke drauf sind.“

Wenn es so ist, was ich mir gut vorstellen kann, gelten diese Sperrvermerke doch auch für Dich.
Im Fall meines Betreuten ist es so, dass er bzw. ich monatlich einen bestimmten Betrag abholen darf. Dieser Betrag ist natürlich nicht so hoch, dass er davon mal eben 5000 € verschenken könnte.
Es ist also nicht Deine Entscheidung, wenn Schwiegervater keine 5000 € geschenkt bekommt.

Bei allem was ich schreibe gehe ich natürlich davon aus, dass Deine Oma nicht geschäftsfähig ist.

Gruß
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Stichworte
angehörige, mündelsicher, schenkung, sparbuch, sperrvermerk, vollmacht


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