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gesetzliche Betreuung

 

Auflösen Gesetzliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösen Gesetzliche Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir haben ein wirkliches Problem. Mein Freund steht seit einem Jahr unter gesetzlicher Betreuung. Er hatte damals ein körperliches Problem ...


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Alt 10.01.2009, 13:27   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Auflösen Gesetzliche Betreuung

Wir haben ein wirkliches Problem.
Mein Freund steht seit einem Jahr unter gesetzlicher Betreuung. Er hatte damals ein körperliches Problem mit körperlicher Behinderung.
Damals hätten wir schon Widerspruch einlegen müssen. Er hatte versäumt anzumerken, dass ich, seine Lebensgefährtin per Vorsorgevollmacht den Part der Betreuung, so er sie überhaupt braucht, hätte übernehmen können, wie ich es zuvor all die Jahre auch gemacht habe. Er ist nämlich sehr fit.
Jetzt ist die Frage, wie gehen wir vor?
Schreiben an Vormundschaftsgericht mit der Bitte um Überprüfung der derzeitigen Situation und gegebenenfalls Aufhebung.
Oder erstellen einer Vorsorgevollmacht. Irgendwie möchten wir das Ganze in Bewegung bringen.
Wir fühlen uns in unserem Alltag bevormundet und nicht wie freie Menschen, so wie wir es eigentlich gewöhnt sind.
Wer kann uns dazu etwas sagen? Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 10.01.2009, 15:40   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Ihr solltet, wie bereits angedacht, an das Gericht mit der Bitte um Aufhebung der Betreuung schreiben. Vielleicht könntet Ihr auch mit dem Betreuer gemeinsame Sachen machen und dieser gibt gleich sein Statement dazu und unterstützt den Aufhebungsantrag. Dann dürfte es schneller gehen!
BetrKl ist offline  
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Alt 10.01.2009, 17:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Aulösung Betreuung

Danke,habe schon ein Schreiben ans Gericht aufgesetzt.
Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 12.01.2009, 08:20   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
Standard

Auf jedenfall schriftlich ans Gericht mit der Bitte um Aufhebung der Betreuung wenden. Für eine Betreuung ist eine psychische Erkrankung Voraussetzung, eine kurzfristige körperliche reicht dafür nicht aus. Es wird dann ein erneutes Gutachten erstellt und der Betroffene vom Richter angehört werden.
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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Alt 13.01.2009, 09:26   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Robertaw Beitrag anzeigen
Jetzt ist die Frage, wie gehen wir vor?
Schreiben an Vormundschaftsgericht mit der Bitte um Überprüfung der derzeitigen Situation und gegebenenfalls Aufhebung.
Falls das Bitten nichts nützt kann auch Beschwerde ggf. beim zuständigen Landgericht eingelegt werden.
Roy ist offline  
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Alt 16.01.2009, 16:25   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Urlaubsgeld

Hallo, noch eine Frage wir haben für meinen Freund und mich Urlaubmachen anerkannt bekommen und fahren in eine behindertengerechte Unterkunft. Es gibt Pflegestufe und die gesetzliche Betreuung will jetzt eine Preisliste über anfallende Kosten während des Urlaubs haben.
Das wissen wir aber selber noch nicht, weil das von vielen Eventualitäten abhängt. Es ist Geld vorhanden, warum kann sie uns einen gewissen geforderten Betrag nicht einfach auszahlen?
Freuen uns über Antwort
Grüsse Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 16.01.2009, 17:49   #7
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hm, dass mit der Fertigung einer Preisliste finde ich etwas übertrieben. Wenn von meinen Betreuten jemand in den Urlaub fährt, vereinbaren wir eine Summe und die kann von den Betreuten abgehoben werden, bzw. zahle ich vorher das Geld aus. Dabei gehe ich einmal von der Summe des Wirtschaftsgeldes aus, welches im gleichen Zeitraum verbraucht werden muss zuzüglich Extrageld f. Unternehmungen und mal Essen gehen.
Ich würde versuchen nochmal mit der Betreuerin zu sprechen. Vielleicht könntet Ihr Euch vorher einen pauschalen Tagesbetrag überlegen, den ihr ihr anbieten könntet?
BetrKl ist offline  
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Alt 16.01.2009, 18:04   #8
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo,

besteht denn ein Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen?

Wenn nicht, dann kann dein Freund doch mit dir zur Bank gehen und den Betrag abheben, den ihr benötigt. Oder?

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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Stichworte
angehörige, aufhebung betreuung, vorsorgevollmacht


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