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AndreasLübeck 12.01.2009 09:23

Forderung eines Mobilfunkbetreibers
 
Hallo,

ich habe eine neue Betreuung übernommen, mit Einwilligungsvorbehalt. Ein junger Mann. Sein Problem sind 570 Euro Schulden bei einem Mobilfunkbetreiber.

Der Betrag wird in einer Summer zurückgefordert, auf meinen Vorschlag, in Raten á 10 oder 20 Euro zu zahlen, wurde nicht eingegangen.

Der Betreute lebt in einem Berufsbildungswerk, er erhält nur ca. 100 Euro Ausbildungsvergütung, zudem hat die Mutter zugestimmt, dass er das Kindergeld bekommt. Mit einer Ratenzahlung ist der Betreute einverstanden.

Nun gehen meine Gedanken in Richtung Privatinsolvenz, falls der Mobilfunkbetreiber nicht einlenkt. Ist die Ausbildungsvergütung, die das Arbeitsamt bezahlt, eigentlich pfändbar ?

Gruss

Andreas

ShagrathHL 12.01.2009 09:39

Hallo Andreas.
Hoffe helfe dir hiermit


Neue Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2005 - Online lernen bei akademie.de


Gruß Shag

Lisa 12.01.2009 11:08

Wenn der Mobilfunkanbieter keiner Ratenzahlung zustimmt, ist das eine guute Möglichkeit.
Ins Boot gehört aber die Schuldenrberatung über die der Antrag ans Gericht gestellt wird.

Wie sieht denn die Zukunft des Betreuten aus? Hat er jemals eine Möglichkeit an mehr Geld zu kommen? Gibt es nur den einen Schuldner?

Als erstes muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Dies geht z.B. mit der Schuldnerberatung oder einem spezialisierten Rechtsanwalt. eventuell ist zu prüfen ob der Betreute ein Recht auf Beratungshilfe hat.

Dann muss mit den Gläubigern eine aussergerichtliche Einigung versucht werden.
Wenn ein Gläubiger dies verweigert gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Darüber bekommst Ihr dann über die Schuldnerberatung oder den Rechtsanwalt eine Bescheinigung.

Danach können diese Institutionen beim zuständigen Insolventsgericht das Insolentsverfahren beantragen.

Vielleicht hilft schon die Drohung über solch ein Verfahren damit der Mobilfunkanbieter der Ratenzahlung zustimmt.

Liebe Grüße

Lisa

carlos 12.01.2009 12:18

Hallo,

mal vorsichtshalber nachgefragt:

Wurden die Schulden gemacht als der Betreute schon unter Betreuung stand - ggf. bei einem anderen Betreuer?

Falls nein, würde ich dennoch zuerst auf die offensichtliche Geschäfstunfähigkeit des Betreuten hinweisen und mit einem entsprechenden Schreiben darum bitten, die Forderung auszubuchen - besonders im Hinblick auf die wahrscheinliche Aussichtslosigkeit was die Begleichung angeht.

Ansonsten siehe vorherige Beiträge; Schuldnerberatung ist immer gut.

mfg
carlos

AndreasLübeck 12.01.2009 14:28

Hallo,

der Betreute hat die Schulden gemacht, als es noch keinen Betreuer gab.

Zur Zeit besucht er das Berusbildungswerk bis 2011. Zumindest so lange wird er nur die Ausbildungsvergütung erhalten. Ob er später einen Arbeitsplatz findet, ist Spekulation.

Ich habe jetzt nochmals ein Schreiben aufgesetzt, auf die finanzielle Situation hingewiesen und darauf, dass es nur Ratenzahlung oder Insolvenzverfahren gibt.

Gruß

Andreas

Stracciatellamaus 12.01.2009 23:42

Guten Abend!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen ca. 600 Euro Schulden bei einem Mobilfunkbetreiber das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet wird! Ich würde vorschlagen, Beratungshilfeschein beantragen und ab zum Anwalt! Anwaltliche Schreiben bewirken manchmal Wunder.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

Roy 13.01.2009 10:43

Zitat:

Zitat von AndreasLübeck (Beitrag 17665)
Hallo,
ich habe eine neue Betreuung übernommen, mit Einwilligungsvorbehalt. Ein junger Mann. Sein Problem sind 570 Euro Schulden bei einem Mobilfunkbetreiber.

Bei erwiesener Geschäftsunfähigkeit braucht auch nicht gezahlt zu werden.


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