Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Ruby
Der Betreute wird nicht freiwillig umziehen. [...] Wie bewegt man den Betreuten dazu umzuziehen, wenn er ...
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20.09.2019, 10:57 | #21 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 478
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20.09.2019, 11:35 | #22 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Also wenn er mitgehen kann, um sich eine Demenz-WG anzuschauen, dann nehme ich an, dass er noch gut zu Fuß ist und eine Situation noch gut genug beurteilen kann, um sich selber eine Meinung zu bilden.
Wenn er sich nicht verläuft, zu Ort und Situation halbwegs orientiert ist, dann könnte er eventuell auch in ein betreutes Wohnen. Bei machen Heimen ist das an die Stationäre Einrichtung angegliedert, der Speisesaal wird gemeinsam genutzt. Das würde seinem Bedürfnis nach Privatsphäre vielleicht besser entsprechen. Vielleicht kannst du ihm das "verkaufen" - wenn er denn versteht, dass er jetzt ausziehen muss. Der unschöne Weg wäre ihn ins Krankenhaus überweisen zu lassen, da findet sich bei Senioren meist ein Grund, oder einfach warten bis das von alleine vorkommt, und anschließen nicht mehr zurück nach Hause sondern direkt in die gewählte Einrichtung. Das ist halt moralisch fragwürdig - passiert aber oft so. Ich würde aber in Jedem Fall mal mit dem Gericht Rücksprache halten, da es ja alles gegen seinen Willen ist. Geändert von hanns (20.09.2019 um 13:23 Uhr) |
20.09.2019, 22:36 | #23 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Wenn einer partout nicht will (obwohl er es vielleicht könnnte?) bleibt nichts anderes übrig wie den "Fall mit ihm durchzuspielen) Das könnte so aussehen: Einrichtung sagt aus gutem Grund: hier geht es nicht länger. Dazu ( die hängen natürlich z. B. von weiteren Obdas in der Gemeinde ab): Zwangsumzug mit Polizei und Ordnungsamt, Leben auf der Strasse. Oder: Antrag bei Gericht und evtl. geschlossene Unterbringung. Er kann sich das jetzt aussuchen. Manchmal hängt es auch daran dass jemandem nicht in aller Deutlichkeit aufgezigt wurdewas sei Handeln letzlich für Folgen haben wird. Zitat:
Jeder hat das Recht auf Klarheit und die geltenden Normen der Rechtsordnung. Überrumpelung gehört dazu nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.09.2019, 23:14 | #24 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Zitat:
Das ist richtig. Das hätte ich so nicht darstellen sollen. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass meist ein Krankenhausaufenthalt das Ende des selbständigen Lebens für Demente bedeutet. Wenige sind einsichtig oder verstehen den Vorgang, für den Rest ist es schlimm bis traumatisch. Eine Patentlösung kenne ich auch nicht. |
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23.01.2020, 22:45 | #25 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Aufenthaltsbestimmungsrecht und Heimvertrag
Ihr Lieben, Betreute liegt im Krankenhaus, ist dement und soll und will ins Pflegeheim. Ich habe das Aufenthaltsbestimm.recht. Darf ich den Heimvertrag ohne gerichtl. Genehmigung unterschreiben? Wohnungsangelegenheiten , um die Wohnung zu kündigen, habe ich nicht: Also erst den Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten beantragen und erst dann den Heimvertrag unterschreiben? Oder darf ich den Heimvertrag sofort unterschreiben? Soll übermorgen in ein Pfelgeheim.....Danke
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23.01.2020, 23:35 | #26 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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23.01.2020, 23:47 | #27 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Danke für die sachliche Antwort, die aber eigentlich gaaar nichts aussagt.
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24.01.2020, 00:50 | #28 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,219
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1. ist es sehr unfein, sich mit seiner eigenen Frage an fremder Leute Themen zu hängen
2. bedarf die Unterzeichnung eines Heimvertrags (ähnlich wie die Unterzeichnung eines Mietvertrags) keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das kannst du einfach machen. Anders hingegen die Kündigung der alten Mietwohnung. Da du die mangels passendem Aufgabenkreis noch nicht beantragen kannst und das Sozialamt in diesem Fall sicher keine Doppelmieten übernehmen wird bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen, aber das ist dann sein Pech und nicht dein Problem. |
24.01.2020, 07:44 | #29 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es wäre schon besser wenn man mehr Einzelheiten wüsste. Wie z.B. wie lange ich die Betreute schon im KH usw.
Zitat:
Zitat:
Wenn in der Abfolge alles sehr schnell ging, also z.B. 3 Tage KH, Entscheidung Wohnung geht nicht, 1 Tag Heimplatzsuche und am nächsten Tag liegt der Mietvertrag auf dem Tisch dann müssten sehr wohl Doppelzahlungen beantragt und auch gewährt werden. Mal etwas überspitzt ausgedrückt. Deshalb hatte ich auch geschrieben ab wann war denn absehbar dass es zu einem Heimaufenthalt kommen muss? Evtl. könnte man formal noch die Kurzzeitpflegeschleife fahren um Zeit zu gewinnen- je nach Sachlage. und evtl. Amtspraxis. Beantragen würde ich das auf jeden Fall und unbedingt genauso wie Räumungskosten usw. Zurück zur Ausgangsfrage: der Heimvertrag könnte unterschrieben werden. Zeitgleich sollten dir o.g. anderen Dinge ebenfalls unbedingt beantragt werden.
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aufenthaltsbestimmung, gesundheitsfürsorge, unterbringungsbeschluss |
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