Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösen Gesetzliche Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir haben ein wirkliches Problem.
Mein Freund steht seit einem Jahr unter gesetzlicher Betreuung. Er hatte damals ein körperliches Problem ...
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10.01.2009, 13:27 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Auflösen Gesetzliche Betreuung
Wir haben ein wirkliches Problem.
Mein Freund steht seit einem Jahr unter gesetzlicher Betreuung. Er hatte damals ein körperliches Problem mit körperlicher Behinderung. Damals hätten wir schon Widerspruch einlegen müssen. Er hatte versäumt anzumerken, dass ich, seine Lebensgefährtin per Vorsorgevollmacht den Part der Betreuung, so er sie überhaupt braucht, hätte übernehmen können, wie ich es zuvor all die Jahre auch gemacht habe. Er ist nämlich sehr fit. Jetzt ist die Frage, wie gehen wir vor? Schreiben an Vormundschaftsgericht mit der Bitte um Überprüfung der derzeitigen Situation und gegebenenfalls Aufhebung. Oder erstellen einer Vorsorgevollmacht. Irgendwie möchten wir das Ganze in Bewegung bringen. Wir fühlen uns in unserem Alltag bevormundet und nicht wie freie Menschen, so wie wir es eigentlich gewöhnt sind. Wer kann uns dazu etwas sagen? Robertaw |
10.01.2009, 15:40 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ihr solltet, wie bereits angedacht, an das Gericht mit der Bitte um Aufhebung der Betreuung schreiben. Vielleicht könntet Ihr auch mit dem Betreuer gemeinsame Sachen machen und dieser gibt gleich sein Statement dazu und unterstützt den Aufhebungsantrag. Dann dürfte es schneller gehen!
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10.01.2009, 17:58 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Aulösung Betreuung
Danke,habe schon ein Schreiben ans Gericht aufgesetzt.
Robertaw |
12.01.2009, 08:20 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Auf jedenfall schriftlich ans Gericht mit der Bitte um Aufhebung der Betreuung wenden. Für eine Betreuung ist eine psychische Erkrankung Voraussetzung, eine kurzfristige körperliche reicht dafür nicht aus. Es wird dann ein erneutes Gutachten erstellt und der Betroffene vom Richter angehört werden.
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr. |
13.01.2009, 09:26 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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16.01.2009, 16:25 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Urlaubsgeld
Hallo, noch eine Frage wir haben für meinen Freund und mich Urlaubmachen anerkannt bekommen und fahren in eine behindertengerechte Unterkunft. Es gibt Pflegestufe und die gesetzliche Betreuung will jetzt eine Preisliste über anfallende Kosten während des Urlaubs haben.
Das wissen wir aber selber noch nicht, weil das von vielen Eventualitäten abhängt. Es ist Geld vorhanden, warum kann sie uns einen gewissen geforderten Betrag nicht einfach auszahlen? Freuen uns über Antwort Grüsse Robertaw |
16.01.2009, 17:49 | #7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hm, dass mit der Fertigung einer Preisliste finde ich etwas übertrieben. Wenn von meinen Betreuten jemand in den Urlaub fährt, vereinbaren wir eine Summe und die kann von den Betreuten abgehoben werden, bzw. zahle ich vorher das Geld aus. Dabei gehe ich einmal von der Summe des Wirtschaftsgeldes aus, welches im gleichen Zeitraum verbraucht werden muss zuzüglich Extrageld f. Unternehmungen und mal Essen gehen.
Ich würde versuchen nochmal mit der Betreuerin zu sprechen. Vielleicht könntet Ihr Euch vorher einen pauschalen Tagesbetrag überlegen, den ihr ihr anbieten könntet? |
16.01.2009, 18:04 | #8 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo,
besteht denn ein Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen? Wenn nicht, dann kann dein Freund doch mit dir zur Bank gehen und den Betrag abheben, den ihr benötigt. Oder? Gruß Karla |
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Stichworte |
angehörige, aufhebung betreuung, vorsorgevollmacht |
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