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Erbschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Mutter eine meiner Betreuten, ist verstorben. ( Vater schon lange tot) Es gibt noch mehrere Geschwister. Meine Betreute lebt ...


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Alt 26.02.2009, 18:31   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 2
Standard Erbschaft

Die Mutter eine meiner Betreuten, ist verstorben. ( Vater schon lange tot) Es gibt noch mehrere Geschwister.
Meine Betreute lebt in einer stationären Einrichtung. Muss ich, ggf. über einen Rechtsanwalt, einen Erbanspruch geltent machen?
Der Bruder, bei der die Mutter bis zuletzt gelebt hat, sagt es seien keine Erbstücke und kein Bargeld vorhanden. Reicht eine schriftliche Bestätigung des Bruders? Kompliziert wird die Sache dadurch, dass vor Jahren ein Bauernhof nach dem Höferecht auf den Bruder übertragen wurde. Nun ist Höferecht nicht Erbrecht, lebt ggf. ein Ansprcuh meiner Betreuten wieder auf?
Danke für die Mithilfe bei diesen schwierigen Fragen.
dm2003kev ist offline  
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Alt 27.02.2009, 10:47   #2
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo,

schau mal hier:

Rechtsanwälte - Hamburg > Erbrecht > Höferecht

Demnach kann es einen Anspruch geben, wenn der Bruder innerhalb der nächsten 20 Jahre den Hof aufgibt. Am besten einen Rechtsanwalt, der in diesem Thema fix ist, befragen.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 27.02.2009, 11:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Super, danke das hilft mir schon viel weiter.
dm2003kev ist offline  
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Stichworte
erbanspruch, erbe, erbrecht, höferecht


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