Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwei Unterschriften im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
bin soeben auf dieses Forum gestoßen und vllt. kann mir hier jemand bei meinem Anliegen helfen.
Mein Opa ...
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09.03.2009, 12:21 | #1 |
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Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
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Zwei Unterschriften
Guten Tag,
bin soeben auf dieses Forum gestoßen und vllt. kann mir hier jemand bei meinem Anliegen helfen. Mein Opa ist jetzt 89 Jahre alt, aber noch relativ fit, weshalb er jetzt keine Vollmachtsübertragung etc. braucht. Er hat aber Angst, dass er mal durch Zufall etwas falsches unterschreibt und würde sich wünschen, dass seine Unterschrift nur noch zusammen mit der seiner Tochter wirksam ist. Weiß jemand, ob es soetwas gibt? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße, Tat-Jana |
09.03.2009, 13:27 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich denke mal, da wird es keine Möglichkeit geben. Es gibt im Betreuungsgesetz den sogenannten Einwilligungsvorbehalt für Vermögessorge, d.h. ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Betreuer mit zustimmt. Da der Opa aber noch erfreulich fit ist, würde dies auf keinen Fall in Frage kommen, denn das würde heißen, dass er unter Betreuung gestellt werden müsste u. zusätzlich der Einwilligungsvorbehalt seitens des Vormundschaftsgerichtes bewilligt werden muss.
Gruss von BetrKl |
09.03.2009, 13:34 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Entweder jemand fühlt sich noch in der Lage, seine Dinge selbst zu regeln bzw. eigenständig zu entscheiden - oder nicht. In solchen Fällen empfiehlt sich jedoch generell - dies gilt auch für Jüngere - in Zweifelsfragen Rat einzuholen und nichts vorschnell zu unterschreiben. Es erscheint meines Erachtens jedoch sinnvoll, wenn (besonders) ein 89- jähriger Mensch eine Vorsorgevollmacht (bei Vorhandensein einer Vertrauensperson bzw. Vertrauenspersonen) oder eine Betreuungsverfügung (wenn er auf gerichtliche Kontrolle Wert legt) trifft. mfg carlos |
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10.03.2009, 15:39 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
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danke für die antworten
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Stichworte |
betreuungsverfügung, einwilligungsvorbehalt, vollmacht, vorsorgevollmacht |
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