Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/)
-   -   Habe die Betreuung meiner Tante erhalten. (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/2241-habe-betreuung-meiner-tante-erhalten.html)

Rotbuche 19.01.2009 08:47

Habe die Betreuung meiner Tante erhalten.
 
Hallo Ihr lieben Leute,

ich habe am Freitag die gesetzliche Betreuung im Rahmen eines Betreuerwechsels meiner Tante erhalten und habe auch gleich ein paar Fragen.

Die Betreuung enthält die Gesundheitssorge Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Regelung der ambulanten Versorgung, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten.

Wie bekomme ich nun die Unterlagen von der vorherigen Betreuerin und worauf muss ich bei der Übergabe achten? Bin ich verpflichtet die Herausgabe zu unterschreiben?

Innerhalb welchen Zeitraums ist Sie verpflichtet die Unterlagen meiner Tante raus zugeben?

Ist der Vermögensendbestand der vorigen Betreuerin mein Vermögensanfangsbestand oder muss ich komplett eine neue Vermögensaufzeichnung erstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Rotbuche

abend 19.01.2009 09:54

Hallo,

ich habe auch eine Betreuerin abgelöst,
und das Gericht hat problemlos akzeptiert, dass ich keine
eigene bzw. neue Vermögensaufstellung machen muss.
Hat sich mit einem Anruf beim Rechtspfleger erledigt,
der eine entsprechende Notiz in der Akte gemacht hat.
Allerdings sollte man schon prüfen, ob da Ungereimtheiten sind
und eventuell Korrekturen durchgeben.

Ihre Unterlagen hat die Betreuerin mir recht zügig auf normalem
Postwege zugeschickt. Keine Ahnung, was sie gemacht hätte,
wenn sie verloren gegangen wären
(im Zweifelsfall lässt sich
in der Regel ja doch das Meiste wiederbeschaffen).
Eine Quittung hat sie insofern nie erhalten.

BetrKl 19.01.2009 18:46

Hallo Rotbuche!

Zur Herausgabe der Unterlagen von der bisherigen Betreuerin beim Kontakt mir ihr klären, ob die Unterlagen zugesandt werden oder eine persönliche Übergabe erfolgt. Entweder gibt sie ihre ganz bisherige Handakte oder sie sollte wenigstens übergeben: Aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide, evtl. Grundsicherungsbescheid etc.), letzte Kontoauszüge u. evtl. vorhandene Sparbücher, Mietvertrag, letztes Mietserhöhungsschreiben, Unterlagen zur Mietskaution, Energieversorger, GEZ, ggf. Bescheid zur Anerkennung der Schwerbehinderung, Versicherungsunterlagen, Nachweis zur Krankenkasse. Das dürfte erstmal so das Wichtigste sein. Bei der Herausgabe v. Unterlagen lasse ich mir immer einen Nachweis über die Übergabe unterschreiben. Das brauche auch ich ggf. als Nachweis f. das Vormundschaftsgericht
Nicht zu unterschreiben braucht man eine Entlastungserklärung, damit würde die Betreuerin auch f. evtl. später bemerkte Beanstandungen bereits entlastet werden.
Die Unterlagen sollten möglichst bald erfolgen, ggf. vorab in Kopie, wenn sie sie noch f. ihre Schlussrechnung benötigt, da ansonsten kein Beginn der Arbeit erfolgen kann.
Der Vermögenendbestand der bisherigen Betreuerin sollte der Anfangsbestand der neuen Aufstellung sein. Daher am besten Ihre Schlussrechnung in Kopie geben lassen. Bei Betreuungsübernahme muss ich als Berufsbetreuerin immer auch ein neues Vermögensverzeichnis einreichen. Am besten Rücksprache mit dem Amtsgericht halten, vielleicht verzichten diese bei Ehrenamtlern darauf!
Viel Erfolg beim Einarbeiten!

Rotbuche 20.01.2009 09:32

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich habe da noch eine Frage; wie stellt man sich am besten bei den Banken als neuer Betreuer vor? Einfach Betreuerausweis kopieren und in die Rechtsabteilung der Bank schicken oder persönlich in die Filiale gehen und sich vorstellen? Was meint Ihr?


Mit freundlichen Grüßen
Rotbuche

Frauke 20.01.2009 10:22

praktischer ist es, persönlich zur Bank zu gehen, da meist einige Unterschriften geleistet werden müssen und der Personalausweis präsentiert werden muss. Oft ist es auch von Vorteil, wenn man den Bankern persönlich bekannt ist; manches läßt sich dann unbürokratischer regeln.
Das muß nicht unbedingt die kontoführende Filiale sein, Du kannst auch zu einer in Deiner Nähe gehen.

Rotbuche 21.01.2009 08:25

Hallo Frauke,

danke für deine Auskunft. Ich war gestern zur Verpflichtung beim Vormundschaftsgericht und habe meinen Betreuer- Ausweis erhalten.

Danach bin ich zu den Banken gefahren um mich da vorzustellen. Nun habe ich erfahren, -(meine Tante hat einen Teil ihres Geldes in spekulative Fonds und Wertpapieren angelegt)-, dass die vorherige Betreuerin das Geld nicht auf mündelsichere Anlageform umdisponiert hat. Beide Geldanlagen sind während der ersten Betreuung um jeweils ca. 15% gefallen, welches einen Betrag von 22.000,-€ ausmacht.

Nun meine Frage; ist ein Betreuer nicht generell dazu verpflichtet, das Vermögen eines Betreuten aus spekulativen Anlageformen zu entfernen und in risikolose anzulegen?

Mit freundlichen Grüßen
Rotbuche

AndreasLübeck 21.01.2009 08:44

Hallo,

das wird nun haarig, und Rechtsberatung ist hier nicht statthaft. Meine Gedanken gehen jetzt in Richtung Haftungspflicht gegen die vorherige Betreuerin, aber auch gegen das Amtsgericht.

Hat die vorherige Betreuerin bei Übernahme der Betreuung in der Vermögensaufstellung dargelegt, wie das Geld angelegt ist ? Und hat das Gericht dies für in Ordnung befunden ? Oder wurde das Geld erst später angelegt, ggfls. ohne Kenntnis des Gerichtes ?

Ist die vorherige Betreuerin überhaupt in der Lage, den Schaden zu regulieren ? War sie versichert ? Als ehrenamtliche Betreuerin ist sie eigentlich automatisch versichert, mal bei Gericht nachfragen. Als Berufsbetreuerin muss sie eine entsprechende Versicherung haben.

Dann würde ich schnellstmöglich versuchen, das Vermögen mündelsicher anzulegen. Das ist Pflicht eines Betreuers, und es darf nicht lange gezögert werden. Erst Geldanlage wählen, dann vom Gericht Genehmigung einholen.

Das fängt nicht gut an. Ich drücke beide Daumen, dass es gut geht.

Gruss

Andreas

HorstD 21.01.2009 16:04

Vorbetreuerin ist haftbar
 
Hallo, ich wundere mich ein wenig, wie die frühere Betreuerin es überhaupt geschafft hat, die Betreutengelder in nicht mündelsicherer Form anzulegen. Dazu hätte sie eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach § 1811 BGB gebraucht. Das wissen auch alle Banken. Möglicherweise ist daher deshalb kein Schaden entstanden, weil diese Genehmigung fehlt und daher die Geldanlage (also der dazu gehörige Vertrag) nicht wirksam zustande gekommen ist. Das müsste jetzt von der Nachfolgebetreuerin gegenüber der Bank geltend gemacht werden. Ich empfehle dringend anwaltliche Hilfe, am besten durch einen Anwalt, der selbst auch Berufsbetreuer ist; Adressen kann man durch die örtliche Betreuungsbehörde bekommen.

Zwar ist, wenn sich der Schaden auf diese Weise (also durch Rückzahlung der ursprünglichen Gesamtsumme seitens der Bank) nicht wieder gutmachen lässt, auch die frühere Betreuerin haftbar nach § 1833 BGB, aber solche Schäden sind als Spekulationsgeschäfte nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Es wäre also ein bitterer und mühseliger Weg und hinterher lässt sich nichts pfänden. Da ist der Weg gegen die Bank erstmal erfolg verprechender.

Weitere Infos im Online-Lexikon zur Thematik:

Geldanlage ? Betreuungsrecht-Lexikon

Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Haftpflichtversicherung ? Betreuungsrecht-Lexikon

:a040:

Rotbuche 22.01.2009 08:13

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 18040)
ich wundere mich ein wenig, wie die frühere Betreuerin es überhaupt geschafft hat, die Betreutengelder in nicht mündelsicherer Form anzulegen. Dazu hätte sie eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach § 1811 BGB gebraucht. Das wissen auch alle Banken. Möglicherweise ist daher deshalb kein Schaden entstanden, weil diese Genehmigung fehlt und daher die Geldanlage (also der dazu gehörige Vertrag) nicht wirksam zustande gekommen ist.



Hallo Andreas,
Hallo HorstD,

vielen Dank erstmal für eure Einschätzung.

Das Geld wurde ende 2006 von meiner Tante noch selbst angelegt. Beide Anlagen sind dann um etwa 10% gestiegen. Als die erste Betreuung, Anfang April 2008 übernommen wurde, waren die Anlagen wieder auf Einstandskurs gefallen und hielten auf Einstandkurs bis Oktober 2008, als sie dann um 15% fielen. Es wäre also genug Zeit gewesen, das Geld auf sichere Anlagen zu disponieren.

Sind dafür die Banken oder die Betreuerin haftbar zu machen?

Mit freundlichen Grüßen
Rotbuche

shotokan-man 22.01.2009 08:50

Ich kann immer wieder nur das Buch empfehlen:

Handbuch für Betreuer

Habe ich z.B. bei Ebay gesehen, einfach mal bei Ebay

Handbuch für Betreuer suchen oder beim Verlag:
www.walhalla.de

Das emfpehle ich immer meinen Betreuern, die erstmalig damit zu tun haben, da steht eigentlich alles drin, was man wissen muss. Einfach und schön erklärt.

Und nein, ich bekommen keine Provision für den Verkauf :LOL:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:39 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39