Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

mit Verfahrenspfleger unzufrieden

Dies ist ein Beitrag zum Thema mit Verfahrenspfleger unzufrieden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich brauche von euch einen Rat. Meine Betreute möchte den Verfahrenspfleger nicht mehr an ihrer Seite haben. Sie vertraut ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.03.2009, 22:15   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
Standard mit Verfahrenspfleger unzufrieden

Hallo,
ich brauche von euch einen Rat. Meine Betreute möchte den Verfahrenspfleger nicht mehr an ihrer Seite haben. Sie vertraut ihm nicht. Ich übrigens auch nichts- als Betreuer.
Kann man einen Wechsel erwirken, was muss man hierzu tun?
Ich wäre um jede Info dankbar.
Schönen Abend
Sunshine
Sunshine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2009, 22:19   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Abend!
Wofür wurde denn der Verfahrenspfleger bestellt?
Sinn der Verfahrenspflegschaft ist es ja, die Interessen des Betroffenen zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2009, 22:37   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
Standard

Hallo, er wurde bestellt wegen Antrag auf gerichtliche Betreuung
des Mädchens. Sie ist psychisch krank und jetzt volljährig.
Der Verfahrenspfleger hat das Mädchen einmal kurz gesehen - in meinem Beisein. Nun lehnt er die Personensorge ab und hat dies auch dem Gutachter schon kundgetan. Er schrieb eine seitenlange Abhandlung über die möglichen negativen Folgen für die weitere Entwicklung der Jugendlichen.
Die betreuenden Psychologen sprechen sich aber für die Personensorge aus. Der Richter gab mir auch die vorläufige Betreuung für alle Bereiche und es wurde ein Gutachter bestellt. Der wird nun vom Verfahrenspfleger - schon 2 mal - schriftlich dahingehend beeinflusst.
Danke und Gruß Sunshine
Sunshine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2009, 22:53   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Vor der Anordnung der endgültigen Betreuung wird durch den Richter eine persönliche Anhörung mit allen Beteiligten erfolgen. In dieser Anhörung kann man seine Bedenken oder Vorschläge äussern und diskutieren. Abschließend wird der Richter entscheiden. Sie, bzw. die Betroffene können dann gegen diesen richterlichen Beschluss Beschwerde einlegen. Das Langericht wird sich sodann mit der Sache befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2009, 09:32   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
Standard

Hallo, Stratciatella
vielen Dank für deine Infos.....!
Weißt du denn, was man machen kann, wenn man mit dem zugeteilten Verfahrenspfleger nicht zurecht kommt? Hat man als Betreuer und auch als Betreute hier Rechte oder muss man der Auswahl zustimmen?
Danke dir und liebe Grüße Sunshine
Sunshine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2009, 11:00   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

In meinem Beitrag #4 ist dazu alles gesagt!

Letztlich kann man sich natürlich auch mal generell beim Vormundschaftsgericht beschweren unter Benennung bestimmter Gründe.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anhörung, einrichtung der betreuung, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39