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Kontoauszüge fehlen...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoauszüge fehlen... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes und habe gerade seine Unterlagen geordenet. Leider ...


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Alt 26.01.2009, 12:10   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Emsland
Beiträge: 5
Standard Kontoauszüge fehlen...

Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines jungen Mannes und habe gerade seine Unterlagen geordenet. Leider fehlen mir die Kontoauszüge vom 01.07. - 12.09.2008. Wenn ich die bei seiner Bank bestelle, kostet das für 4-10 Auszüge 10 €...
Hat jemand einen Tip???
Danke!
Bonnynh79
Bonnynh79 ist offline  
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Alt 26.01.2009, 13:13   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

manchmal kann man die Transaktionen auch rekonstruieren. Wenn z. B. am 15. des Monats 150 Euro eingehen und am 30. 100 Euro ausgezahlt werden, und es sich um regelmäßig wiederkehrende Posten handelt, dann klappt das. Sonst muss man in den saueren Apfel beißen und für die nachträglich erstellten Auszüge zahlen.

Ehrenamtliche Betreuer sind für solche Fälle oft über das Amtsgericht versichert, einfach mal nachfragen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.01.2009, 14:42   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wurden die Auszüge von Ihnen verbummelt?
Oder gibt der Betroffene sie einfach nicht raus?
 
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Alt 26.01.2009, 15:41   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Emsland
Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Der Betroffene sammelt sie leider nicht regelmäßig, sondern zieht die Auszüge und wenn Geld drauf ist, kommen die auch gleich in den Müll. ich habe bisher immer Online-Auszüge gedruckt, nur leider nicht für den Zeitraum 01.07.-12.09..
Ich werde dann mal beim Rechtspfleger anrufen und fragen ob er mir weiterhelfen kann, vielleicht habe ich ja Glück. Dummerweise hat der Rechtspfleger gewechselt und ich kenne den neuen noch nicht - ist ja gleich ein super Start!
Bonnynh79 ist offline  
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Alt 26.01.2009, 15:53   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

wenn der Betreute die Auszüge verbummelt/vernichtet, dann schreibe ich: "Ich erkläre an Eides statt, dass ich über das Konto nicht verfügt habe." (Das muss natürlich so auch stimmen !).

Den Text kann man je nach Bedarf und Lage der Dinge abändern. Wenn es um Barabhebungen geht, dann schreibe ich das entsprechend. Gab noch nie Probleme, höchstens mal den erhobenen Zeigefinger ("nächstes Mal bitte besser darauf achten"). Ich unterstelle mal, dass nicht um höhere Beträge geht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.01.2009, 15:56   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Emsland
Beiträge: 5
Standard

Super, das werde ich so versuchen. Es geht weder um Barabhebungen die ich gemacht habe - noch um höhere Beträge! Der Betroffene verfügt komplett allein über sein Konto, hat mir nur eine Vollmacht erteilt. Ich hatte die Rechtspflegerin schon im Sommer darauf aufmerksam gemacht, dass der Bereich Finanzen nicht von mir sondern von der Schuldnerberatung in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen übernommen wird. Sie war auch einverstanden den Bereich zu streichen, hat dann aber wohl den Zuständigkeitsbereich gewechselt. Naja, dann werde ich jetzt mit ihrem Nachfolger sprechen.
Vielen Dank!

Geändert von Bonnynh79 (26.01.2009 um 16:00 Uhr)
Bonnynh79 ist offline  
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Alt 26.01.2009, 16:42   #7
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Anstatt den neuen Rechtspfleger zu belästigen sollte mal ein Antrag zur Aufhebung des Aufgabenkreises Vermögenssorge gestellt werden. Über diesen entscheidet im Übrigen nicht der Rechtspfleger sondern der Richter. Mit eidesstattlichen Versicherungen sollten Sie aber mal ganz ganz ganz vorsichtig sein, immerhin stehen Sie als Betreuer in der Haftung. Besser wäre es, sich durch den Betreuten eine schriftliche Entlastungserklärung erteilen zu lassen. Dafür gibts sogar einen entsprechenden Vordruck.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 26.01.2009, 21:00   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Anstatt den neuen Rechtspfleger zu belästigen sollte mal ein Antrag zur Aufhebung des Aufgabenkreises Vermögenssorge gestellt werden. Über diesen entscheidet im Übrigen nicht der Rechtspfleger sondern der Richter. Mit eidesstattlichen Versicherungen sollten Sie aber mal ganz ganz ganz vorsichtig sein, immerhin stehen Sie als Betreuer in der Haftung. Besser wäre es, sich durch den Betreuten eine schriftliche Entlastungserklärung erteilen zu lassen. Dafür gibts sogar einen entsprechenden Vordruck.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Nö, der Rechtspfleger muss auch für solche Probleme da sein, ist nämlich sein Beruf. Und gleich den Bereich Vermögenssorge abgeben ? Meine Güte, man muß doch die Kirche im Dorf lassen. Warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 27.01.2009, 09:39   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Herr Lübeck,
als Betreuer hat man nunmal gewisse Pflichten!!!! die es auch zu erfüllen gilt. Kann man keine ordnungsgemäße Rechnungslegung erstellen, eben weil der Betreute noch selbst über sein Geld verfügt, dann ist die Betreuung für diesen Aufgabenkreis aufzuheben. Für fehlende Kontoauszüge gibts nunmal keine gerichtliche Entlastung! Da können Sie versichern was Sie wollen! Die sauberste Variante ist numal die Entlastungserklärung, denn damit sind Betreuer und Rechtspfleger raus aus der Haftung.

Alternativ können ja immer noch gegen Gebühr die fehlenden Kontoauszüge nachgefordert werden. Selbst Schuld, wenn die Kontoauszüge vernichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 27.01.2009, 11:11   #10
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Kann man keine ordnungsgemäße Rechnungslegung erstellen, eben weil der Betreute noch selbst über sein Geld verfügt, dann ist die Betreuung für diesen Aufgabenkreis aufzuheben.

Ich habe einige Betreuungen inkl. Vermögenssorge, in denen die Betreuten ihr Girokonto selbst verwalten, in denen aber darüber hinaus innerhalb der Vermögenssorge eine Menge zu tun ist (Verwaltung von Geldanlagen, Verhandlungen mit Gläubigern, Renten- und Sozialleistungsangelegenheiten etc.). Bei manchen Betreuten ist es auch erforderlich, die Kontobewegungen (z.B. per online-banking) immer etwas im Blick zu halten, um erforderlichenfalls ein paar mahnende Worte zu sprechen und Absprachen zu treffen.
Dass jemand mit seinem Girokonto einigermaßen selbständig umgehen kann, zeigt mMn noch lange nicht, daß der Aufgabenkreis Vermögenssorge aufzuheben ist.

In diesen Fällen, in denen ich dann entsprechend nicht die Kontoauszüge bekomme, lasse ich mir zur Rechnungslegung die bereits erwähnte Entlastungserklärung unterschreiben und lege nur über die Vermögenswerte, die ich tatsächlich verwalte, Rechnung.
Frauke ist offline  
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bank, kontoauszüge, online-banking

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