Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer kassiert Krankenunterlagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe seit April letzten Jahres einen gesetzlichen Betreuer. Als ich ihn meine Papiere zur gesamten Durchsicht gab, kassierte ...
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16.01.2009, 19:35 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Betreuer kassiert Krankenunterlagen
Hallo,
ich habe seit April letzten Jahres einen gesetzlichen Betreuer. Als ich ihn meine Papiere zur gesamten Durchsicht gab, kassierte er sich ein Gutachten bzw. eine rentenrechtliche Stellungnahme vom Gesundheitsamt ein, ein Bericht von einer Klinik, wo drin steht ich sei chronisch krank und psychologische Krankenunterlagen von einer Hausärztin. All das hatte ich jetzt erst herausbekommen und erfahren, das ein Richter jederzeit Akteneinsicht in die Betreuungsakte nehmen kann. Das Betreuungsgutachten selbst hat den Betreuer nicht gekümmert, es aber auf meine Bitte angefordert, weil ich da rein gucken wollte, wo aber ein Sperrvermerk ist (Beschwerde läuft beim Landgericht). Meine Frage ist, kann ich verlangen, das er diese Dinge aus der Betreuungsakte herausnimmt und mir übergibt. ? Er erklärte mir, er rechne einmal im Monat mit dem Amtsgericht ab. Meine Frage: Setzt er das Amtsgericht darüber in Kenntnis, was er für mich alles tut, so z. B. Krankenunterlagen von einer Hausärztin anfordern (aber einkassieren).? Kann man bei einen Amtsgericht ein Vermerk hinterlassen, das wenn jemand eine Betreuung beantragt, das aufgrund der konfliktbeladenen Familiensituation Willkür dahinter stecken kann. ? Danke |
17.01.2009, 10:30 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo pearly,
das sind ja viele Fragen auf einmal.....:-) Wenn Ihr Betreuer sich Unterlagen von Ihnen hat geben lassen/genommen hat dann sicher weil er diese Krankheitsberichte braucht, z.B. um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Lassen Sie sich doch Kopien fertigen. Dann hat jeder ein Exemplar, kann damit arbeiten oder es aufbewahren und niemand muss sich aufregen. Da die sog. Betreuungsakte direkt am Vormundschaftsgericht geführt wird, also dort liegt, kann der zuständige Richter natürlich Einsicht nehmen. Das muss er sogar denn auf Grundlage welcher Unterlagen sonst sollte er die Betreuung eingerichtet haben? Welche Dinge der Betreuer in seiner Akte hat, darauf haben Sie keinen Einfluss. Der Betreuer muss seine Arbeit erledigen können und braucht dazu seine Unterlagen. Bei der monatlichen Abrechnung scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Seit Mitte 2005 werden Betreuer pauschal bezahlt, d.h. es wurde ein Betrag X für eine bestimmte Zeit- das sind aber immer mindestens drei Monate- festgesetzt. Wir als Betreuer müssen nicht mehr im Minutentakt ,wie vor 07.2005, nachweisen was wir getan haben. Das heisst im Klartext, dass es (selten) Wochen gibt in denen wenig getan werden muss aber wir bekommen auch fürdiese Wochen Geld . Das heisst aber auch, wenn wir viel zu tun haben- und das ist die Regel z.B. bei den vielen Wiederholungsanträgen die zu stellen sind- bekommen wir immer noch daselbe Geld. Sie selbst können sich jederzeit an das Vormundschaftsgericht wenden und dem Rechtspfleger oder Richter einen Brief schreiben und /oder um einen Termin bitten. Das wird beantwortet und kommt zu Ihrer Akte. Grüsse M. Mohr |
23.01.2009, 16:11 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hi pearly,
vllt. ist es sinnvoll mal zu überlegen dass das gar keine böde Absicht vom betreuer war. Wenn er auch den Bereich Gesundheitssorge für dich hat, ist es sehr sinnvoll Unterlagen von deinen Ärzten und Gesundheitsamt besorgt. Auf welcher Basis soll er dich denn bei deinen Entscheidungen unterstützen? Wenn du auch diese Unterlagen haben willst, bitte ihn doch eifnach dir Kopien davon zu geben. In seinen Berichten setzt er das Amtsgericht, bzw. erstmal den Rechtspfleger im Rahmen dessen, was vorschrieben ist, in Kenntnis. Ach so, noch was.. die Akte die der Richter einsehen kann und die der Rechtspfleger bearbeitet ist eine ganz andere als die, die sich dein betreuer hält. Seine Akte muss er dir keineswegs geben oder kopieren. Das ist quasi sein inoffizielles Arbeitsmaterial. Enthalten sind da aber auch sicherleich der Schriftverkehr, den er mit dem Amtsgericht hält. Und an den wirst du sicher rankommen, ob nun bei ihm oder beim Rechtspfleger weiß ich nicht.
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akten, akteneinsicht, gutachten |
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