Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Wenn es so ist, was ich mir gut vorstellen kann, gelten diese Sperrvermerke doch auch für Dich.
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01.06.2012, 21:37 | #21 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Gruß, Andreas
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02.06.2012, 06:06 | #22 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
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Zitat:
ich dachte die Info in meiner Signatur reicht. Als erstes frage ich als Angehöriger (der durch die Beanspruchung der plötzlichen Krankheit beider Eltern, seinen Job verloren hat.), dann in der Rolle als ehrenamtliche Betreuer.
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MfG, nun als familienangehöriger unbefristeter ehrenamtliche Betreuer |
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02.06.2012, 08:41 | #23 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Tibo,
Wenn der geschäftsfähige Betreute etwas schenkt dann benötigt er keine Zustimmung des Gerichtes. Wenn ich es noch richtig weiß gab es in deinem Fall doch zumindest erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Es könnte daher sinnvoll sein wenn du einen Schenkungswunsch des Betreuten vorher mit dem zuständigen Rechtspfleger einmal besprichst. Gruß, Andreas
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angehörige, mündelsicher, schenkung, sparbuch, sperrvermerk, vollmacht |
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