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Verfahrenspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, als mein Vater plötzlich mit 90 Jahren ins Krankenhaus kam,bekam ich von der Krankenhaussozialstation einen Anruf mich dort zu ...


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Alt 06.05.2008, 13:25   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 1
Standard Verfahrenspfleger

Hallo,
als mein Vater plötzlich mit 90 Jahren ins Krankenhaus kam,bekam ich von der Krankenhaussozialstation einen Anruf mich dort zu melden.Bei dem dortigen Gespräch wurde mir empfolen,da meine Mutter mit 87 Jahren meinen Vater pflegen nicht pflegen kann,eine Betreuung zu beantragen.Eine Pflegestufe für ein Plegeheim wurde auch gleich mit beantragt.Dazu habe ich dort gleich eingewilligt und wurde auch sofort per Fax erledigt.
Ich bemühte mich mit Einverständnis meiner Mutter um ein Pflegeheim.Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde mein Vater zum ausgesuchten Pflegeheim transportiert.Bei seinen Papieren war ein Beschluß des Amtsgerichts in dem ich als vorleufiger Betreuer eingesetzt war.
Nach einem weiteren Krankenhausaufenthalt von 2 Wochen ist mein Vater seit dem 07.03.08 nun im besagten Pflegeheim in der geschlossenen Dementzabteilung.
Am 29.04.08 kam nun ein Schreiben vom Amtsgericht (Datum 11.04.08) über eine Bestellung eines Verfahrenspflegers.
Gründe:Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen §67 Abs.1FGG.Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigungeiner Unterbringung.

Was hat ds zu bedeuten,was muß ich tun?

Gruß an alle
muradadidi ist offline  
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Alt 06.05.2008, 17:34   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Verfahrenspfleger

Hallo,

mit der Einsetzung des Verfahrenspflegers soll einfach gesagt ein möglicher Interessenkonflikt vermieden werden, indem eine neutrale Person einen genau definierten Teil der Betreuung übernimmt. Wenn diese Angelegenheit erledigt ist, erlischt die Verfahrenspflegschaft.

Es kann auch sein, dass ein Verfahrenspfleger nur überwachend tätig ist, aber eher selten.

Ein Beispiel:

Vater A ist Millionär, die Betreuung haben die Kinder B und C. Nun ist eine große Summe Geld anzulegen, und die Kinder können sich nicht einigen. Dies wird dem Gericht mitgeteilt. Das Gericht setzt dann einen Verfahrenspfleger ein mit dem Aufgabenbereich "mündelsichere Geldanlage in Höhe von X Tausend Euro". Wenn das Geld dann angelegt wurde und der Nachweis dem Gericht vorliegt, dann wird die Verfahrenspflegschaft aufgehoben.

Ein Verfahrenspfleger ist also so etwas wie ein weiterer Betreuer. Dies wird oft bei Interessenkonflikten gemacht.

Im geschilderten Fall würde ich abwarten, bis sich der Verfahrenspfleger meldet. Offenbar sieht das Gericht einen Interessenkonflikt.

Das kann z. B. dann sein, wenn der Sohn den Vater bei sich zu Hause unterbringen will, der Vater hat keine eigene Meinung, und die Schwester hält eine Heimunterbringung für besser.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 06.05.2008, 18:11   #3
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo muradadidi,

hat man dir diese Broschüre ausgehändigt? Wenn nein, klick auf den Link.

BMJ | Betreuungsrecht


Gruß

Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 10.05.2008, 21:58   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Hallo Muradadidi!
Der Verfahrenspfleger ist sowas wie ein Pflichtverteidiger für Deinen Vater betreffend des Verfahrens für die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung. Die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen (Einschränkung der Bewegungsfreiheit) daher bedarf es eines außenstehenden Dritten (neben dem Richter und dem Betreuer) der darüber wacht, dass die Grundrechte des Betroffenen nicht zu Unrecht eingeschränkt werden, sondern nur dann, wenn dies dem Schutz des Betroffenen dient.
Also ist das nur ein normales Verfahrensprocedere: Dein Vater ist alt und dement, er ist mit aller Wahrscheinlichkeit dort, wo er ist, gut aufgehoben und niemand wird etwas dagegen haben, auch nicht der Verfahrenspfleger! Und Du musst gar nichts machen, außer zu dem Unterbrinungsverfahren hinzugehen, falls Du dazu aufgefordert wirst (findet im Heim bei Deinem Vater statt), dort hörst Du zu, was die anderen so sagen und Dein Vater wird dann da bleiben dürfen, wo er ist.
Der Verfahrenspfleger ist KEIN weiterer Betreuer, sonst würde man ihn auch so nennen: Ich habe zB auch eine "Co-Betreuung", ich verwalte das Vermögen, der Verwandte macht den Rest (Gesundheit etc) Das ist also etwas anderes.
Lg, Jehan
*Johanna* ist offline  
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