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Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi, der Betreuer(Vater) hat das Umgangsbestimmungsrecht für einen Betreuten (Sohn 37). Welches sind nach Gesetzeslages Gründe, dass er das Besuchsrecht ...


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Alt 26.01.2009, 15:18   #1
M2D
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Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 10
Unglücklich Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer

Hi,

der Betreuer(Vater) hat das Umgangsbestimmungsrecht für einen Betreuten (Sohn 37).

Welches sind nach Gesetzeslages Gründe, dass er das Besuchsrecht für manche Personen einschränken könnte - sprich das diese Personen nur einmal die Woche an einem von ihm festgelegten Tag kommen dürfen?
Darf er so etwas überhaupt einfach festlegen oder bedarf das noch eine zusätzliche Zustimmung oder Überprüfung durch´s Amtsgericht?

Was wären rechtlich keine Gründe?

Wie wäre die Sachlage, wenn als Begründung vom Betreuer die Antwort kommt "Er wolle die Personen einfach nur nicht mehr am Bett des Betreuten sehen"?
Es kann von verschiedenen Seiten (Pflegeeinrichtung, Therapeuten) bezeugt werden, dass wir dem Betreuten nicht schaden sondern zu seinem Vorteil sind.

Wenn er ausschließlich aus persönlichen für den Fall nicht relavanten Dingen handelt, ist hier dann von einer Ausnutzung seiner durch die Betreuung gegebenen Macht auszugehen und wie kann man dem abhelfen, da er hier nicht im Sinne des Betreuten handelt?

Geändert von M2D (26.01.2009 um 15:33 Uhr)
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Alt 26.01.2009, 23:59   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard Umgangsbestimmung

Hallo,

schau dazu zunächst einmal hier

Umgangsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 27.01.2009, 08:15   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo M2D,

wäre es u.U. möglich, dass ihr vom Betreuervater für den jetzigen Zustand des Betreuten verantwortlich gemacht werdet? Falls ja, wäre halt zu prüfen, inwiefern hier emotionale Gründe im Vordergrund stehen oder rationale Gründe.
Beispiele :

1) Der Sohn konsumierte vor seinem Wachkoma häufig Drogen. Dies tat er zusammen mit seiner Partnerin und auch mit Freunden.
In so einem Falle könnte ich z.B. einen Betreuer verstehen, der aus Sorge ein Besuchsrecht einschränkt oder vollständig entzieht.

2) Der Sohn ist Mitglied einer hierzulande nicht als Kirche anerkannten Glaubensgemeinschaft. Diese tut sich u.a. dadurch hervor, viele medizinischen Behandlungen nach westlichem Standard abzulehnen. Sein derzeitiger Zustand, sowie die Tatsache, dass der Betreuer die Gesundheitsfürsorge und damit die Verantwortung inne hat, lassen Überlegungen aufkommen, inwiefern Partner- & Mitgliederbesucher die dem Betreuten jetzt angedeihte Behandlung torpedieren könnten. Aus diesem Grund kann eine Besuchseinschränkung für mich ratsam bishin zu notwendig sein.

Ein letztes Beispiel, dieses Mal emotionaler Art :

Der Sohn ist bekennender Homosexueller und lebt mit einem Partner zusammen. Der Betreuervater könnte als homophob bezeichnet werden und gibt dem sexuellen Lebenswandel des Sohnes, sowie natürlich dem schwulen Lebenspartner die alleinige Schuld am jetzigen Zustand des Sohnes. Zudem sieht er die Möglichkeit, seinen Sohn jetzt in einer neutralen Umgebung, womöglich vor allem gepflegt von Frauen, ihn "umzupolen". Aus diesem Grund schränkt er das Besuchsrecht des Partners, sowie aller homosexuellen Freunde auf ein Minimum ein.
In diesem Falle wäre der Vater als Betreuer ungeeignet und abzulösen, für mein Empfinden.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 27.01.2009, 10:37   #4
M2D
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 10
Standard

@ MurphysLaw

wir tippen auf "ausschließlich" emotionale Gründe.

Es handelt sich hier um das einzige Kind und die Eltern (Betreuer ist der Vater) sind schon Rentner.

Unser Freund ist ein sehr rechtschaffender Mensch mit tollem Job und gutem Ansehen - hilfsbereit usw eben alles was man sich positv nur wünschen könnte.

Schlechter Umgang ist hier wirklich Fehlanzeige - dafür kenn ich ihn lang und gut genug.

Außer das wir "Frauen" sind und ein sehr enges auch super intensives Vertrauensverhältnis haben, sollte nichts gegen uns sprechen.

Klar ist es nicht leicht, dass seine Partner selbst die Reanimation durchführen mußte, aber eine perfekter ausgebildete Person als eine Intesivkrankenschwester kann man doch im normalen Leben schon fast nicht bekommen.

Wir denken, dass es der Umgang mit der Situation ist, denn wir gegenüber den Eltern besser verkraften. Sprich nicht so viel Berührungsängste mit der jetzigen Situation haben und ihn halt "normal" behandeln. Auch gehen wir halt intensiv auf seine Bedürfnisse ein und wollen ihm möglichst das zukommen lassen, was er braucht an Zuneigung, Motivation, Anteilnahme oder auch Förderung seine Fähig- und Fertigkeiten.

Wir haben schon immer aktiv Anteil genommen und arbeiten mit Therapeuten/Pflegepersonal usw. eng zusammen, damit es unser Freund gut oder noch besser hat.

Also auch Keiner aus unserem Umfeld kann hier nachvollziehen, was im Kopf der Eltern vorgeht.
Haben sich total verrannt und lassen sich bislang nicht von einem Gegenteil überzeugen - nämlich dass SIE damit ihrem Sohn mehr schaden.
M2D ist offline  
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Stichworte
angehörige, besuchsrecht, besuchsverbot, umgangsrecht


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