Dies ist ein Beitrag zum Thema Was ein Betreuer so regeln muss... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nur mal ein Beispiel für diejenigen, die immer nur die finanzielle Seite einer Betreuung sehen, oder alle Gesetze für ...
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12.03.2009, 10:41 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Was ein Betreuer so regeln muss...
Hallo,
nur mal ein Beispiel für diejenigen, die immer nur die finanzielle Seite einer Betreuung sehen, oder alle Gesetze für falsch halten: Meine Frau führt die Betreuung für eine alte Dame. Diese Dame ist seit Jahre stark untergewichtig und hat Durchblutungsstörungen der Beine. Gestern ist sie ins Krankenhaus gekommen, heute Anruf der Klinik. Notfall, ein Bein müsste amputiert werden. Die Betreute kann sich nicht entscheiden, meine Frau ist für Gesundheitsangelegenheiten zuständig. Falls die Betreute oder meine Frau als Betreuerin zustimmen, wird noch heute die Amputation vorgenommen. Auch das gehört zu einer Betreuung, und darüber sollte sich der eine oder andere, der hier nur meckert, einmal Gedanken machen. Gruss Andreas |
12.03.2009, 10:58 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ui, ui, ui, ui, ui
Diese Entscheidung liegt nicht allein bei der Betreuerin. Hier ist schleunigst der Vormundschaftsrichter einzuschalten zwecks Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Amputation! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
12.03.2009, 11:17 | #3 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hier möchte ich gleich noch dranhängen:
Auch bei einem Eingriff mit Vollnarkose ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute die Vollnarkose nicht überlebt. Auch für eine Lumbalpunktion ist eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen. |
12.03.2009, 11:28 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon |
12.03.2009, 11:44 | #5 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Zitat:
ja doch, das wissen wir doch . War nur ein Beispiel für die Aussenstehenden, was so im Rahmen einer Betreuung vorkommt. Gruss Andreas |
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12.03.2009, 13:37 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 57
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Medizinische Kenntnisse sind keine Voraussetzung für eine Betreuung und werden dem Betreuer auch nicht abverlangt. Er kann sich an den Rat der Ärzte halten.
Im Falle meiner Mutter wollten die behandelnden Ärzte des Krankenhauses gegen die Indikation des Hausarztes -angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betreuten- keine Darmspiegelung vornehmen. Die Betreuerin brauchte sich dem nur anzuschließen. Ich denke nicht, dass ihr Gewissen dadurch übermässig belastet war. Auch nicht, dass man deswegen Regressansprüche gegen sie geltend machen könnte. |
12.03.2009, 14:36 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Luise,
jetzt verliere auch ich gleich die Contenance. Was hat dieser Beitrag inhaltlich mit dem Eingangsposting zu tun? Wenn Sie auf der Suche nach Möglichkeiten für Regressansprüche sind, dann sind Sie hier sicher falsch. M. Mohr Geändert von michaela mohr (12.03.2009 um 14:42 Uhr) |
12.03.2009, 15:11 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Sehr geehrte Frau Luise,
Sie sind offenbar auch nicht von der geringsten Sachkenntnis im Betreuungsrecht getrübt. Das, was Sie von sich geben, ist der allergrößste Müll. Wenn das jemand falsch versteht, kann das ernsteste Folgen haben. Amputationen sind genehmigungsbedürftig. Ein Betreuer, der hier "einfach so" entscheidet, macht sich strafbar !! Für mich wäre ihr Beitrag ein Grund, Sie zu sperren. Irgendwo muss ja mal Schluss sein ! Gruss Andreas |
12.03.2009, 15:23 | #9 | |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Zitat:
Lieber Herr Lübeck, grad verstehe ich gar nix mehr. Was hat Frau Luise in ihrem Beitrag in diesem Strang denn Falsches gesagt oder sogar etwas, was gefährlich ist? Es haben doch vielmehr Sie in Ihrem ersten Beitrag, mit dem Sie diesen Strang eröffnet haben, den Eindruck erweckt, als könnte ein Betreuer mal eben so alleine über eine Amputation entscheiden. Anders könnte ein Laie, der diesen Ihren Beitrag liest, beim besten Willen nicht verstehen. Und dies wäre in der Tat ein gefährliches Missverständnis. |
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12.03.2009, 15:37 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ich glaube der Beitrag von Luise war ironisch gemeint.
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Stichworte |
amputation, betreuerpflichten, genehmigung, gesundheitsfürsorge |
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