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Habe die Betreuung meiner Tante erhalten.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Habe die Betreuung meiner Tante erhalten. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Rotbuche Danach bin ich zu den Banken gefahren um mich da vorzustellen. Nun habe ich erfahren, -(meine ...


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Alt 22.01.2009, 14:18   #11
REC
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Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
Danach bin ich zu den Banken gefahren um mich da vorzustellen. Nun habe ich erfahren, -(meine Tante hat einen Teil ihres Geldes in spekulative Fonds und Wertpapieren angelegt)-, dass die vorherige Betreuerin das Geld nicht auf mündelsichere Anlageform umdisponiert hat. Beide Geldanlagen sind während der ersten Betreuung um jeweils ca. 15% gefallen, welches einen Betrag von 22.000,-€ ausmacht.

Nun meine Frage; ist ein Betreuer nicht generell dazu verpflichtet, das Vermögen eines Betreuten aus spekulativen Anlageformen zu entfernen und in risikolose anzulegen?
Ist sie nicht unbedingt.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Einen Teil des Vermögens in Wertpapiere wie Fonds und Aktien anzulegen bzw. dort zu belassen kann u.U. sogar ratsam sein. Dieser Teil sollte jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvermögen liegen.

Das Betreutengeld ist nämlich nicht nur mündelsicher sondern auch verzinslich anzulegen.

Im übrigen muß ein Fond, welcher in dieser Zeit lediglich einen Wertverlust von 15% aufweist nicht unbedingt schlecht sein.

Bei einer Anlage z.B. auf einem Sparbuch, üblich sind derzeit 0,5% Zinsen, ist dies nicht unbedingt gegeben, da die Inflation die Zinserträge "auffrißt".

Zu beachten wäre hier ebenfalls der Betreutenwillen. Lt. Sachverhalt wurde die Anlageform von der Tante seinerzeit selbst gewählt.

Der Sachverhalt ist aber leider nicht vollständig, um abschließend zu urteilen.
Dazu fehlen Angaben u.a. wie hoch das Gesamtvermögen ist, wie alt die Betreute ist , ob die Tante noch geschäftsfähig ist und wenn ja, ob dahingehende Absprachen getroffen wurden etc.

@ Andreas Lübeck: mit ausschweifenden Aussagen hinsichtlich einer Haftung von vorherigen Betreuer oder dem Gericht, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, wäre ich etwas zurückhaltender.

Geändert von REC (22.01.2009 um 14:56 Uhr)
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Alt 23.01.2009, 08:10   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Hallo REC,

danke für deine Einschätzung. Es steht schon in der Bibel geschrieben: „Wer viele Berater hat, der gelangt zur Klarheit“, genauso geht es mir im Moment!

Das Vermögen meiner Tante ist zu 50% in spekulative Anlagen angelegt und 50% auf Sparbücher. Wer in der Grundschule in Mathe ein wenig aufgepasst hat, kann leicht ausrechnen um welche Größe des Vermögens es geht.

Bei den Sparbüchern beträgt der Zins tatsächlich nur 0,5-1,0%, dass aber weil die Zinsbindungen ausgelaufen sind und nicht neu nach verhandelt worden ist. Früher waren die Zinsen bis 4,75% von meiner Tante ausgehandelt für die Sparbücher........... Also richtig gut hat sich die vorige Betreuerin nicht um eine gute Anlage gekümmert?
Grade in der letzten Zeit haben einige große Deutsche Banken bis zu 5,25% Zinsen für Festgeld geboten, die man hätte nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Rotbuche
Rotbuche ist offline  
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Alt 23.01.2009, 10:49   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Ich kann hier auch nicht weiter helfen, habe eher eine Frage dazu.

Ist es nicht so, das die Betreuerin das Vermögen mündelsicher anlegen muss? Die Tante hingegen kann doch damit machen was sie will. Dh, SIE muss es nicht mündelsicher anlegen, sie muss es gar nicht anlegen, sie kanns auch verprassen, ganz egal ob vor oder währenmd der Betreuung.

Wenn hier also die Tante es selbst angelegt hat, haftet die vorherige Betreuerin vllt. nicht. Es kommt darauf an, inwieweit die Tante davon wusste, was sie dazu sagte, bzw. ob sie dazu noch in der Lage ist/war.

Klug ist es natürlich schon, jetzt zu sehen ob sich das Geld mündelsicher und gut verzinst (dürfte bei den Summen kein Problem sein) umschichten lässt.

Mich wundert, das die Rechtspflegerin nicht hingesehen hat, das bei diesem großen Vermögen kein Zinssatz geholt wurde, der zumindenst im Durschnitt liegt, das wäre die Aufgabe der Betreuerin gewesen. Und 1 % ist nun wirklich kein Durschnitt für so ein Vermögen.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Stichworte
aktenübergabe, aktien, angehörige, betreuerwechsel, fond, haftung, mündelsicher, vermögen, wertpapiere

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