Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhalt einklagen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe mal eine Frage.
Folgende Situation.
Betreute ist 2004 geschieden worden. Eheleute haben zusammen ein Haus gehabt, welches verkauft ...
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18.02.2009, 09:54 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Unterhalt einklagen?
Hallo,
habe mal eine Frage. Folgende Situation. Betreute ist 2004 geschieden worden. Eheleute haben zusammen ein Haus gehabt, welches verkauft werden mußte. Leider reichte es nicht zur Schuldenregulierung (ca. 100.000 €). Betreute hatte mehrere Schlaganfälle und ist erwerbsunfähig, bekommt Grundsicherung (keine Erwerbsminderungsrente möglich, da nicht genug Pflichtzeiten erfüllt). Durch die Schlaganfälle sind Gedächnissverlust und Gedächnisstörungen hervorgetreten, wodurch die Betreute nicht in der Lage war ihre Angelegenheiten zu tätigen. Der Sohn hatte die Betreuung bis Januar diesen Jahres gehabt und diese dann abgetreten aus persönlichen Gründen. Der Unterhalt ist noch nicht geklärt, da der Exmann nicht mehr in Berlin wohnt und daher die hier ansässige Rechtsanwältin keine Auskunftsklage einreichen kann. Dieses muß wohl an dem Wohnort des Exmann von einem Anwalt eingereicht werden. Prozesskostenhilfe würde meine Betreute bekommen. Das Problem ist eher, das meine Betreute eigentlich keine Klage gegen ihren Ehemann einreichen möchte, da dieser einen Teil der Schuldenregulierung übernimmt. Lange Rede hier meine Frage: Bin ich trotzdem verpflichtet eine Klage auf Unterhalt einzureichen oder darf ich den Wunsch meiner Betreuten akzeptieren und lasse die Klage? Das Amt wird auf jedenfall einen Teil des Unterhaltes (was für den Staat relevant ist) einklagen. Aufgrund der Schulden ist es aber sowieso nicht klar ob er überhaupt und wieviel zahlen kann. LG Conny
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18.02.2009, 13:30 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
dass das Amt den Unterhalt selbst einklagt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke mal, man wird die Betreute bzw. Dich als Betreuerin auffordern, den Unterhaltsanpruch durchzusetzen. Im Rahmen der Vermögenssorge (diese ist doch angeordnet?) dürftest Du hierzu wohl verpflichtet sein. Meines Erachtens solltest Du für die Betreute Prozesskostenhilfe beantragen und die Sache einem Fachanwalt übergeben, dann bist Du auf der sicheren Seite. mfg carlos |
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19.02.2009, 07:33 | #3 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo Carlo,
das Amt wird den Unterhalt wohl nicht "einklagen", aber da das Amt ja Grundsicherung zahlt ist der Anspruch auf Unterhalt auf das Amt übergegangen und sie fordern vom Exmann Unterhalt. Laut der Sachbearbeiterin in der Unterhaltsstelle, fordern Sie vom Exmann Unterhalt in Höhe der Grundsicherungsleistung. Alles was er evtl. mehr zahlen könnte (wenn überhaupt) fällt unter den Tisch. Beispiel.: Er könnte 600 Euro Unterhalt zahlen, muß aber beim Amt nur 400 Euro bez. Die 200 Euro muß er dann nicht zahlen, da meine Betreute ihr Unterhalt nicht einfordert. Sollte meine Betreute Unterhaltsklage einreichen und evtl. auch etwas bekommen, wird es sowieso mit der Grundsicherung verrechnet. Mir geht es einzig um die Frage ob ich den Wunsch meiner Betreuten nachkommen kann und keinen Unterhalt einklage oder bin ich trotzdem verpflichtet Unterhalt einzuklagen, obwohl Sie es nicht möchte, da er ja einen Teil der Schulden tilgt. Wie sieht die Rechtlage aus? LG Conny
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19.02.2009, 08:25 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen,
man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. An Ihrer Stelle würde ich den Unterhalt für Ihre Betreute gerichtlich feststellen lassen. Dann haben Sie auf jeden Fall einen Unterhaltstitel in der Hand, falls der ExMann die Schuldentilgung einstellt und die Gläubiger auf Ihre Betreute zukommen. Außerdem müssen Sie ja aus dem Unterhaltstitel nicht vollstrecken, sondern man kann die geforderten Zahlungen durchaus mit der Schuldentilgung verrechnen. Wie steht denn die Grundsicherung dazu? Für die wäre es doch vorteilhafter, wenn die Betroffene den Unterhalt einfordert, dies mit der Grusi verrechnet wird und damit das Sozialamt weniger an die Betroffene auszahlen muss. Mir als Rechtspfleger im Vormundschaftsgericht wäre es egal, woher die Betroffene ihr Geld bekommt, hauptsache sie bekommt überhaupt welches und solange das Sozialamt involviert ist, verlasse ich mich auch darauf und würde den Betreuer auch zu keinerlei Handlungen diesbezüglich auffordern. Ist aber nur meine Meinung, kann Ihr zuständiger Rechtspfleger auch anders sehen. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
19.02.2009, 20:28 | #5 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
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Beiträge: 131
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Liebe Stracciatellamaus,
vielen Dank für die Antwort. Werde mich mit dem zuständigen Rechtspfleger in Verbindung setzten und mal nachfragen, was er davon hält. LG Conny
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, prozesskostenhilfe, scheidung, unterhalt, unterhaltsklage |
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