Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute (Mutter) lebt sei 11/08 in einem Pflegeheim mit Pflegestufe I. Das Heim möchte jetzt, obwohl sich der Zustand ...
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06.02.2009, 22:58 | #1 |
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Beiträge: 6
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Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe
Meine Betreute (Mutter) lebt sei 11/08 in einem Pflegeheim mit Pflegestufe I. Das Heim möchte jetzt, obwohl sich der Zustand meiner Mutter spürbar bessert (unser subjektiver Eindruck), die Pflegestufe II beantragen. Wer stellt diesen Antrag an die KK, wir oder das Heim? Welches uns seit Tagen mit diesem Ansinnen bedrängt.
Hat es vielleicht sogar Nachteile, wenn wir diesen Antrag, eigentlich gegen unseren Willen, stellen? Bitte dringend Hilfe LG Steffen |
07.02.2009, 01:13 | #2 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Meine Großmutter/Betreute lebt auch in einem Heim. Zuerst nur mit Pflegestufe 1. Als der pflegerische Aufwand größer wurde, hat das Heim Pflegestufe 2 beantragt.
Ich bin der Meinung, dass die Pflegekräfte den Zeitaufwand für die einzelnen Patienten doch etwas besser einschätzen können, als wenn man selbst immer nur Zeitweise bei seinen Angehörigen ist. Das beste für alle wäre, eine klärendes, ruhiges Gespräch mit den Pflegekräften führen und alle Bedenken zur Sprache bringen. Gruß Draconis |
07.02.2009, 05:33 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Steffen,
eine Pflegestufe ist nichts Negatives, Nachteile können auch nicht entstehen. Und bei der derzeitigen Praxis des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse der die Untersuchung zur Einstufung vornimmt) müssen Sie nicht befürchten, dass höher gestuft würde ohne triftigen Grund. Ganz im Gegenteil. Den Antrag können Sie ganz formlos mit einem Einzeiler bei der KK stellen: ich beantrage die Höherstufung für meine Grossmutter, das reicht. Dass es ihr inzwischen besser geht hat sicher auch etwas mit der Pflege zu tun; Heime schätzen Ihren Aufwand in der Regel sehr realistisch ein, dass Anträge zu oft auch abgelehnt werden wissen diese, ich würde mich nicht länger darum bitten lassen. Ganz ganz wichtig ist aber dem Kostenträger für den Heimaufenthalt am Tag der Antragstellung davon Nachricht zu geben und diesen auch sofort über das Ergebnis zu unterrichten. Das müssen Sie als Betreuer erledigen und das darf auf keinen Fall liegenbleiben. Grüsse M. Mohr |
07.02.2009, 11:45 | #4 |
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Vielen Dank
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
LG Steffen |
07.02.2009, 12:29 | #5 | |
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Beiträge: 2,294
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08.02.2009, 11:43 | #6 | |
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LG Steffen |
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10.02.2009, 21:58 | #7 |
Angehörige
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Beiträge: 72
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Hallo,
was die höhere Stufe ausmacht ist daß Sie sehr viel mehr Bezahlen müßen und daß jeder Monat. Es macht ca. 200-300€ mehr. LG Anna |
17.02.2009, 17:53 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Moin Steffen,
-der MDK versuch üblicherweise, die Kosten für die Kasse zu senken, indem er sparsam mit den höheren Pflegestufen umgeht. -das Heim möchte natürlich eine höhere Pflegestufe, um die Kosten zu decken. Dazwischen steht der Patient und seine Angehörigen. Von PflSt 0 nach PflSt 1 wird es für den Patienten günstiger, danach steigen die Kosten... Wenn das Heim eine Neueinschätzung der PflSt beantragt, wird das auch passieren. Schreib den MDK an, dass Du (oder der/die Betreuer/in) bei der "Begutachtung" gerne dabei seien möchtest.....
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Eine Laienmeinung. LG Thorsten. Geändert von -T- (17.02.2009 um 17:55 Uhr) |
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altenheim, angehörige, betreueraufgaben, heim, mdk, pflegeheim, pflegekosten, pflegestufe, pflegeversicherung, seniorenheim, stationäre einrichtung |
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