Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung in ein Pflegeheim gegen den Willen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten u.a. wegen Demenz, der mit seiner Frau und seinem erwachsenen Sohn in einem Haushalt ...
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31.01.2009, 19:01 | #1 |
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Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 2
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Unterbringung in ein Pflegeheim gegen den Willen
Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten u.a. wegen Demenz, der mit seiner Frau und seinem erwachsenen Sohn in einem Haushalt lebt. Die Zustände lassen ein weiteres Zusammenleben nicht zu. Ich möchte gerne einen Antrag auf Einweisung in ein Pflegeheim an das Gericht stellen, da sich der Betroffene weigert in ein Heim zu ziehen. Nach welcher Norm mache ich denn das? § 1906 BGB scheint nicht zu passen. LG fritzi |
01.02.2009, 08:41 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ins Pflegeheim gegen den Willen
Hallo Fritzi,
das wird so einfach nicht gehen. (Zum Glück, meine ich) Ganz allgemein, da die Infos zu dürftig sind um wirklich zu raten: Der 1906 ist grundsätzlich schon der Richtige denn es geht gegen den Willen des Betreuten. Liegt Eigengefährdung vor? Die reine Unzumutbarkeit und Überforderung der restlichen Familienmitglieder reichen dafür nicht aus. Eine dauerhafte geschlossenen Unterbringung setzt ein Gutachten voraus in dem in erster Linie nach der Möglichkeit der freien Willensbildung gefragt wird und welches ausführlich zur Notwendigkeit der geschlossenen Unterbringung Stellung nimmt. Ein kranker Mensch der sich weigert umzuziehen wird wahrscheinlich auch versuchen immer wieder wegzulaufen (ich vermute mal) also müsste das Pflegeheim eine geschlossene Abteilung haben. Was sage die Fachärzte, liegt schon etwas in dieser Richtung vor oder wurde von diesen angeraten? Was wurde alles schon versucht um die Situation zu verbessern? Demenzforum eingeschaltet, Pflegedienst z.B. ? Gruss M. Mohr |
01.02.2009, 10:16 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 2
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Hallo Michaela,
vielen Dank für dein feedback. Ja, es ist ein Pflegedienst eingeschaltet, die behandelnde Ärztin hat per Attest bestätigt, dass eine Unterbringung notwendig ist. Aber das Problem ist die Eigengefährdung! Die Gefährdung geht nämlich von den Familienmitgliedern in Form der unterlassenen Medikation aus. Irgendwie finde ich solche Konstellationen nirgends (Literatur/Internet). Der Betroffene an sich sitzt nur passiv da und lässt alles mit sich machen. LG fritzi |
01.02.2009, 15:29 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 11
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Hallo Fritzi,
wenn die Angehörigen bei der Medi-Gabe nicht mitziehen, schlage ich vor, bei dem behandelnden Arzt eine Verordnung über Medikamentengabe (1 bis 3 mal täglich, je nach Notwendigkeit) zu besorgen (evtl. muss bei der KK bzw. dem MDK noch begründet, warum die Angehörigen die Medikamente nicht geben können oder wollen). Dann kann der Pflegedienst die Medikamente kontrolliert geben. Die Angehörigen scheinen mit der Situation überfordert zu sein. Um diese zu entlasten und auch um zu vermeiden, dass dem demenziell erkrankten Betreuten evtl. durch das Desinteresse und Unterlassen der Angehörigen weiteren gesundheitlichen Schaden zugefügt wird, könnte eine Tagespflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden oder ein familienentlastender Betreuungsdienst für Demenzkranke eingesetzt werden. Erst wenn dies alles nicht (mehr) funktioniert, also alle ambulanten Hilfen ausgeschöpft sind, würde ich die stationäre Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen mit einer ausführlichen Begründung beim Vormundschaftgericht beantragen. |
02.02.2009, 12:58 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Hallo, wenn der Betreute wirklich durch unterlassene Hilfe der Angehörigen gefährdet (und wahrscheinlich selbst völlig hilflos) ist, ist sicher die "Unterbringung" in einem Pflegeheim angebracht. Ich schreibe das in Gänsefüsschen, weil ja nur eine Freiheitsentziehung unter § 1906 BGB fällt. Alles andere ist eine praktrische /mentale Frage, mit welchem Heim schließe ich den Vertrag, wie überzeuge ich den Betreuten von der Notwendigkeit, wie läuft der Umzug dorthin praktisch ab usw. Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung außerhalb echter Freiheitsentziehung ist nicht vorgesehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
demenz, heim, krankenkasse, mdk, medikamente, stationäre einrichtung, tagespflege, unterbringung, unterbringungsbeschluss, zwangsweise unterbringung |
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