Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie gegen Betreuerentscheidungen vorgehen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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eine getroffene Entscheidung des Betreuers (hinsichtlich eingeschränkter Besuche von seiner Freundin+seiner Partner) ist nicht im Sinne des Betreuen und ...
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26.01.2009, 15:30 | #1 |
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Beiträge: 10
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Wie gegen Betreuerentscheidungen vorgehen?
Hi,
eine getroffene Entscheidung des Betreuers (hinsichtlich eingeschränkter Besuche von seiner Freundin+seiner Partner) ist nicht im Sinne des Betreuen und leider ist dieser weder durch persönliche Gespräche zwischen den Betroffenen noch vom Personal im Pflegeheim, noch von der Pflegedienstleitung bzw. den Therapeuten von der "Unsinnigkeit" seiner Entscheidung zu überzeugen. Alle genannten Personen sind der Meinung, dass er hier nicht im Sinne seines Schützlings handelt und eine Änderung zum Wohle des Betreuten und ggf. sogar zu einer Besserung seines Gesundheitszustandes usw. einen großen Pluspunkt bringen würde. Wie kann man jetzt weitere Schritte einleiten? Was wären die nächsten Schritte, die man unternehmen kann/muss, damit der Betreute zu seinem Recht kommt, dass er leider nicht persönlich durchsetzen kann, da er dazu nicht in der Lage ist. Sprich eine direkte Anhörung des Betreuten ist in diesem Fall ausgeschlossen. Vorab vielen Dank für ihre Hilfe. |
27.01.2009, 07:51 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo M2D,
das ist eine ganz hässliche Situation. Hier vermischt der Betreuer-Vater wohl eigene Interessen mit denen seines Sohnes. Was wirft er euch denn konkret vor, dass ihr dem Betroffenen antut? Vor allem verstehe ich dann nicht, wieso er euch "nur" auf 1x Woche einschränkt. Würdet ihr wirklich Schaden anrichten, müsste er ein komplettes Besuchsverbot aussprechen und das nötigenfalls zivilrechtlich niet- und nagelfest machen *denk* Gibt es in dem Heim einen Arzt, der euch unterstützt? Vielleicht könnt ihr den mit ins Boot holen (im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches vielleicht?) . Sollte das alles nix nützen würde ich den Arzt fragen, ob er in offizieller Funktion ein Schreiben ans Gericht aufsetzen könnte, mit der Intention eines Betreuerwechsels. Ist bloss eine Idee, ich selbst bin Betreute. Wieso habt bzw. du nicht die Betreuung übernommen? Oder ward ihr zum Zeitpunkt der Erkrankung noch nicht so lang bzw. so richtig "fest" zusammen? Ich hatte vor Jahren eine ähnlichen Fall in der Familie. Meine Oma lag mit Endstadium Krebs im Pflegeheim (ging damals unheimlich schnell der Verfall) und war wegen Medikamenten nicht mehr ansprechbar. Ihr Mann stellte sich, sobald er da war, immer so hin, dass dann niemand mehr an Oma rankam. Keine richtige Begrüssung möglich, kein Hand halten, zum trinken animieren, füttern etc. "Sowas sei nicht nötig, er gäbe ihr alles, was sie bräuchte" .... Ich war nur wenige Tage vor Ort und hab in der Zeit dann zugesehen, so zu meiner Oma zu fahren, dass ihr Mann nicht da ist. Eine "grosse" Auseinandersetzung war meinerseits nicht gewollt (unnötige Energieverschwendung), zudem wollte ich die Zeit lieber mit meiner Oma verbringen. Ich wünsche euch alles gute und vor allem aber, dass der Betreuervater seine Meinung doch nochmal ändert. Übers Gericht gehend wird etwaige Wogen sicher nicht glätten und wer weiss, wie lang das Wachkoma anhält? Gruss, MurphysLaw |
27.01.2009, 10:52 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 10
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Der Grund, den der Betreuer bei einem letzten Gespräch angegeben hat ist schon fast "lächerlich", wenn das Thema/Problem nicht so ernst wäre.
Er wolle uns einfach nur nicht mehr am Bett seines Sohnes sehen. Und Unterstützung hätte wir schon jede Menge - z.B. die Therapeuten, das Stationspersonal vom Pflegeheim, die dortige Pflegedienstleitung. Aber jeder wurde beim Betreuer abgeblockt, als man dort die Vorteile von öfteren Besuchen erklären und verdeutlichen wollte. Auch hat uns der Gutachter vom Amtsgericht positv erlebt und wir stehen sogar im Gutachten drin. Aber ob das alles so ein Garant dafür ist, dass unser Freund zu seinem Recht kommt - keine Ahnung, denn die Eltern sind merkwürdig und wir haben schon echt Angst. Wir hoffe es reicht - versuche gleich mal mit der Richterin zu sprechen. |
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Stichworte |
beschwerde, besuchsrecht, besuchsverbot, umgangsrecht |
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