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Entschädigung Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entschädigung Betreuerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo mal wieder, heute kam vom Amtsgericht, die Entschädigung für die Betreuerin in Höhe von 2.772 Euro aus dem Vermögen ...


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Alt 06.03.2009, 15:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard Entschädigung Betreuerin

Hallo mal wieder,
heute kam vom Amtsgericht, die Entschädigung für die Betreuerin in Höhe von 2.772 Euro aus dem Vermögen meines Freundes für neun Monate festzusetzen.
Auch wenn der geltend gemachte Betrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht,finden wir es viel Geld.
Ohnehin,ich erwähnte es schon mal, haben wir vor der Betreuung alles selbst gemacht,die Betreuung hätte nicht sein müssen.
Diese wurde für mich aus unerklärbaren Motiven von seinem Bruder angegeregt.
Was würde sich bei einer Ehe verändern?
Ich als die Freundin und Nicht-Ehefrau habe keinen rechtlichen Status,
mache aber die eigentliche Betreuung bis hin zur Gesundheitssorge.
Nur mit dem Unterschied,dass ich keine Entschädigung bekomme.
Es ist so komisch,dass mein Freund,weil er eine neue Brille braucht,erst das o.k. der gesetzlichen Betreuerin einholen muss. Und ich beobachte, dass es was an seinem Selbstwertgefühl und auch an meinem macht.
Betreuung hin und her,aber das Gefälle hat schon etwas entwürdigendes an sich.
Die gesetzliche Betreuerin hat etwas gegen eine Ehe, was ihre Kompetenzbereiche sprengt.Ich frage mich, was sie daran für ein Interesse hat.
Ich tendiere zur Überprüfung der festgesetzten Schwerpunkte.
Über einen Kommentar aus dem Forum würde ich mich sehr freuen.
Tausend Dank Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 06.03.2009, 17:51   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Robertaw

In Deiner Anfrage hast Du nicht viel zu den Gründen geschrieben, weshalb die Betreuung überhaupt beschlossen wurde. Diese sind was reichlich persönliches und gehören genaugenommen auch gar nicht hier her. Dadurch kann eine Antwort allerdings auch nicht präziser werden.

Trotzdem ein Versuch:
Die Arbeit, die die gesetzliche Betreuerin zu leisten hat, ist eine andere, als die die Du bringst. Sie ist mehr die Papiertigerin, muss mit ihren Unterschriften Verantwortung tragen - also ihren Kopf hinhalten, wenn sie Mist macht.
Dein Beitrag ist mehr die lebenspraktische Betreuung, also wie kriegen wir den Haushalt zusammen geregelt oder die Wege zum Arzt, Optiker etc. erledigt.
Das ist eine andere Arbeit, die die Betreuerin ORGANISIEREN müßte, wenn es Dich nicht gäbe. Sie dürfte diese lebenspraktische Betreuung auch nicht selber durchführen - zumindest wäre es nicht ihre Aufgabe.

Wenn Dein Lebenspartner es lieber hätte, dass Du die Betreuung übernimmst, dann hat er die Möglichkeit beim Gericht einen Betreuerwechsel zu beantragen. Das muss dann geprüft werden.

Du solltest Dir allerdings überlegen, ob Du die anstehenden Aufgaben erfüllen kannst - oder auch willst.
Es kann vielleicht sein, dass Du Entscheidungen treffen mußt, die dem Betreuten nicht schmecken werden. Vielleicht muss er gegen seinen Willen untergebracht werden oder Du mußt ihm ganz platt sagen, dass er jetzt kein Geld mehr bekommt und basta!!
Dann wird es schwer ihm zu verklickern, dass Du das als Betreuerin gesagt hast, aber als Lebensgefährtin immer noch lieb und nett bist und er Dir deshalb jetzt nicht böse sein soll.
Rate mal wer da die Pappnase auf hat.

Wie schon oben geschrieben: Ich weiß nicht, warum die Betreuung beschlossen wurde, aber Du mußt es Dir gut überlegen, wenn Du den Job übernehmen willst.

Was die Vergütung angeht, so ist das eine gesetzliche Vorgabe. Da kann die Betreuerin auch nicht dran rütteln. Ob das nun viel ist oder wenig, ist natürlich Ansichtssache und kommt auf die jeweilige Position an.
Aber stell Dir einfach mal vor, Du mußt als Betreuerin in diesem Fall gelegentlich Unterbringungen durchführen, was mit reichlich viel Arbeit verbunden ist, oder Anträge bei der Krankenversicherung irgendwelchen Ämtern oder sonst wo stellen, dich mit dem Finanzamt herumschlagen - und Du versaust Dir damit nicht nur die gute Laune sondern mit Pech auch die Beziehung.
Und schon ist die große Vergütung doch ein redlich verdienter Lohn, auf den Du gerne verzichtest, wenn jemand anders den Stress dafür hat.

Ein schönes Wochenende
und viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.03.2009, 19:33   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Robertaw,
es ist tatsächlich die Frage warum die Betreuung errichtet wurde. Es muss doch dann zumindest eine GutachterIn und eine RichterIn gegeben haben, die der Meinung waren es seie notwendig.

Es ist jedoch so, dass die Betreuerin AUCH viel darf. Aber eine Erlaubnis braucht dein Freund von ihr eigentlich zu nichts und schon gar nicht in gesundheitslichen Dingen. Sie kann keine Behandlung erzwingen oder Verhindern.
Lediglich wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht, können Handlungen deines Freundes außer Kraft gesetzt werden, beschränkt. Ansonsten hat er die gleichenRechte wie jeder. Nur das eben seine Betreuerin AUCH Rechte hat etwas in seinem Namen zu tun: Anträge schreiben und dergleichen.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 07.03.2009, 07:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard

Hallo und vielen Dank für Eure Kommentare.
Als die Betreuung eingerichtet wurde ging es meinem Freund nicht
gut.
Er hat Multiple Sklerose, wer sich mit der Krankheit auskennt weiss, dass sie tausend Gesichter hat.
Jetzt ist der Gesundheitszustand wieder in Ordnung.

Ich wollte seinerzeit keine Betreuung übernehmen,wusste auch keinen Bescheid, was Betreuung bedeutet, sah auch keinen Anlass, weil wir ganz normal lebten,
bis der Bruder, wahrscheinlich aus Angst, beim Vormundschaftsgericht eine Betreuung anregte.
Und jetzt ist sie da.

Wir wissen eigentlich bis heute nicht, aus welchem Grund die Betreuung eingerichtet wurde.
Kann man eigentlich beim Gericht Akteneinsicht bekommen oder ein neues Gutachten beantragen?
Also noch mal vielen Dank
Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 07.03.2009, 07:51   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
Standard

Hallo,nochmal ich.
Habe vergessen zu erwähnen,dass keine Einwilligungsvorbeheltbesteht.
Soweit Robertaw
Robertaw ist offline  
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Alt 07.03.2009, 21:29   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Robertaw

Zitat:
Zitat von Robertaw Beitrag anzeigen


Kann man eigentlich beim Gericht Akteneinsicht bekommen oder ein neues Gutachten beantragen?

Robertaw
Der Betreute hat ein Recht auf Einsicht in die eigene Akte. Sie haben keine Einsichtsrecht in seine Akte.

Sie können ein neues Gutachten beantragen. Ob es gewährt wird steht auf einem anderen Blatt.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.03.2009, 11:12   #7
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

also kann ein betreuter jetztv zum gericht gehen und seinenakte einsehen?auch kopieren? an welche stelle genau muss mann sich denn da wenden?
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 08.03.2009, 11:17   #8
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Momo Beitrag anzeigen
also kann ein betreuter jetztv zum gericht gehen und seinenakte einsehen?auch kopieren? an welche stelle genau muss mann sich denn da wenden?
lg MOMO
hallo mmomo,

an da szustädngie egricht musst du dich wenden,a lso ich ich ahb da sja so egamcht, ich ahb anchdem meine ebrteurind a snich hinebkam, vor lauter wut selsbt eifnahc anegrufen bei egricht, udn dnan bekam ich einen temrin udn durfte dort mti aufsicht soner frau die akte durchlesen, udn auhc kopieren lassen alssen, allseridngs musste ich reihclcihd afür zwahlen, anaj...
ruf beim vormundschaftsgericht an, so ahtte iche s zumidnets egamcht..

änderung: auch hrie shcon gut beshcriebn: http://www.forum-betreuung.de/rechts...neinsicht.html

lg strnfee

Geändert von sternfee (08.03.2009 um 11:34 Uhr)
 
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Alt 08.03.2009, 19:37   #9
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

wieviel kostet das denn sternfee?
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 09.03.2009, 16:42   #10
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo momo,

die kopien , komtm drauf an wie veil du du kopeirt haben willst, d aich sehr vieles kopeirt habe, msuste ich knapp 20 eoro zahlen..
ur fmal an beim vormusndchaftsgericht d abei dir...
viel erfolg...

grus srtfnee

Geändert von sternfee (09.03.2009 um 16:53 Uhr)
 
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betreuungskosten, kost, kosten der betreuung

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