Dies ist ein Beitrag zum Thema Sicherung des Lebensunterhaltes im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallochen,ich habe zum 15.2. eine Betreuung übernommen.
Bei Sichtung der Unterlagen stellte ich fest, das Leistungen nach Alg. II beantragt ...
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14.02.2009, 16:34 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Sicherung des Lebensunterhaltes
Hallochen,ich habe zum 15.2. eine Betreuung übernommen.
Bei Sichtung der Unterlagen stellte ich fest, das Leistungen nach Alg. II beantragt und genehmigt sind. Erstmal bis 28.2. Ich habe nirgends etwas über eine Verlängerungsfrist gefunden. Was ist zu tun wenn die Frist nicht eingehalten wurde. Wie lang ist die Verlängerungsfrist vor Ablauf der Zahlung? Danke im Voraus für Antworten. Schönes Wochenende Quilterin |
14.02.2009, 17:41 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Einfach das Amt anschreiben, Bertreuerausweis beifügen und und wenn der da ist dort anrufen und fragen.
Viel Glück Dora |
14.02.2009, 18:42 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Quilterin,
es gibt keine Fristen. Bei zu später Folgeantragsabgabe kann nur dass Problem einer nicht pünktlichen Zahlung entstehen. Mach es wie Dora beschrieben hat und besorge Dir einen Folgeantrag. Diese sind bedeutend einfacher gestaltet als die Erstanträge. Du solltest vielleicht persönlich zum Amt gehen und Einblick in die Angaben zum Erstantrag nehmen (mglw. eine Kopie machen lassen), falls Dir für die Vergangenheit keine Informationen vorliegen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
19.02.2009, 16:56 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Sicherung des Lebensunterhaltes
Hallochen,etwas verspätet möchte ich mich für die Antworten bedanken. Ihre/ Eure Antworten haben mir sehr geholfen.
Schöne Grüße Quilterin |
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alg2, frist, sgb2 |
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