Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterhalt einklagen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhalt einklagen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe mal eine Frage. Folgende Situation. Betreute ist 2004 geschieden worden. Eheleute haben zusammen ein Haus gehabt, welches verkauft ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.02.2009, 09:54   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard Unterhalt einklagen?

Hallo,

habe mal eine Frage.
Folgende Situation.
Betreute ist 2004 geschieden worden. Eheleute haben zusammen ein Haus gehabt, welches verkauft werden mußte. Leider reichte es nicht zur Schuldenregulierung (ca. 100.000 €).
Betreute hatte mehrere Schlaganfälle und ist erwerbsunfähig, bekommt Grundsicherung (keine Erwerbsminderungsrente möglich, da nicht genug Pflichtzeiten erfüllt). Durch die Schlaganfälle sind Gedächnissverlust und Gedächnisstörungen hervorgetreten, wodurch die Betreute nicht in der Lage war ihre Angelegenheiten zu tätigen. Der Sohn hatte die Betreuung bis Januar diesen Jahres gehabt und diese dann abgetreten aus persönlichen Gründen.
Der Unterhalt ist noch nicht geklärt, da der Exmann nicht mehr in Berlin wohnt und daher die hier ansässige Rechtsanwältin keine Auskunftsklage einreichen kann. Dieses muß wohl an dem Wohnort des Exmann von einem Anwalt eingereicht werden. Prozesskostenhilfe würde meine Betreute bekommen.
Das Problem ist eher, das meine Betreute eigentlich keine Klage gegen ihren Ehemann einreichen möchte, da dieser einen Teil der Schuldenregulierung übernimmt.
Lange Rede hier meine Frage:
Bin ich trotzdem verpflichtet eine Klage auf Unterhalt einzureichen oder darf ich den Wunsch meiner Betreuten akzeptieren und lasse die Klage?
Das Amt wird auf jedenfall einen Teil des Unterhaltes (was für den Staat relevant ist) einklagen. Aufgrund der Schulden ist es aber sowieso nicht klar ob er überhaupt und wieviel zahlen kann.

LG
Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2009, 13:30   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von MorganaNight Beitrag anzeigen
Bin ich trotzdem verpflichtet eine Klage auf Unterhalt einzureichen oder darf ich den Wunsch meiner Betreuten akzeptieren und lasse die Klage?
Das Amt wird auf jedenfall einen Teil des Unterhaltes (was für den Staat relevant ist) einklagen. Aufgrund der Schulden ist es aber sowieso nicht klar ob er überhaupt und wieviel zahlen kann.
Hallo,

dass das Amt den Unterhalt selbst einklagt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke mal, man wird die Betreute bzw. Dich als Betreuerin auffordern, den Unterhaltsanpruch durchzusetzen.
Im Rahmen der Vermögenssorge (diese ist doch angeordnet?) dürftest Du hierzu wohl verpflichtet sein.

Meines Erachtens solltest Du für die Betreute Prozesskostenhilfe beantragen und die Sache einem Fachanwalt übergeben, dann bist Du auf der sicheren Seite.

mfg
carlos
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 07:33   #3
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Hallo Carlo,
das Amt wird den Unterhalt wohl nicht "einklagen", aber da das Amt ja Grundsicherung zahlt ist der Anspruch auf Unterhalt auf das Amt übergegangen und sie fordern vom Exmann Unterhalt.
Laut der Sachbearbeiterin in der Unterhaltsstelle, fordern Sie vom Exmann Unterhalt in Höhe der Grundsicherungsleistung. Alles was er evtl. mehr zahlen könnte (wenn überhaupt) fällt unter den Tisch.
Beispiel.: Er könnte 600 Euro Unterhalt zahlen, muß aber beim Amt nur 400 Euro bez. Die 200 Euro muß er dann nicht zahlen, da meine Betreute ihr Unterhalt nicht einfordert.
Sollte meine Betreute Unterhaltsklage einreichen und evtl. auch etwas bekommen, wird es sowieso mit der Grundsicherung verrechnet.

Mir geht es einzig um die Frage ob ich den Wunsch meiner Betreuten nachkommen kann und keinen Unterhalt einklage oder bin ich trotzdem verpflichtet Unterhalt einzuklagen, obwohl Sie es nicht möchte, da er ja einen Teil der Schulden tilgt.

Wie sieht die Rechtlage aus?

LG Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 08:25   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen,
man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. An Ihrer Stelle würde ich den Unterhalt für Ihre Betreute gerichtlich feststellen lassen. Dann haben Sie auf jeden Fall einen Unterhaltstitel in der Hand, falls der ExMann die Schuldentilgung einstellt und die Gläubiger auf Ihre Betreute zukommen.

Außerdem müssen Sie ja aus dem Unterhaltstitel nicht vollstrecken, sondern man kann die geforderten Zahlungen durchaus mit der Schuldentilgung verrechnen. Wie steht denn die Grundsicherung dazu? Für die wäre es doch vorteilhafter, wenn die Betroffene den Unterhalt einfordert, dies mit der Grusi verrechnet wird und damit das Sozialamt weniger an die Betroffene auszahlen muss.

Mir als Rechtspfleger im Vormundschaftsgericht wäre es egal, woher die Betroffene ihr Geld bekommt, hauptsache sie bekommt überhaupt welches und solange das Sozialamt involviert ist, verlasse ich mich auch darauf und würde den Betreuer auch zu keinerlei Handlungen diesbezüglich auffordern. Ist aber nur meine Meinung, kann Ihr zuständiger Rechtspfleger auch anders sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2009, 20:28   #5
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Liebe Stracciatellamaus,
vielen Dank für die Antwort. Werde mich mit dem zuständigen Rechtspfleger in Verbindung setzten und mal nachfragen, was er davon hält.
LG
Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, prozesskostenhilfe, scheidung, unterhalt, unterhaltsklage


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39