Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Mutter eine meiner Betreuten, ist verstorben. ( Vater schon lange tot) Es gibt noch mehrere Geschwister.
Meine Betreute lebt ...
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26.02.2009, 18:31 | #1 |
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Erbschaft
Die Mutter eine meiner Betreuten, ist verstorben. ( Vater schon lange tot) Es gibt noch mehrere Geschwister.
Meine Betreute lebt in einer stationären Einrichtung. Muss ich, ggf. über einen Rechtsanwalt, einen Erbanspruch geltent machen? Der Bruder, bei der die Mutter bis zuletzt gelebt hat, sagt es seien keine Erbstücke und kein Bargeld vorhanden. Reicht eine schriftliche Bestätigung des Bruders? Kompliziert wird die Sache dadurch, dass vor Jahren ein Bauernhof nach dem Höferecht auf den Bruder übertragen wurde. Nun ist Höferecht nicht Erbrecht, lebt ggf. ein Ansprcuh meiner Betreuten wieder auf? Danke für die Mithilfe bei diesen schwierigen Fragen. |
27.02.2009, 10:47 | #2 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
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Beiträge: 327
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Hallo,
schau mal hier: Rechtsanwälte - Hamburg > Erbrecht > Höferecht Demnach kann es einen Anspruch geben, wenn der Bruder innerhalb der nächsten 20 Jahre den Hof aufgibt. Am besten einen Rechtsanwalt, der in diesem Thema fix ist, befragen. Liebe Grüße Lisa |
27.02.2009, 11:18 | #3 |
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Beiträge: 2
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Super, danke das hilft mir schon viel weiter.
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erbanspruch, erbe, erbrecht, höferecht |
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