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BetrKl 04.02.2009 08:49

Schonvermögen/Hauptfürsorgestelle
 
Eine kurze Frage! Kann mir jemand die Grenzen des Schonvermögens gegenüber der Hauptfürsorgestelle bei Beziehern von Kriegsopferrenten nennen? Habe schon versucht im Internet zu forschen, bin aber nicht ganz fündig geworden.
Im Voraus danke!

mary 05.02.2009 00:53

Hallo, so'n Mist aber auch, nen halben Roman dazu geschrieben, Text weg.

Also nochmal: KOF geht nach BVG/OEG. Die Grundrente ist nicht anrechenbar. Gilt nicht als Einkommen.
Allerdings der BSA = Berufsschadenausgleich als Einkommen sowie die AR = Ausgleichsrente etc.
Und da gibts auch ein Urteil wegen Härteklausel. Ich habs nicht zur Hand.

Ich empfehle hierzu das Forum global-help.

Worum gehts denn, Pfändung oder Heimaufenthalt? Betreutes Wohnen mit Budget?

Wie hoch ist der GdB/MdE nach dem BVG und welche anerkannten Schädigungsfolgen liegen vor? Ist der Fall ein Kriegsopfer, MB-Opfer, Impf-Opfer, nach HHG-Häftlingshilfgesetz etc., also die gesamte Palette, was nach OEG/BVG vom Staat entschädigt wird?
Nennt sich soziales Entschädigungsrecht.

Empfehlung zum Thema: Forum "global-help" sowie die HP des BMAS unter dem Titel "Soziales Entschädigungsrecht" oder der VDK.

Gruss mary

Karla 05.02.2009 06:25

Hi,

meines Wissen erhöhter Schonbetrag von 4500,-€.

Gruß Karla

BetrKl 05.02.2009 08:32

Der Betreute lebt in einer Senioren WG. Hat 100 % Schwerbeschädigung u. ist anerkanntes Kriegsopfer.
Pflegekosten werden nun voll v. Versorgungsamt übernommen. Aber da er keine gr. anderweitigen Ausgaben mehr hat, sammelt sich so langsam wieder Vermögen an. Mittlerweile um die 10.000,00 €. Daher meine Anfrage u. meine Überlegung, ob ich das Vermögen nun melden muss.

AndreasLübeck 05.02.2009 09:33

Hallo,

ich kann mit zwei Zahlen aufwarten:

bei Waisen (Eltern durch Kriegseinwirkung verstorben) beträgt der Schonbetrag 5267,80 Euro.

Bei schwerpflegebedürftigen Kriegsbeschädigten beträgt der Schonbetrag 10.535,60 Euro.

Schwerpflegebedürftig bedeutet hier: schwerbehinderte kriegsbeschädigte Menschen mit dem Buchstaben H = Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis.

Die ganze Thematik erscheint aber so kompliziert (es muss auch noch zwischen BVG und Schwerbehindertenrecht unterschieden werden), dass eine Beratung hier nicht erfolgversprechend ist. Ich übernehme auch keine Gewähr für die Angaben.

Letztendlich würde ich mich schriftlich (!) an das zuständige Versorgungsamt wenden.

Gruß

Andreas

BetrKl 05.02.2009 13:26

Vielen Dank für Eure flotten Antworten!


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