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Geldanlage/ Vermögensaufstellung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldanlage/ Vermögensaufstellung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe vor knapp 2 Monaten die ges. Betreuung für meine Tante bekommen. Nun muß ich in den nächsten ...


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Alt 15.03.2009, 23:40   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard Geldanlage/ Vermögensaufstellung?

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Monaten die ges. Betreuung für meine Tante bekommen. Nun muß ich in den nächsten Tagen die Vermögensaufstellung fertig stellen und dem Vormundschaftsgericht zusenden.


-Meine Tante hat ein kleines Vermögen, welches sie auf 4 Banken verteilt hat, ich würde es aber gerne auf 2 Banken zusammenziehen, weil die Verwaltung dann mit weniger Arbeit verbunden wäre. Kann mir jemand dazu einen Rat geben wie ich es am besten anstelle, was muss ich beachten, wer kennt sich damit aus?


-Meine Tante hat vor 2 Jahren 1/3 Ihres Vermögens ca.. 100.000,- € in einen Geldmarktfond angelegt der seitdem bis heute um 15 % gefallen ist, somit hat sie 15.000,-€ verloren. Da für Festgeld die Banken im Moment nicht mehr als 2,6% zahlen, möchte ich das Geld aus dem Geldmarktfond nehmen und es in den Fond „DWS Deutsche Aktien Typ O“ umschichten, weil indem die Ertragsaussichten wesentlich besser sind. Ich war heute meine Tante besuchen und habe mit Ihr über Ihre Geldangelegenheiten gesprochen und auch darüber das Geld in einen Aktienfond anzulegen, Sie ist damit einverstanden! Nun meine Frage; Würde das Gericht es genehmigen das Geld in einen Aktienfond anzulegen wenn meine Tante das auch möchte?

Vielen Dank für eure Antwoeten im vorraus.


Freundlichst
Rotbuche
__________________
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist

Geändert von Rotbuche (16.03.2009 um 08:33 Uhr)
Rotbuche ist offline  
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Alt 16.03.2009, 09:37   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:

in einen Fonds - egal ob Aktien- oder Rentenfonds - würde ich als Betreuer keinen Cent anlegen; diese Geldanlagen mögen zwar u.U. mehr Ertrag auswerfen, bleiben aber risikobehaftet.
Zudem erscheint die "Mündelsicherheit" - wie der o.g. Fall (auch auf dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise) zeigt - nicht gewährleistet;
siehe hierzu auch: Mündelsicher ? Betreuungsrecht-Lexikon

Trüge ich vormundschaftsgerichtliche Verantwortung, würde es hierfür - obwohl grundsätzlich möglich - keine Genehmigung geben.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 16.03.2009, 12:02   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

die Chance, dass das Amtsgericht eine Geldanlage in Fonds oder Aktien genehmigt, tendiert grade jetzt gegen Null.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.03.2009, 14:48   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo,

das Vermögen kann prinzipiell auf zwei Banken umgeschichtet werden. Nur dabei beachten, dass bei Sparanlagen wegen vorzeitiger Auflösung ggf. keine Vorschusszinsen o.ä. anfallen. Wir Berufsbetreuer würden für die Auflösung eines Konto eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes benötigen, vielleicht nochmal beim Rechtspfleger nachfragen, wie es sich hier verhält.
In Aktienfonds anlegen würde ich auch keinesfalls. Die Anlage muss, wie von carlos bereits mitgeteilt, mündelsicher sein. Wie wäre es evtl. mit Bundesschatzbriefe? Bringen ein wenig mehr und wären mündelsicher. Auch hier würde ich vorab wieder Rücksprache mit dem Rechtspfleger halten und mir eine Genehmigung einholen. Absicherung ist immer besser!
Viel Erfolg
Gruß BetrKl
BetrKl ist offline  
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Alt 17.03.2009, 00:02   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

die Chance, dass das Amtsgericht eine Geldanlage in Fonds oder Aktien genehmigt, tendiert grade jetzt gegen Null.

Hallo Andreas,


wenn man Geld mit Aktien verdienen will, sollte man einkaufen wenn die Aktienkurse im Keller sind. Anleger verlieren Geld meistens, wenn sie den Kursen nachlaufen und sich mit Geldanlagen und den Mechanismen nicht auskennen.


Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, dass es genau jetzt richtig ist in Aktien Geld anzulegen?
Vielleicht kann hier ein/e Rechtspfleger/in Antwort darauf geben.


Freundlichst
Rotbuche
__________________
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist

Geändert von Rotbuche (17.03.2009 um 00:05 Uhr)
Rotbuche ist offline  
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Alt 17.03.2009, 00:12   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Fonds - derzeit obsolet.

Es sei denn, der streut, also nicht nur in Aktien. Nur nicht den "MM". Gut soll der DWS sein und die von Allianz. Ich verfolge die Fonds jetzt seit meinem Einbruch mit "MM" täglich. Beim Fond kann man viel gewinnen, aber auch alles verlieren.

Ich habe bei einem, der Ende der 90ger Jahre groß Reklame machte, die Hälfte meiner Altersvorsorge verloren und jetzt gekündigt, 2 J. vor dem 12jährigen Ablauf. Genau dieser Fonds investierte in USD.

Na mal sehen, ob was mit Prospekthaftung drinnen ist. Anleger rotten sich schon zusammen.

Rothbuche, mach doch mal nen Luxusurlaub mit deiner Tante, da ist das besser angelegt. Kreuzfahrt Aida mit ärztlicher Betreuung. Oder ausgiebig Wellnessurlaub. Du bist ja dann ihre Begleitung.

Wer als Betreuer solch ne Geldanlage empfiehlt, gehört regreßpflichtig gemacht.

Der Tierschutz benötigt übrigens auch Spenden.

Gruss mary

Geändert von mary (17.03.2009 um 00:22 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 17.03.2009, 12:46   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
wenn man Geld mit Aktien verdienen will, sollte man einkaufen wenn die Aktienkurse im Keller sind.
HAllo Rotbuche,

prinzipiell haben sie schon recht, jedoch handelt es sich nicht um ihr eigenes Geld sondern um das Geld ihrer Betreuten. Zum Thema mündelsichere Anlagen finden sie gute Ausführungen im Betreuungslexikon von Herrn Deinert.

Die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage in Fonds sehe ich derzeit nicht.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 17.03.2009, 14:45   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

die Frage bei Fonds ist ja nicht nur "Wann steige ich ein" sondern vor allem "Wann steige ich aus bzw. verkaufe ich".

Was nützt ein Fonds, wenn er zehn Jahre gute Erträge erwirtschaftet und dann, wenn man das Geld braucht, im Keller ist; siehe Finanzkrise.

Wozu es führt , wenn man sogenannnten Experten - wie z.B. Fondsmanager - vertraut, sehen wir ja gerade. Diese haben - uns das ist normal - in erster Linie ihre Provisionen im Kopf.

Also, vor allem als Betreuer lieber hiervon die Finger weg, oder garantiert ein solcher keine Verluste?

Im übrigen: Festgeld, Tagesgeld & Co. sind ja auch nicht so übel - und die (bescheidene) Geldvermehrung ist garantiert.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 17.03.2009, 23:50   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Carlos, meiner hat keinen Pfenning Gewinn gemacht in 10 Jahren.
Hoffentlich kann ich da steuerlich den Verlust absetzen,

Gruss Mary
mary ist offline  
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Alt 18.03.2009, 07:52   #10
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!
Zur Anlage in Aktienfonds ist bereits alles gesagt. Nur die allerwenigsten Aktien- Rentenfonds gelten als mündelsicher. Inwieweit jedoch dies in Zeiten der Wirtschaftskrise noch zutrifft kann allerdings nicht gesagt werden. Die Aufgabe des Betreuers ist es nicht, das Vermögen höchstmöglich zu vermehren, sondern mündelsicher und verfügbar anzulegen.
Ich persönliche favorisiere dabei Laufzeitgeldanlagen und Tagesgeld.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Stichworte
aktien, fond, geldanlage, genehmigung, mündelsicher, vermögen

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