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Bargeld Abrechung/Buchung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeld Abrechung/Buchung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe heute mal eine wohl etwas naive Frage, abe rich kome damit nicht weiter. Meine liebe Omi ist ...


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Alt 05.03.2009, 13:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard Bargeld Abrechung/Buchung

Hallo,
ich habe heute mal eine wohl etwas naive Frage, abe rich kome damit nicht weiter.
Meine liebe Omi ist verstorben und nun soll ich die Endabrechung machen, okay. Ich habe für jedes Konto einen Excel-Sheet gemacht Nur wie buche ich das Bargeld genau? Ich kan zwar schreiben, bsp. 100 Euro Barauszahlung vom Giro und aufm Bargeldkonto 100 Euro übergeben. Aber ich weiß ja nicht was sie wann damit gemacht hat und so weit ich weiß, muss ich daa auch gar nicht nachweisen, was SIE mit dem Geld gemacht hat, nur was ich gemacht habe.
Aber dann stehen ja immer nur Haben-Posten bei der Bargeldaufstellung und rein rechnerisch würden die sich summieren. Und das stimmt dann nicht mehr überein, wenn ich schreibe: Bargeldstand zum Ende der Betreuung soundso.

Sorry, ich weiß, die Frage ist wohl etwas blöd, aber ich bin auch grad durch den Wind und kann wohl nicht richtig denken.

LG Gletscher.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 05.03.2009, 13:39   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

die Frage ist, wer hat über das Konto verfügt. Wer hat die Barabhebungen getätigt ? Wenn es die Betreute selbst war, dann mache ich eine Extrag-Spalte, setze ein *) ein, und am Ende der Tabelle schreibe ich "*) - Barabhebung erfolgte durch Betreute.

Wenn der Betreuer Geld abgehoben hat, dann muss natürlich für jede Abhebung eine Quittung/ein Beleg vorhanden sein.

Diesen Blödsinn mit "Bargeldbestand", das nervt tatsächlich. Es bleibt nichts anderes übrig, als das Bargeld im Portemonai der Verstorbenen zu zählen, und zu schauen, ob nicht noch zwischen den Nachthemden ein paar Fünfhunderter liegen.

Man soll es sich auch nicht zu kompliziert machen. Excel-Tabellen sind ok, und wenn der Endstand mit dem Kontostand übereinstimmt, dann ist ja alles in Ordnung.

Die Abrechnungsbögen vom Gericht habe ich noch nie benutzt. Die sind teilweise nicht durchdacht. Probleme hatte ich wegen meiner Excel-Tabellen noch nie.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.03.2009, 14:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Andreas, nun über das Konto habe nur ich verfügt, die Betreute, meine Omi war dazu körperlich nicht mehr mobil genug.
Aber ich habe ihr halt bargeld ausgezahlt. Dafür habe ich keine Quittung genommen. Ich habe auch nie kontrolliert was sie damit macht. Viel war es eh nicht. Es geht nur um Kekse, Frisör und freiverkäufliche Apothekenprodukte.
Immerhin war es doch meine Omi! Man muss ja auch an die Beziehung denken. Außerdem bekam ich die Betreuung ja, weil sie fast blind war und ihre Hände so steif, das sie nicht mehr Unterschreiben konnte. da fand ich es albern sie Quittungen unterschreiben zu lassen.

Nachgezählt habe ich das Bargeld, klar. Aber es ist natürlich viel weniger als die Summe der Auszahlungen! Logisch, sie hat es ja verbraucht.

Ich bin ja befreite Betreuerin. Allerdings möchte ich die Abrechnung doch so detailliert wie möglich machen, da es sein könnte das meine Miterben Ärger machen.
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Gletscher ist offline  
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Alt 05.03.2009, 16:01   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Gletscher,

erst einmal mein herzliches Beileid an Dich.

Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstanden habe, Du hast vom Girokonto auf das Bargeldkonto umgebucht und danach hört es mit den Buchungen auf?

Bei jeder Auszahlung, die Du vom Bargeldkonto vorgenommen hast, musst Du natürlich auch diese verbuchen, also 100,00 € am Tag xy an die Oma ausgezahlt. Was Deine Oma dann mit der Summe macht, das geht niemanden was an.

Bsp. Es sind 300,00 € vom Girokonto auf das Bargeldkonto umgebucht worden, davon hast Du 2 x 100,00 € ausgezahlt, die du als Auszahlung verbuchst. Es bleiben noch 100,00 € übrig, die Du nun wieder aufs Girokonto einzahlen kannst.

Wenn Du noch Bargeld bei ihr gefunden hast, dann kannst Du das wieder aufs Bargeldkonto buchen und alles zusammen auf das Girokonto einzahlen.

Im Prinzip ganz einfach, ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden...
Tina L. ist offline  
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Alt 06.03.2009, 11:26   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Oh jetzt weiß ich nicht, ob ich dich richtig verstehe. Also nochmal.

Es gibt ein Girokonto, von dem habe ich Bargeld abgeholt und Oma ausgezahlt. habe aber keine Quittungen darüber. (Denke aber auch nicht, das ich die brauche, da ich ja befreite Betreuerin war.)

Nun geht es mir darum, wie ich das für die Endabrechung aufschreibe. da habe ich eine Exceltabelle fürs Giro, eine fürs Sparkonto und eine fürs Bargeld.
Für die echten Konten ist es einfach: Es gibt einen Anfangsbetrag, dann alle Posten die hinzu- und abgegangen sind, wnen man das verrechnet kommt der Betrag raus, der jetzt noch drauf ist.

Aber bei der Bargeldtabelle kann ich ja faktisch nur eintragen, wie viel Bares sie zu Beginn der Betreuung hatte, wie viel ich ihr immer ausgezahlt habe (das ist dann ein Sollposten aufm Giro und ein haben-Posten auf der Bargeldtabelle).

Nehmen wir an, sie hatte zu Beginn 100 und ich habe ihr zwei Mal 100 ausgezahlt. dann wären das ja 300, die noch da sein müssten. Aber wenn nun nur noch 50 da sind, weil den Rest hat sie ausgegeben. Wie schreibe ich das auf? Einfach hinschreiben: "Bargeldsumme X wurde von der Betreuten selbst ausgegeben."?
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Alt 06.03.2009, 12:03   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,

a) das gibt Ärger, für jede Barabhebung und Aushändigung des Geldes an die Betreute muss eine Quittung vorhanden sein.

b) es gibt auch Menschen, die sich zu viel Arbeit machen .
Tabelle Girokonto ist ok. Die hat bei mir folgende Spalten:

Datum#Betrag#Verw.-Zweck#Kontoauszug Nr.#Blatt#Beleg Nr.

(BelegNr. oder Quittung Nr. nur bei Ausgaben)

Ein Bargeldkonto kenne ich nicht, wofür soll das gut sein ? Höchstens ein Taschengeldkonto im Heim, ist das gemeint ?

Mal ganz praktisch: ich setzte mich hin und tippe stupide die Kontoauszüge nach o. g. Muster in eine Excel-Tabelle. Ergänzend mache ich noch einen Spalte "Zwischenkontostand", damit ich sehe, ob ich mich vertippt habe.

Vorher habe ich natürlich alle Belege rausgesucht, die ich für den Abrechnungszeitraum brauche. Also z. b. Apothekenrechnungen, Versandhaus, Stadtwerke. Eben alle die Rechnungen, die ich per Überweisung bezahlt habe.

Nachdem ich alle Auszüge abgetippt habe, sortiere ich nach Einnahmen und Ausgaben. Bei den Ausgaben steht dann z. B.

01.08.2008#33,05 €#Versandhaus A#1#2#Beleg 1
(1 und 2 heißt Auszug Nr. 1 Blatt 2). Nun sehe ich unter allen Belegen nach, wo die entsprechende Rechnung des Versandhauses ist. Wenn ich sie finde, schreibe ich groß in rot darauf "Beleg 1". Und so arbeite ich mich durch die Tabelle.

Wenn für die Barabhebungen gar keine Quittungen vorhanden sind, dann würde ich nur eine Summe aller Barabhebungen ausrechnen, und schreiben "keine Quittung vorhanden, Bargeld ausgehändigt".

Eine Bemerkung kann ich mir aber nicht verkneifen. Er war eine absolute sch**** Idee, Geld vom Konto zu nehmen und ohne Quittung auszuhändigen !

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 06.03.2009, 12:47   #7
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Gletscher,

Zitat:
Aber bei der Bargeldtabelle kann ich ja faktisch nur eintragen, wie viel Bares sie zu Beginn der Betreuung hatte, wie viel ich ihr immer ausgezahlt habe (das ist dann ein Sollposten aufm Giro und ein haben-Posten auf der Bargeldtabelle).
Du fängst mit dem Führen des Kontos erst mit dem Betreuungsbeginn an. Das was sie vorher noch hatte würde ich keinesfalls mit in dieses Konto aufführen. Wenn ich eine Betreuung übernehme, dann schaue ich den Leuten auch nicht in die Geldbörse und zähle jeden Euro nach. Wenn jemand kurz vorher noch Geld abgeholt hat, dann frage ich ihn nicht was er damit gemacht hat, oder was übrig ist. Es sei denn es geht um eine sehr hohe Summe.
Zitat:
Nehmen wir an, sie hatte zu Beginn 100 und ich habe ihr zwei Mal 100 ausgezahlt. dann wären das ja 300, die noch da sein müssten. Aber wenn nun nur noch 50 da sind, weil den Rest hat sie ausgegeben. Wie schreibe ich das auf? Einfach hinschreiben: "Bargeldsumme X wurde von der Betreuten selbst ausgegeben."?
Das Bargeldkonto, welches Du als Nachweis führst, beginnst Du bei Betreuungsübernahme mit null. Das gab es vorher ja nicht. Bsp. Du hast danach 200,00 € vom Girokonto auf das Bargeldkonto übertragen und je 100,00 € an den Tagen xy ausgezahlt, dann trägst Du das jeweils als "Auszahlung" ein und ziehst das ab, damit wäre es erst einmal wieder bei null usw. Wenn sie am Ende noch 50,00 € übrig hatte, nimmst Du das Geld und trägst das in das Bargeldkonto wieder ein und zahlst das Ganze am besten auf das Girokonto ein.

Da immer der Todestag als Stichtag gilt und die Umbuchung der restlichen 50,00 € vom Bargeldkonto auf das Girokonto nicht mit aufgeführt werden kann, da man nicht am gleichen Tag bei der Bank das Geld einzahlen wird, würde ich bei den restlichen 50,00 € Bargeldkonto den Vermerk machen, dass dies nach Tod, am Tag xy auf das Girokonto eingezahlt wurde.

Bsp. Es stirbt jemand mit Datum 13.2. und ich finde noch irgendwo 50,00 €, habe dazu ein Bargeldkonto von 150,00 €. Dann trage ich diese mit in das Bargeldkonto ein, sind zusammen 200,00 € und führe die in der Rechnungsbelegung auf. Da ich die Abrechnung zum 13.02. machen muss und keinen Tag später, ich aber erst am 15.02 zur Bank komme und diese 200,00 € einzahlen kann, mache ich einen Vermerk für das Gericht, dass diese am 15.02. komplett auf das Girokonto eingezahlt wurden und füge den Beleg bei.

So würde ich das jedenfalls machen.

So ählich läuft es auch mit den Bargeldkonten in den Heimen. Ich bitte mit eine Abrechnung zum Todestag zu machen und dieses Geld trage ich als Bargeldbestand ein. Generell bitte ich darum das Geld auf das Girokonto oder Sparbuch einzuzahlen und das Geld taucht dann für die Erben, von mir als Bargeld eingegeben, auf dem Konto wieder auf.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.03.2009, 13:03   #8
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Beiträge: 2,294
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Hallo Andreas,

Zitat:
Ein Bargeldkonto kenne ich nicht, wofür soll das gut sein ?
Du kennst kein Bargeldkonto?

Selbstverständlich gibt es die, z.B. wenn die betreuten Menschen kein Girokonto haben, aber Rechnungen bezahlt werden müssen, wie sollte es anders gehen? Ich habe z.B. ein Bargeldkonto für eine Klientin, wo ich regelmäßig Geld einzahle, um ihre Stundenbetreuung in bar zu bezahlen, sie hat kein Girokonto. Ich bezahle die Rechnungen immer, wenn ich in der Nähe bin und lasse mir das auf der Durchschrift quittieren. Wenn das Geld auf dem Bargeldkonto zu Ende geht, hole ich neues und zahle es ein usw.

Zitat:
Eine Bemerkung kann ich mir aber nicht verkneifen. Er war eine absolute sch**** Idee, Geld vom Konto zu nehmen und ohne Quittung auszuhändigen !
Bei einer Frau die fast blind ist und steife Hände hat? Wie soll das denn gehen? Ich glaube kaum, dass das Gericht hier, bei den Summen und mit dem Hintergrund irgendwelche Zweifel haben wird.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.03.2009, 18:23   #9
Forums-Geselle
 
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Danke Tina.
Zitat:
Wenn ich eine Betreuung übernehme, dann schaue ich den Leuten auch nicht in die Geldbörse und zähle jeden Euro nach.
Die Rechtspflegerin sagte mir damals, das ich für den Eingangsbericht ALLES aufführen muss, auch das Bargeld, das Oma zu Beginn der Betreuung hatte. Also habe ich es gezählt und mit angegeben.
Es ist also schon mal aufgetaucht, also beginnt der Bargeldbestand mit diesem Betrag.

Zitat:
Eine Bemerkung kann ich mir aber nicht verkneifen. Er war eine absolute sch**** Idee, Geld vom Konto zu nehmen und ohne Quittung auszuhändigen !
Wie ich bereits schrieb, das sehe ich nun nicht als Problem an. ich war "befreite Betreuerin".
Und wie Tina L. auch schon angedeutet hat und wie es auch im Betreuungsgutachten steht. Die Betreuung wurde errichtet, weil Oma eben wegen ihrer körperlichen Behinderungen all diese Dinge nicht mehr selbst regeln konnte, u.a. nichts mehr unterschreiben.
Also welchen Sinn macht es, praktisch und rechtlich jemanden etwas unterschreiben zu lassen, also die hand zu führen, der nachweislich und laut Gutachten nicht mehr lesne kann und nicht mehr die Finger gut genug bewegen kann um eine Unterschrift zu leisten?

Danke euch erstmal.
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Alt 06.03.2009, 18:39   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Hallo Tina,

man lernt immer wieder etwas neues, auch nach über zehn Jahren als ehrenamtlicher Betreuer.

Ich hatte tatsächlich noch nie für einen Betreuten ein Bargeldkonto. Brauchte ich nicht.

Bargeld habe ich entweder gegen Quittung ausgehändigt, oder, wo dies nicht möglich war, Zeugen gegenzeichnen lassen. Z. B. in einem Pflegeheim die Schwester. Das habe ich auch bei einem Betreuten so gemacht, der innerhalb eines Jahres den dritten Rasierapparat geschrottet hat. Da hat die Schwester den Empfang quittiert. Nicht, dass das Gericht denkt, ich treibe einen schwungvollen Handel mit Rasierern .

Natürlich, wenn niemand da ist, der den Erhalt von Bargeld quittieren kann, dann wird es blöd. Hatte ich aber auch noch nicht. Dürfte auch sehr selten vorkommen. Da hätte ich dem Rechtspfleger entsprechende Mitteilung gemacht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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abrechnung, bargeld, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, rechnungslegung

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