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gesetzliche Betreuung

 

Übernahme einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme einer Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Ich bin 35 Jahre alt und komme aus der Nähe von Karlsruhe. Mein Vater befindet sich derzeit in ...


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Alt 14.01.2009, 21:10   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Bei Karlsruhe
Beiträge: 4
Standard Übernahme einer Betreuung

Hallo zusammen!

Ich bin 35 Jahre alt und komme aus der Nähe von Karlsruhe. Mein Vater befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Anstalt. Er ist Alkoholiker, hatte kurz vor Weihnachten einen Herzinfarkt, den er zwar überlebte, aber sein psychischer Zustand verschlechterte sich enorm (Demenz, etc.). Die Ärzte möchten einen gesetzlichen Betreuer für ihn einsetzen und fragten mich (da einzige Verwandte), ob ich diese Aufgabe übernehmen möchte oder ob eben ein unabhängiger gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Da ich mich bisher mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt habe, fällt mir die Entscheidungsfindung sehr schwer. Kann mir Jemand einen Rat geben? Grundsätzlich ist es mir wichtig, dass für meinem Vater das Bestmögliche entschieden wird. Gibt es Absprachen zwischen dem gesetzlichen Betreuer und mir? In wieweit hätte ich "Mitspracherecht", falls ich die Betreuung nicht übernehmen würde. Gibt es eine Instanz, die mir helfen würde, falls ich die Betreuung übernehme?
Ihr seht, Fragen über Fragen....
Würde mich wirklich sehr freuen, wenn es Jemanden gibt, der diese lange Vorstellungsmail liest und mir auch noch antwortet...
Viele Grüsse
Katharina_G ist offline  
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Alt 15.01.2009, 12:40   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

ich habe den Beitrag in dieses Forum kopiert. Damit es nicht übersehen wird, einmal nach oben.

SG
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 15.01.2009, 13:03   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Katharina_G,
rein rechtlich ist es so, das der Betreuer dem Betreuten verpflichtet ist und zu seinem wohle handeln muss und zwar nur zu seinem (sofern keine Fremdgefärdung vorliegt). Dh. im Zweifelsfall muss der Betreuer nichts mit dir absprechen und wenn dein Vater aus irgend welchen Gründen gegen eine Absprache mit dir wäre, müsste sich der Betreuer dran halten.

Ich bin Betreuerin für meine Omi geworden und stand vor einem Jahr vor einer ähnlichen Entscheidung wie du jetzt. Ich habe es absolut nicht bereut, es hat mich weiter gebracht. Ich habe viel über mich und meine Beziehung zur Großmutter erfahren, gelernt. Ich habe an Lebenserfahrung hinzu gewonnen. Das ist eine echte Chance, da du ja auch noch, im Vergleich zu anderen, die die Betreuung für Eltern übernehmen recht jung bist.

Allerdings musst du es wissen, ob du das, abgesehen von der Arbeit die es macht so willst. Wie war dein Verhältnis zu ihm in deiner Kindheit und Jugend? (Ich sage das mal vorsichtig, da Kinder von Alkoholikern ja nicht selten doch so einiges missen mussten in der Kindheit. Ums mal ganz vorsichtig zu sagen.)
Willst du die Betreuung für ihn machen, um ihm das zurück zu geben, was er dir gutes in mit auf den Lebensweg gab? Okay, ran! Willst du die Betreuung weil du dir insgeheim noch erhoffst (emotionale) Dinge zu bekommen, die du in deiner Kindheit schon nicht bekammst? Dann würde ich persönlich dir davon abraten. Dann würde ich mich auf reine Höflichkeitsbesuche beschränken. Denn die Betreuung bedeute, das du sehr viel geben wirst. Und ich finde es auch absolut okay, wenn jemand sagt, nö so viel hat er in der Kindheit nicht bekommen, das er das jetzt tun kann/möchte. Oder wnen du sagst, nein es ist nicht zu erwarten das ich für mich auch etwas draus mitnehmen kann.. nicht genug.
Dann ist es für dich besser es nicht zu tun und für den Vater auch.

Also da sist jetzt meine langatmige Meinung , weil ich mir auch viel Gednaken dazu gemacht habe, seinerzeit.
Gletscher ist offline  
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Alt 15.01.2009, 17:40   #4
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Katharina_G,

ich schließe mich meiner Vorrednerin an und möchte
noch ergänzen:

Meiner Meinung nach müsstest Du überlegen,
wie es für Dich wäre, wenn ein Berufsbetreuer Entscheidungen
für Deinen Vater trifft, die Du nicht für richtig hältst. Wie es für
Dich wäre, wenn Du selbst nicht mal mit dem behandelnden Arzt
Deines Vaters sprechen darfst, weil es der Betreuer verbietet.
Und wie es für Dich wäre, wenn der Betreuer sich auch einer
Kommunikation mit Dir verweigert.
Mit all dem müsstest Du durchaus rechnen.

Wenn Dir an Deinem Vater liegt und Du auch bereit bist, Dich für
ihn zu engagieren, könnte soetwas für Dich sehr schwer erträglich
sein. Wenn Du Kapazitäten für zusätzliche Belastungen hast,
die zweifellos mit einer rechtlichen Betreuung einhergehen und Dir
das Wohl Deines Vaters sehr am Herzen liegt, dann solltest Du
schon erwägen, die Betreuung zu übernehmen. Es wird sicher
immer wieder Situationen geben, die schwierig sind. Aber
Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und die Rechtspfleger
der Vormundschaftsgerichte sind dafür da, Dir weiterzuhelfen.

Alles Gute und viel Kraft und Mut wünsche ich Dir!
abend
abend ist offline  
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Alt 15.01.2009, 18:33   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 136
Standard

Hallo Katharina_G,

willkommen im Club der EKA (erwachsene Kinder von Alkoholikern).
Ich gehöre ebenfalls zu den Angehörigen eines suchtkranken Menschen. Meine Eltern sind allerdings vor Jahren bereits gestorben.

Ich kann mich auch nur meinen Vorrednern anschliessen und möchte nur einmal die Frage in den Raum stellen, ob Du Dich an den Vorschlag der Ärzte halten musst und willst, oder ob es für Dich nicht eigentlich schon selbstverständlich geworden ist, Arbeiten, die eigentlich ein Betreuer erledigt, ohnehin schon zu Deinem Alltag gehören. Weil es eigentlich selbstverständlich ist, für seine Eltern da zu sein, auch ohne irgendeinen offiziellen Auftrag.

Vielleicht käme dann auch Al-Anon als Ansprechpartner in Frage und dort gibt es auch Anregungen, die Dir bei Überlegungen und Entscheidungsfindungen hilfreich sein können. Damit Du Dich mit Deinen Überlegungen nicht möglicherweise im Kreis drehst.

Liebe Grüsse
__________________
Freedom is just another word for nothing left to loose - aber wer möchte schon diese Form der Freiheit?
hundeline ist offline  
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Alt 15.01.2009, 20:55   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Bei Karlsruhe
Beiträge: 4
Standard Schwere Entscheidung

Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten. Es tut gut, in dem Gefühlswirrwarr klar strukturierte Anregungen zu bekommen. Weiss Jemand, ob man bei der Betreuerauswahl vorab mitentscheiden darf? (Kommt es z.B. vor der Wahl zu einem gemeinsamen Gespräch?). Kann man die einzelnen Bereiche der Betreuung aufteilen (z.B. Finanzen an Betreuer, Gesundheit ich, etc.?) Mein Vater möchte mich als Betreuer (wobei er das Ausmass nicht mehr richtig begreifen kann und es wahrscheinlich bis morgen vergessen hat). Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die richtigen Beweggründe dazu hätte (wie "Gletscher" schon vermutet...). Das ständige Konfrontieren mit ihm,dem Alkohol, unserer Vergangenheit und den aufkommenden Schwierigkeiten bei der Betreuung sprechen gegen die Betreuung meinerseits. Aber wie "abend" anmerkt, hätte ich ein enormes Problem damit, wenn ein gesetzlicher Betreuer z.B. entscheidet, dass mein Vater ins Heim muss und ich aber der Meinung bin, man könnte es zuhause mit Pflegediensten nochmal probieren (was er sich auch wünscht). Entscheidet eigentlich das Gericht, wer als gesetzl. Betreuer genommen wird oder kann z.B. auch ein Sozialarbeiter, der mir bei allem hilft, einen Betreuer (den er kennt und empfehlen kann) dem Gericht vorschlagen?
Phu, schwere Entscheidung. Manchmal wünschte ich, die Zeit vordrehen zu können.

An "hundeline": Als "Co-Abhängige" weiss ich, dass ich bei dieser Entscheidung ganz besonders aufpassen muss. Ich habe mich bisher noch nicht an Al-Anon gewandt. Aber diese Idee werde ich vielleicht aufgreifen. Danke.

Viele Grüsse




Katharina_G ist offline  
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Alt 16.01.2009, 00:26   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Katharina_G,
eine Aufteilung der einzelnen Bereiche ist theoretisch möglich, allerdings handhaben es die Richter wohl meist so, das sie lieber alles an eine Person abgeben, so wie es das Gesetz vorschlägt.
Zur Errichtung der Betreuung wird ein psychiatrisches Gutachten gemacht und eigentlich muss die zuständiges Richterin deinen Vater anhören. das Gespräch mit dir wird man nicht suchen, aber du hast Äußerungsrecht, dh. du kannst (jeder Zeit) deine Meinung schriftlich dem Gericht kund tun. (Inwieweit das Gericht dem dann nachgeht steht auf einem anderen Blatt.)

Wenn dein Vater einen konkreten Wunsch äußert, wer sein Betreuer werden soll, muss das Gericht das Berücksichtigen. Ihr könntet also selbst einen Berufsbetreuer wählen und dem gericht diese Person vorschlagen.

Abgesehen von alle dem, da du dich selbst schon als Co-Abhängig bezeichnest, denke ich persönlich solltest du dir das gut überlegen.

Vllt. hilft es dir auch, wenn du dich an einen Psychotherapeuten wendest, der dich dabei unterstützt, die richtige Entscheidung zu finden und auch dabei gewisse Aspekte aus der Vergangenheit nochmal zu betrachten. Kann ein bereichernder Schritt für dich sein, egal wie du dich entscheidest.
Gletscher ist offline  
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Alt 16.01.2009, 09:22   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
Standard

Das Gericht wird immer zuerst versuchen, einen ehrenamtlichen Betreuer zu finden, siehe § 1897 Abs.1 BGB:

Das Gericht soll grundsätzlich eine natürliche Person zum Betreuer bestellen.

Zum Betreuer bestellt das Vormundschaftsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

§ 1897 Abs. 4 und 5 BGB:
Es können mehrere Personen für bestimmte Aufgabenkreise vorgeschlagen werden.


LG
Markus
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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Alt 16.01.2009, 10:33   #9
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Liebe Katharina_G,

ergänzen möchte ich noch, dass Du jederzeit die Betreuung
wieder abgeben kannst, solltest Du Dich überfordert fühlen.
Niemand wird Dir daraus einen Vorwurf machen.

Nach meinem Eindruck haben viele Angehörige die Vorstellung,
sie könnten mit einem Berufsbetreuer "zusammenarbeiten".
Man muss aber sehen, dass Berufsbetreuer viele Fälle haben
und ihnen daran gelegen ist, den Zeitaufwand pro Fall zu mäßigen.
Häufige Gespräche und lange Diskussionen mit Angehörigen
sind absolute Zeitfresser. Da hat wohl schon manch Angehöriger
erfahren müssen, dass sich dann ein Betreuer lieber auf
die "autoritäre" Position zurückzieht, dass er schließlich das
Sagen habe und nicht verpflichtet sei, solche Auseinandersetzungen
zu führen. Dann bleiben Dir nur
Beschwerden beim Vormundschaftsgericht, die sicher auch
nicht immer zur Zufriedenheit eines Angehörigen bearbeitet
werden. Was die Finanzen angeht:
Wenn Du als Angehörige eine Anschaffung für Deinen Vater
für nötig hältst, kann es sein, dass ein Betreuer das ganz anders sieht.
Auch keine schöne Situation.
Je mehr Dir am Wohl Deines Vaters gelegen ist, umso mehr werden Dich solche Konflikte belasten,
unter Umständen mehr, als wenn Du die Betreuung selbst führen würdest. Natürlich kannst Du einen Berufsbetreuer auch ablösen. Sobald sich ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer findet, muss ein Berufsbetreuer seine Betreuung abgeben.
Allerdings kann ich nicht einschätzen, wie leicht es für Dich wäre, diese Betreuung kurze Zeit später dann doch zu bekommen, falls es für Dich mit dem Berufsbetreuer nicht läuft, nachdem Du sie zuerst abgelehnt hast. Vielleicht könntest Du ja dem Gericht gegenüber deutlich machen, dass Du Dir die Option offen halten willst, diese Betreuung später doch noch zu übernehmen, falls Du Dich nicht sofort dazu entschließen kannst.

Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung glaube ich, dass man
eine Betreuung eines Elternteils dann gut führen kann, wenn
man nicht mehr hadert mit dem was Eltern an einem versäumt
haben. Dass man also innerlich eine erwachsene Position einnehmen kann
und nicht innerlich noch das Kind ist, das von seinem Elternteil doch noch
etwas bekommen möchte. Das wurde hier ja auch schon gesagt.
Man kann da nur in sich hineinhorchen.


Lieben Gruß
abend
abend ist offline  
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Alt 16.01.2009, 12:53   #10
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Liebe Katharina,

wie gut kann ich Dich verstehen! Auch ich habe meinen Vater nicht als solchen in der Kindheit wahrgenommen. Und ich habe bestimmt nichts zurück zu zahlen.
Dennoch habe ich die Betreuung übernommen. Eine große Stütze habe ich dabei mit meinem Mann. So kann es gar nicht so emotional werden, er fängt dies gekonnt auf.

Manchmal denke ich heute, ach würde doch ein anderer ...
Aber meistens bin ich über den Status Quo zufrieden. Ich würde es nicht mehr anders wollen.
Aber diese Kraft und den Rückhalt benötigst Du. Es ergibt sich eine große Nähe, wenn Du für ihn verantwortlich bist.

Vielleicht ist der Vorschlag - es erst mal zu versuchen - ganz gut.

Du kannst auf jeden Fall schneller die Betreuung abgeben, als das Du sie wieder bekommst. Wenn einmal ein Betreuer mit drin ist, wird es sehr schwer dies wieder rückgängig zu machen.

Dies kannst Du hier in einigen Beiträgen lesen.

Egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir ganz viel Kraft

Lisa
Lisa ist offline  
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Stichworte
alkoholismus, angehörige, betreuer, co-abhängigkeit, einrichtung der betreuung, selbsthilfegruppe, sucht


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