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Vermute größeren Geldbetrag in der Wohnung einer Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermute größeren Geldbetrag in der Wohnung einer Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich steh vor folgender Herausforderung: Seit gut 4 Monaten führe ich (nebenberuflicher Berufsbetreuer) eine Betreuung für eine alte ...


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Alt 21.01.2009, 21:29   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard Vermute größeren Geldbetrag in der Wohnung einer Betreuten

Hallo zusammen,
ich steh vor folgender Herausforderung:
Seit gut 4 Monaten führe ich (nebenberuflicher Berufsbetreuer) eine Betreuung für eine alte Dame. Sie ist davon nicht sehr begeistert, hat sich aber mehr oder weniger, je mach Tagesform damit abgefunden. Es ist kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Sie hat während der 4 Monate meiner Betreuung noch kein Bergeld von ihrem Girokonto benötigt, zahlt aber einige Dinge im täglichen Leben (Essen auf Rädern, Haushaltshilfe ...) immer in bar, auch die verschiedenen Einkäufer erhalten von ihr immer Bargeld.
Von einem Nachbarn habe ich jetzt erfahren, dass die Dame vor ca. 2 Jahren ca. 80 oder 100T€ von der Bank abgehoben hat. Diese Aussage konnte von der Bank bestätigt werden. Offiziell besteht jetzt nur noch ein Girokonto mit einem kleineren Guthaben. Ich muß jetzt wohl davon ausgehen, dass das Geld "unterm Kopfkissen" liegt!
Die Betreute verneint das natürlich.
In der Wohnung gehen einige Menschen ein und aus (Nachbarn, amb. Pflgedienst, Essen a. Rädern, "Freundin"...) von denen einige auch einen Schlüssel haben und auf Wunsch der Betreuten auch haben sollen.
Kann ich diesen Sachverhalt ignorieren und mich dumm stellen, oder muß ich hier irgend wie tätig werden. Ich kann doch keine Wohnungsdurchsuchung machen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schon mal!
betruli ist offline  
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Alt 22.01.2009, 09:04   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen,
ich würde diesen Sachverhalt dem Richter schriftlich mitteilen und um Aufhebung der Vermögenssorge bitten, da für Sie eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung/Rechnungslegung nicht möglich ist. Das minimiert zumindestens Ihr Haftungsrisiko.

Zum Problem:
Ich würde da nicht weiter drin rühren, wenn Überredungskünste nicht fruchten. Die alte Dame hat sich dazu entschieden, ihr Geld zu Hause aufzubewahren. Möglicherweise hat sie das schon immer so gemacht. Ich denke sie schüren mehr Misstrauen, wenn Sie beginnen in der Wohnung zu wühlen. Möglich, dass dann auch der Verdacht auf kommt, Sie selbst hätten die alte Dame bestohlen. Lassen Sie die Dame machen, wenn Geld verschwindet, wird Sie es Ihnen sicherlich sagen und vielleicht kommt Sie dann zur Vernunft und zahlt das Geld auf dem Konto ein. Die Vermögenssorge kann ja jederzeit wieder angeordnet werden.

Meine Meinung!
Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 22.01.2009, 09:07   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
Standard

Richtig!

Ausserdem hat sie den Geldbetrag doch noch vor Anordnung der Betreuung abgehoben oder? Dann ist es sowieso nicht Ihr Problem.
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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Alt 24.01.2009, 21:56   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard Bargeld zu Hause

Hallo Stracciatellemaus,
vielen Dank für Ihre Meinung. Die ist sehr gut nachvollziehbar und ich denke, ich werde das so lösen.

Freundliche Grüße

betruli (kommt übrigens nicht von "Betrug" sondern von Betreuung und meinem Vornamen Uli )
betruli ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, vermögen, vermögenssorge

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