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Zwei Unterschriften

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwei Unterschriften im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, bin soeben auf dieses Forum gestoßen und vllt. kann mir hier jemand bei meinem Anliegen helfen. Mein Opa ...


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Alt 09.03.2009, 12:21   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Standard Zwei Unterschriften

Guten Tag,
bin soeben auf dieses Forum gestoßen und vllt. kann mir hier jemand bei meinem Anliegen helfen.
Mein Opa ist jetzt 89 Jahre alt, aber noch relativ fit, weshalb er jetzt keine Vollmachtsübertragung etc. braucht. Er hat aber Angst, dass er mal durch Zufall etwas falsches unterschreibt und würde sich wünschen, dass seine Unterschrift nur noch zusammen mit der seiner Tochter wirksam ist. Weiß jemand, ob es soetwas gibt?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,
Tat-Jana
Tat-Jana ist offline  
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Alt 09.03.2009, 13:27   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Ich denke mal, da wird es keine Möglichkeit geben. Es gibt im Betreuungsgesetz den sogenannten Einwilligungsvorbehalt für Vermögessorge, d.h. ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Betreuer mit zustimmt. Da der Opa aber noch erfreulich fit ist, würde dies auf keinen Fall in Frage kommen, denn das würde heißen, dass er unter Betreuung gestellt werden müsste u. zusätzlich der Einwilligungsvorbehalt seitens des Vormundschaftsgerichtes bewilligt werden muss.
Gruss von BetrKl
BetrKl ist offline  
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Alt 09.03.2009, 13:34   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Tat-Jana Beitrag anzeigen
Guten Tag,
bin soeben auf dieses Forum gestoßen und vllt. kann mir hier jemand bei meinem Anliegen helfen.
Mein Opa ist jetzt 89 Jahre alt, aber noch relativ fit, weshalb er jetzt keine Vollmachtsübertragung etc. braucht. Er hat aber Angst, dass er mal durch Zufall etwas falsches unterschreibt und würde sich wünschen, dass seine Unterschrift nur noch zusammen mit der seiner Tochter wirksam ist. Weiß jemand, ob es soetwas gibt?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,
Tat-Jana
Ich denke nein.

Entweder jemand fühlt sich noch in der Lage, seine Dinge selbst zu regeln bzw. eigenständig zu entscheiden - oder nicht.
In solchen Fällen empfiehlt sich jedoch generell - dies gilt auch für Jüngere - in Zweifelsfragen Rat einzuholen und nichts vorschnell zu unterschreiben.
Es erscheint meines Erachtens jedoch sinnvoll, wenn (besonders) ein 89- jähriger Mensch eine Vorsorgevollmacht (bei Vorhandensein einer Vertrauensperson bzw. Vertrauenspersonen) oder eine Betreuungsverfügung (wenn er auf gerichtliche Kontrolle Wert legt) trifft.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 10.03.2009, 15:39   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 2
Standard

danke für die antworten
Tat-Jana ist offline  
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Stichworte
betreuungsverfügung, einwilligungsvorbehalt, vollmacht, vorsorgevollmacht


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