Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreiung Zuzahlung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Freund hat gesetzliche Betreuung u.a. in Gesundheitssorge.
Die Krankenkasse hat am 28.Dez 2008 an sie einen Antrag auf ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
24.02.2009, 07:18 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Befreiung Zuzahlung
Hallo,
mein Freund hat gesetzliche Betreuung u.a. in Gesundheitssorge. Die Krankenkasse hat am 28.Dez 2008 an sie einen Antrag auf Befreiung zur Zuzahlung geschickt. Vor der Betreuung bekam er regelmässig die Befreiung,die Anträge hatte immer ich gestellt. Inzwischen häufen sich die gezahlten Beträge. Er hat keinen Einwilligungsvorbehalt.Kann er den Antrag selbst stellen? Ich bekomme wegen gesetzlicher Betreuung keine Auskunft. Was können wir da tun? Sie ist scheinbar so sehr beschäftigt, dass sie keine Zeit hat den Antrag zu stellen. Vielen Dank Grüsse Robertaw |
24.02.2009, 07:37 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Robertaw,
den Antrag können Sie weiterhin zusammen mit Ihrem Freund stellen. Wenn Sie alles zusammen haben, Bescheinigung chronisch krank, Quittungen usw. - Freund unterschreibt und ab damit zur Krankenkasse. Betreuung heisst auch, dass der Betreute Dinge die er selbst erledigen kann selbst erledigt. Ich kann Ihnen nur (nochmal) raten, reden Sie zusammen mit Ihrem Freund und der Betreuerin über die anstehenden Aufgaben und wer welche Dinge übernimmt. Das ist kein Hexenwerk und sicherlich viel effektiver wie immer wieder ratlos zu sein. Gruss M. Mohr |
24.02.2009, 08:22 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Danke!
Ich war in dem Glauben, bzw. sind in dem Glauben gelassen worden, dass er das eigenverantwortliche Handeln abgegeben hat. Es wäre sinnvoll von einer gesetzlichen Betreuung unaufgefordert aufgeklärt zu werden, was zu tun und was zu lassen ist,so wie sie es gerade mit wenigen Worten tun. Vielen Dank Robertaw |
24.02.2009, 08:44 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Robertaw,
ich nochmal .-) damits auch mit der Aufklärung klappt.... Bei Ihnen, aber nicht nur bei Ihnen sondern sehr häufig hier im Forum, kommt es mir immer so vor, wie wenn Leute im Regen standen, auf Einen ist eine Betreuung runtergefallen, auf den Anderen nicht. Keiner weiss was genaues ....... So ist das aber nicht. Zur Einrichtung einer Betreuung gibts bestimmte Regeln und Vorgänge die eingehalten werden müssen. Ich kann gar nicht glauben, dass wir hier das einzige Gericht haben an dem die Richter gesetzeskonform verfahren. Vor jeder Einrichtung einer Betreuung gibt es ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Richter, er erklärt da nochmal sozusagen die Spielregeln und will wirklich wissen was derjenige davon hält. Und ich habe in 9 Jahren noch nie erlebt, dass er sagte: Sie setzen sich jetzt hin und machen gar nix mehr, alles andere macht alleine ihre Betreuerin. Auch in einer Betreuung kann man miteinander reden und keiner muss sich auf formale Positionen zurückziehen, Betreuer sind keine natürlichen Feinde oder Gegner sondern dazu da, eine schwierige Situation weniger schwierig zu machen. Das ist alles- aber man sollte miteinander unbedingt das Gespräch und den Kontakt suchen, und nicht wie ein Kaninchen vor der Schlange auf die nächste Katastrophe warten. Ich meine das Ihnen gegenüber nicht böse aber möchte Sie gerne ermutigen mit der Betreuerin Ihres Freundes so umzugehen wie mit anderen Menschen im wirklichen Leben auch. Grüsse und mehr Mut. M. Mohr |
24.02.2009, 09:05 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Auch noch mal ich,
anfänglich war der Kontakt noch unverbraucht und ganz gut. Ich glaube, bei mir haben sich inzwischen Vorurteile aufgetan, wegen ihrer Juristerei( sie hat immer so eine drohende Haltung, wie wenn der Betreute nicht zurechnungsfähig wäre.) Habe gerade mit der Krankenkasse gesprochen,die schicken den Antrag jetzt hierher. Und das geht jetzt wohl wieder ganz unkompliziert. Habe die Betreuerin darüber auf AB darüber informiert,sie ist wegen Gerichtsterminen kaum zu erreichen. Einen schönen Tag Robertaw |
24.02.2009, 10:27 | #6 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
|
Ich habe das so verstanden, dass die Betreuerin am
28. Dezember den Antrag auf Befreiung zugeschickt bekommen hat. Also wäre es doch an ihr, entweder diesen zu bearbeiten oder auf den Betreuten zuzugehen und mit ihm zu kommunizieren, ob er diese Anträge (weiterhin) selbst erledigen will. |
24.02.2009, 10:43 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Ja danke, soverstehe ich es auch.
Gruss Robertaw |
24.02.2009, 17:00 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo zusammen,
die Eingangsfrage- meinem Verständnis nach- war: kann ich einen Befreiungsantrag stellen obwohl eine Betreuung besteht? Die Antwort darauf ist ein Klares und Eindeutiges: Ja! Man kann sich das Leben auch selbst schwermachen...... Korrekterweise hätte die Kollegin sich beim Betreuten deswegen melden sollen, andererseits ist Kommunikation keine Einbahnstrasse und man kann auch seinen Betreuer auf etwas ansprechen. Wenn ich z.B. von irgendeiner Stelle etwas möchte dann muss ich manchmal schon auch öfter nachfragen, so etwas geschieht im Alltag ständig. Ist die Erwartung an den allseits perfekten Betreuer wirklich realistisch? Gruss M. Mohr |
Lesezeichen |
Stichworte |
krankenkasse, krankenversicherung, zuzahlung, zuzahlungsbefreiung |
|
|