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Kontrollbetreuung- wie weit geht Auskunftsanspruch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuung- wie weit geht Auskunftsanspruch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich bin als Kontrollbetreuerin bestellt,Kontrolle der durch General-und Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Tochter. Auskunft und Rechenschaftslegung habe ich angefordert, diese ...


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Alt 23.02.2009, 12:27   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 4
Standard Kontrollbetreuung- wie weit geht Auskunftsanspruch

Hallo Forum,
ich bin als Kontrollbetreuerin bestellt,Kontrolle der durch General-und Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Tochter.
Auskunft und Rechenschaftslegung habe ich angefordert, diese kam, aber keinerlei Belege. Zum einen gibt es wohl keine Belege, zum anderen will man mir keine Kontoauszüge übersenden. Wie soll ich denn dann die Angaben überprüfen, Papier ist ja bekanntlich geduldig.
Habe ich auch einen Anspruch auf Kontoauszüge?
Was ist, wenn die Bevollm. die Barabhebungen, die sie getätigt hat, zwar benennen aber nicht belegen kann?? Ist sie nicht in der Beweispflicht??
Danke + Gruß
J.
jenny ist offline  
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Alt 23.02.2009, 13:03   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

wenn ich etwas nicht weiß, dann schau ich zuerst einmal bei Wikipedia nach. Unter "Kontrollbetreuer". Da steht was über § 666 BGB.

Ansonsten gibt es dankenswerterweise RechtspflegerInnen. Die kann man anrufen. Und sagen "der Beweispflichtige B ist ein ganz Böser und will die Kontoauszüge nicht herausgeben. Welche Druckmittel habe ich ?" Dann klärt sich das.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
angehörige, kontrollbetreuer, vorsorgevollmacht


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