Dies ist ein Beitrag zum Thema Dürfen wir im Haus bleiben? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
weis garnicht wie ich anfangen soll.
Also ich hab die Betreuung für meinen Vater mitlerweile schon 2 Jahre, ich ...
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09.01.2009, 17:54 | #1 |
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Beiträge: 4
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Dürfen wir im Haus bleiben?
Hallo,
weis garnicht wie ich anfangen soll. Also ich hab die Betreuung für meinen Vater mitlerweile schon 2 Jahre, ich wohne mit meiner Familie ( Mann und Sohn) im Haus meine Vaters seit 3 Jahre. Mein Vater ist seit 2 1/2Jahren durch einen Hirnschlag ein Pflegefall und ich Pflege Ihn mit hilfe eines Pflegedienstes zuhause. Aber leider schaffe ich es jetzt nicht mehr, weil sich meine Behinderung verschlechtert hat und es zur belastung wird. Wir haben uns, auch wenn es mir schwer fällt, dazu endschloßen eine Heimplatz zu suchen. Meine Frage: Dürfen wir im Haus wohnen bleiben wenn mein Vater ins Heim geht? Es wurde damals festgelegt das weil ich Ihn Pflege und mein Mann das Haus in schuß hält, das wir keine Miete zahlen brauchen. Aber wie verhält sich das dann? Wir leben zur Zeit im ungewissen, ein Miete von 600,-Euro können wir uns nicht leisten. Ich bin mir im klaren das wenn das Guthaben aufgebraucht ist, das dan das Haus dran glauben muß. Kennt sich da jemand damit aus? |
09.01.2009, 19:07 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Moin
Eigentlich kein Grud zur Panik. Dass der Vater aufgrund eines Schlaganfalles zum Pflegefall wird und der Pflegebedarf so sehr ansteigt, dass er zu Hause nicht mehr versorgt werden kann, kommt des öfteren vor. Es ist OK, wenn du ihn ins Heim gibst. Schlimmer wäre es, wenn der Vater zu Hause bliebe, und die Versorgung nicht gut wäre. Aus dem Haus wirst Du auch nicht ausziehen müssen. Weil du zur Familie gehörst, kannst du nicht einfach rausgesetzt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten: - Das Einkommen deines Vaters (Rente?) reicht aus, um die Eigenanteile der Heimkosten zu begleichen. Dann ist sowieso kein Alarm. Er könnte Euch die Miete erlassen, z.B. weil ihr euch auch im Heim weiter um ihn kümmert. Solange keine neidischen Geschwister da sind sollte das kein Problem sein. - Das Einkommen reicht nicht aus, dann könntet ihr Miete zahlen, die die Lücke abdeckt. Wenn euer Einkommen sehr dünn ist (z.B. ALG 2 oder Grundsicherung) darf das Amt Eure Miete zahlen. Bei sonstigemsehr dünnem Einkommen gibt es Wohngeld. Eine Miete von 600,00 € für 3 Personen als Warmmiete ist durchaus akzeptabel. - Falls alles nix helfen sollte, müßt ihr immer noch nicht ausziehen, weil ihr Verwandte seid. Das Sozialamt übernimmt die Heimkosten, verlangt aber eine Sicherungshypothek auf das Haus. Das ist im Prinzip auch korrekt, weil es sein Geld dann bekommt, wenn das Haus verkauft wird. Auf jeden Fall solltet ihr im Falle, dass das Einkommen des Vaters nicht ausreicht, einen Mietvertrag abschliessen, in dem eine klar beschrieben ist, was für welchen Preis an wen vermietet wird (sofern das nicht schon in dem Wohnrechtsvertrag festgehalten ist). Da du aber selber die Betreuerin deines Vaters bist, darfst du den Mietvertrag nicht selber abschließen. Hier mußt du dich an das Gericht wenden und einen Ergänzungsbetreuer oder Verfahrenspfleger beantragen, der für den Mietvertrag die Vertretung deines Vaters übernimmt. Am besten mit dem Rechtspfleger darüber unterhalten, der hilft dabei weiter. Viel Glück wünscht Imre
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10.01.2009, 14:28 | #3 |
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Beiträge: 4
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Vielen Dank!!!
Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer. Leider gibt es einen neidischen Bruder mit dem es viel stress wegen der Betreuung und sein Geld gab aber das haben wir gewonnen, war auch viel Durchgangsverkehr da ( Richter, Gutachter, Anwalt usw.). Seid dem ist eigentlich momentan ruhe, Er kommt auch nicht zu seinem Geburtstag nur ein Päckchen zu Weihnachten kommt mit vermerk "Persönlich" drauf. Wie verhält sich den dann die Sachlage bei Geldgeilen Geschwistern die mir schon eine Rechnung präsentieren was ihm zusteht obwohl der Vater noch lebt? Aber der Endschluss steht meinen Vater ins Heim zu geben, der Rest wird sich schon irgendwie ergeben mit den Ämtern, ist halt wieder viel Stress. Mir würde es nur leid um meinen Sohn tun wenn wir raus müssten, er hat die Schule und Hort in der nähe und seine Freunde. Viele Grüße von Hasi |
13.01.2009, 19:45 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Moin
Zitat:
Frag die Geschwister doch einfach mal an, ob sie bzgl. der Antwort auf ihre Fragen eine Fristsetzung erwägen - und wenn ja - wie sie gewährleisten wollen, dass bis dahin der Erbfall auch schon eingetreten ist. Schließlich wird erst gestorben und dann der Rest aufgeteilt. Nix mit jetzt schon Rechnung präsentieren! Also abwarten, Tee trinken, in Ruhe zusehen. Ihr Buckel auch auch eine schöne Rutschbahn für Verwandte... MfG Imre
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angehörige, ergänzungsbetreuer, haus, heim, miete, mietvertrag, verfahrenspfleger |
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