Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf Wille der Betr. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Brauche dringend Rat. Die mit uns verwandte Betreute ist im Altersheim. Wir hatten mündl. Zusage der Betreuten u. auch der ...
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19.02.2009, 16:24 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Ostwestfalen
Beiträge: 1
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Hausverkauf Wille der Betr.
Brauche dringend Rat. Die mit uns verwandte Betreute ist im Altersheim. Wir hatten mündl. Zusage der Betreuten u. auch der Betreuerin für Hauskauf zum gerichtl. festgest. Verkehrswert. Notartermin war bereits bestimmt. 3 Tage vorher meldet sich anderer Interessent beim Vorm.Gericht und unterbreitet schriftliches Kaufinteresse 20.000 EUR über dem Verkehrswert. Zust. Rpfl. bestimmt Verfahrenspfleger (RA). Kontaktaufnahme durch diesen zum anderen Kaufinteressenten und der Betreuten sowie Betreuerin. Die Betreute erklärte wieder, es sei ihr nicht egal wer kaufe, es solle im Verwandtenkreis verkauft werden. Der weitere Interessent erklärte der Betreuerin, er trete zurück. Gleichzeitig aber erklärte er gegenüber dem Verf.Pfleger, das Kaufangebot bleibe bestehen. Keine Kontaktaufnahme vom Verf. Pfleger mit uns (vom AG offenbar nicht weitergeleitet).
Kann gegen den Willen der Betreuten und der Betreuerin an den anderen Interessenten verkauft werden? |
19.02.2009, 18:26 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag!
Welchen Aufgabenkreis genau hat denn der Verfahrenspfleger? Welcher Kaufinteressent bietet denn mehr für das Grundstück? Hat es die Betroffene finanziell nötig zu Höchstpreisen zu verkaufen? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
21.02.2009, 16:14 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Moin
Stratiatellamaus stellt schon die richtigen Fragen.Es fehltaber noch die Frage nach dem bisherigen Interessenten. Ist das jemand aus der Verwandtschaft? Ok, nochmal gelesen: Sie wollen das Haus haben und sind innerhalb des Verwandtenkreises anzusiedeln. Also noch mal zu den Fragen von Stratiatellamaus: Ist der andere Interessent auch ein Verwandter? - Wenn ja, sollte der ZUschlag an ihn gehen, weil er das Wunschkriterium der Betreuten erfüllt und mehr bietet. Wenn nein: dann ist zu prüfen, ob die Betreute in absehbarer Zeit den Erlös des Hausverkaufes aufgebraucht hat und der Sozialhilfe anheimfällt. Reichen ihre Rente und der Verkaufserlös aus, um ihre auch in Zukunft zu erwartenden Kosten tragen zu können, ist sie nicht darauf angewiesen zu Höchstpreisen zu verkaufen (3.Frage) Die Aufgaben des Verfahrenspflegers sind tatsächlich interessant, aber ich gehe davon aus, dass er ihnen diese nicht unbedingt mitteilt. Üblicherweise wird eine Verfahrenspflegschaft eingerichtet, um das Interesse und die rechte der Betreuten Person zu vertreten. Wenn der Betreuer das Haus verkaufen will, tut er ja etwas mit dem Vermögen der Betreuten, was nicht ohne größere Kosten reversibel ist. Zweite Aufgabe der Verfahrenspfleger ist üblichrweise, den Ablauf des Verkaufes auf den korrekten gerichtlichen Ablauf hin zu prüfen (Grundlage ist das FGG -solange es das noch gibt) Der Verfahrenspfleger hat damit auch den Stellenwert der Aussage der Betreuten bzgl. des Verkaufes an Verwandte zu bewerten und er muss dem Verkauf des Hauses ebenso zustimmen, wie der Betreuer. Er prüft natürlich auch die anderen Fragen ab. Er ist aber nicht verpflichtet, sich mit Ihnen zu unterhalten. Dass Sie als Verwandte ein Kaufinteresse bekundet haben, wird er mit Sicherheit wissen. Für seine Entscheidung ist es unerheblich, ob er Sie kennt oder nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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angehörige, hausverkauf, verfahrenspfleger, wille der betreuten |
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