Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögen/Hauptfürsorgestelle im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine kurze Frage! Kann mir jemand die Grenzen des Schonvermögens gegenüber der Hauptfürsorgestelle bei Beziehern von Kriegsopferrenten nennen? Habe schon ...
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04.02.2009, 08:49 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Schonvermögen/Hauptfürsorgestelle
Eine kurze Frage! Kann mir jemand die Grenzen des Schonvermögens gegenüber der Hauptfürsorgestelle bei Beziehern von Kriegsopferrenten nennen? Habe schon versucht im Internet zu forschen, bin aber nicht ganz fündig geworden.
Im Voraus danke! |
05.02.2009, 00:53 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo, so'n Mist aber auch, nen halben Roman dazu geschrieben, Text weg.
Also nochmal: KOF geht nach BVG/OEG. Die Grundrente ist nicht anrechenbar. Gilt nicht als Einkommen. Allerdings der BSA = Berufsschadenausgleich als Einkommen sowie die AR = Ausgleichsrente etc. Und da gibts auch ein Urteil wegen Härteklausel. Ich habs nicht zur Hand. Ich empfehle hierzu das Forum global-help. Worum gehts denn, Pfändung oder Heimaufenthalt? Betreutes Wohnen mit Budget? Wie hoch ist der GdB/MdE nach dem BVG und welche anerkannten Schädigungsfolgen liegen vor? Ist der Fall ein Kriegsopfer, MB-Opfer, Impf-Opfer, nach HHG-Häftlingshilfgesetz etc., also die gesamte Palette, was nach OEG/BVG vom Staat entschädigt wird? Nennt sich soziales Entschädigungsrecht. Empfehlung zum Thema: Forum "global-help" sowie die HP des BMAS unter dem Titel "Soziales Entschädigungsrecht" oder der VDK. Gruss mary |
05.02.2009, 06:25 | #3 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hi,
meines Wissen erhöhter Schonbetrag von 4500,-€. Gruß Karla |
05.02.2009, 08:32 | #4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Der Betreute lebt in einer Senioren WG. Hat 100 % Schwerbeschädigung u. ist anerkanntes Kriegsopfer.
Pflegekosten werden nun voll v. Versorgungsamt übernommen. Aber da er keine gr. anderweitigen Ausgaben mehr hat, sammelt sich so langsam wieder Vermögen an. Mittlerweile um die 10.000,00 €. Daher meine Anfrage u. meine Überlegung, ob ich das Vermögen nun melden muss. |
05.02.2009, 09:33 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
ich kann mit zwei Zahlen aufwarten: bei Waisen (Eltern durch Kriegseinwirkung verstorben) beträgt der Schonbetrag 5267,80 Euro. Bei schwerpflegebedürftigen Kriegsbeschädigten beträgt der Schonbetrag 10.535,60 Euro. Schwerpflegebedürftig bedeutet hier: schwerbehinderte kriegsbeschädigte Menschen mit dem Buchstaben H = Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis. Die ganze Thematik erscheint aber so kompliziert (es muss auch noch zwischen BVG und Schwerbehindertenrecht unterschieden werden), dass eine Beratung hier nicht erfolgversprechend ist. Ich übernehme auch keine Gewähr für die Angaben. Letztendlich würde ich mich schriftlich (!) an das zuständige Versorgungsamt wenden. Gruß Andreas |
05.02.2009, 13:26 | #6 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Vielen Dank für Eure flotten Antworten!
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bvg, kriegsopferrente, oeg, schonbetrag, schonvermögen, schwerbehindertenausweis, schwerbehinderung, vermögen |
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