Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuung- wie weit geht Auskunftsanspruch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
ich bin als Kontrollbetreuerin bestellt,Kontrolle der durch General-und Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Tochter.
Auskunft und Rechenschaftslegung habe ich angefordert, diese ...
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23.02.2009, 12:27 | #1 |
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Beiträge: 4
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Kontrollbetreuung- wie weit geht Auskunftsanspruch
Hallo Forum,
ich bin als Kontrollbetreuerin bestellt,Kontrolle der durch General-und Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Tochter. Auskunft und Rechenschaftslegung habe ich angefordert, diese kam, aber keinerlei Belege. Zum einen gibt es wohl keine Belege, zum anderen will man mir keine Kontoauszüge übersenden. Wie soll ich denn dann die Angaben überprüfen, Papier ist ja bekanntlich geduldig. Habe ich auch einen Anspruch auf Kontoauszüge? Was ist, wenn die Bevollm. die Barabhebungen, die sie getätigt hat, zwar benennen aber nicht belegen kann?? Ist sie nicht in der Beweispflicht?? Danke + Gruß J. |
23.02.2009, 13:03 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
wenn ich etwas nicht weiß, dann schau ich zuerst einmal bei Wikipedia nach. Unter "Kontrollbetreuer". Da steht was über § 666 BGB. Ansonsten gibt es dankenswerterweise RechtspflegerInnen. Die kann man anrufen. Und sagen "der Beweispflichtige B ist ein ganz Böser und will die Kontoauszüge nicht herausgeben. Welche Druckmittel habe ich ?" Dann klärt sich das. Gruss Andreas |
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Stichworte |
angehörige, kontrollbetreuer, vorsorgevollmacht |
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