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Was ein Betreuer so regeln muss...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ein Betreuer so regeln muss... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nur mal ein Beispiel für diejenigen, die immer nur die finanzielle Seite einer Betreuung sehen, oder alle Gesetze für ...


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Alt 12.03.2009, 10:41   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Was ein Betreuer so regeln muss...

Hallo,

nur mal ein Beispiel für diejenigen, die immer nur die finanzielle Seite einer Betreuung sehen, oder alle Gesetze für falsch halten:

Meine Frau führt die Betreuung für eine alte Dame. Diese Dame ist seit Jahre stark untergewichtig und hat Durchblutungsstörungen der Beine. Gestern ist sie ins Krankenhaus gekommen, heute Anruf der Klinik. Notfall, ein Bein müsste amputiert werden. Die Betreute kann sich nicht entscheiden, meine Frau ist für Gesundheitsangelegenheiten zuständig. Falls die Betreute oder meine Frau als Betreuerin zustimmen, wird noch heute die Amputation vorgenommen.

Auch das gehört zu einer Betreuung, und darüber sollte sich der eine oder andere, der hier nur meckert, einmal Gedanken machen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.03.2009, 10:58   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ui, ui, ui, ui, ui

Diese Entscheidung liegt nicht allein bei der Betreuerin.
Hier ist schleunigst der Vormundschaftsrichter einzuschalten zwecks Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Amputation!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 12.03.2009, 11:17   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hier möchte ich gleich noch dranhängen:

Auch bei einem Eingriff mit Vollnarkose ist
die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
einzuholen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute
die Vollnarkose nicht überlebt.

Auch für eine Lumbalpunktion ist eine Genehmigung des
Vormundschaftsgerichtes einzuholen.
abend ist offline  
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Alt 12.03.2009, 11:28   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Tina L. ist offline  
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Alt 12.03.2009, 11:44   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Ui, ui, ui, ui, ui

Diese Entscheidung liegt nicht allein bei der Betreuerin.
Hier ist schleunigst der Vormundschaftsrichter einzuschalten zwecks Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Amputation!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Hallo,

ja doch, das wissen wir doch .

War nur ein Beispiel für die Aussenstehenden, was so im Rahmen einer Betreuung vorkommt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.03.2009, 13:37   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
Standard

Medizinische Kenntnisse sind keine Voraussetzung für eine Betreuung und werden dem Betreuer auch nicht abverlangt. Er kann sich an den Rat der Ärzte halten.

Im Falle meiner Mutter wollten die behandelnden Ärzte des Krankenhauses gegen die Indikation des Hausarztes -angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betreuten- keine Darmspiegelung vornehmen.

Die Betreuerin brauchte sich dem nur anzuschließen.

Ich denke nicht, dass ihr Gewissen dadurch übermässig belastet war. Auch nicht, dass man deswegen Regressansprüche gegen sie geltend machen könnte.
Luise ist offline  
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Alt 12.03.2009, 14:36   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Luise,

jetzt verliere auch ich gleich die Contenance. Was hat dieser Beitrag inhaltlich mit dem Eingangsposting zu tun?

Wenn Sie auf der Suche nach Möglichkeiten für Regressansprüche sind, dann sind Sie hier sicher falsch.

M. Mohr

Geändert von michaela mohr (12.03.2009 um 14:42 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.03.2009, 15:11   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Sehr geehrte Frau Luise,


Sie sind offenbar auch nicht von der geringsten Sachkenntnis im Betreuungsrecht getrübt. Das, was Sie von sich geben, ist der allergrößste Müll. Wenn das jemand falsch versteht, kann das ernsteste Folgen haben.

Amputationen sind genehmigungsbedürftig. Ein Betreuer, der hier "einfach so" entscheidet, macht sich strafbar !!

Für mich wäre ihr Beitrag ein Grund, Sie zu sperren. Irgendwo muss ja mal Schluss sein !

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.03.2009, 15:23   #9
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Die Betreute kann sich nicht entscheiden, meine Frau ist für Gesundheitsangelegenheiten zuständig. Falls die Betreute oder meine Frau als Betreuerin zustimmen, wird noch heute die Amputation vorgenommen.

Auch das gehört zu einer Betreuung, und darüber sollte sich der eine oder andere, der hier nur meckert, einmal Gedanken machen.

Gruss

Andreas

Lieber Herr Lübeck,

grad verstehe ich gar nix mehr. Was hat Frau Luise
in ihrem Beitrag in diesem Strang denn Falsches gesagt oder
sogar etwas, was gefährlich ist?

Es haben doch vielmehr Sie in Ihrem ersten Beitrag,
mit dem Sie diesen Strang eröffnet haben, den Eindruck erweckt, als könnte
ein Betreuer mal eben so alleine über eine Amputation entscheiden.
Anders könnte ein Laie, der diesen Ihren Beitrag liest, beim besten Willen nicht verstehen.
Und dies wäre in der Tat ein gefährliches Missverständnis.
abend ist offline  
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Alt 12.03.2009, 15:37   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ich glaube der Beitrag von Luise war ironisch gemeint.
Tina L. ist offline  
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Stichworte
amputation, betreuerpflichten, genehmigung, gesundheitsfürsorge

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