Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschlagung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen!
Ich würde gern mal andere Meinungen zu einem Fall hören. Ich betreue ein altes Ehepaar, die letztes Jahr ...
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17.03.2009, 09:00 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Unterschlagung?
Guten Morgen!
Ich würde gern mal andere Meinungen zu einem Fall hören. Ich betreue ein altes Ehepaar, die letztes Jahr aufgrund Ihres Gesundheitzustandes aus Ihrer Wohnung in eine Senioren WG verzogen sind. Die Beiden haben zwei Kinder. Sohn und Tochter sind absolut untereinander verkracht. Der Sohn hat auch so gut wie keinen Kontakt zu den Eltern, ist aber der Einrichtung der Betreuung gegenüber immer sehr mißtrauisch gewesen. Die Tochter ging noch in der Wohnung wenigstens einmal wöchentlich zu den Eltern u. unterstützte sie zusätzlich zur Pflegestation im Haushalt. Auch bei der Wohnungsauflösung war sie sehr, sehr behilflich. Hat mit die meisten Arbeiten des Aussortierens übernommen. U.a. hat der Mann diverse Porzellanstücke gesammelt gehabt, die aus seiner Tätigkeit in einer Porzellanfabrik stammen. Sein Herz hängt daran sehr, der genaue Wert der Stücke steht nicht fest. Während des Umzuges/ Räumung hat die Tochter das Porzellan untergestellt u. nach ihren Aussagen aufgelistet. Eine Vitrine wurde v. Tischler aufbereitet u. später in das Zimmer des Vaters gestellt, wo nun das Porzellan plaziert werden sollte. Sogleich nach dem Umzug "tauchte" die Tochter plötzlich ab. Im letzten Gespräch (noch im letzten Jahr) teilte sie mir mit, dass sie es nicht vertrage, wie ihre Eltern körperlich abbauen u. ihr Vater sie mittlerweile auch nicht mehr erkenne. Es war auch offensichtlich, dass sie die Woche zuvor selbst psychisch sehr angeschlagen war, sie hat sich anscheinend v. ihrem Mann getrennt u. befand sich auch in psych. Behandlung. Bisher ist das Porzellan jedenfalls nicht in der WG gelandet. Tel.Nr. der Tochter existieren nicht mehr. Ansage: Kein Anschluss unter dieser Nummer. An sie adressierte Post kam bisher nicht zurück, aber keine Reaktion, trotz Fristsetzung etc. Würdet Ihr nun Anzeige ggf. wegen Unterschlagung stellen? Andere Schritte fallen mir nun nicht mehr ein. Mittlerweile hat der Vater zwar kein Erinnerungsvermögen mehr an sein Porzellan, aber es gehört ihm nun mal und zusätzlich befürchte ich, dass irgendwann der Sohn Ärger machen wird, wenn er den "Verlust" des Porzellans bei einem seiner, zwar sehr, sehr seltenen Besuche bemerkt. |
17.03.2009, 09:04 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
letzte Fristsetzung mit Androhung Strafanzeige. Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein versenden !! Bei ausbleibender Reaktion Strafanzeige. Gruss Andreas |
17.03.2009, 18:45 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Moin
Wenn Sie die Adresse der Tochter rauskriegen oder überprüfen wollen: Fragen Sie zunächst höflich bei der Meldebehörde nach. Die Adresse ist normalerweise nicht geschützt - und als Betreuer der Eltern sollte die Meldebehörde eigentlich mitspielen. Wenn Sie die Tochter anschreiben und wie Andreas vorschlägt, letztmalig anmahnen wollen, dann schicken Sie die Post NICHT per Einschreiben MIT Rückschein, sondern OHNE!!! Für die formale Erbsenzählerei reicht das E ohne Rückschein völlig aus und - was viel wichtiger ist - es gilt als zugestellt, wenn die Tochter nicht verzogen ist (sonst würde die Post das Einschreiben wieder zurückleiten). Sie kann bei dieser Variante die Annahme auch nicht verweigern! Sie bekommt das Ding einfach und gut. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.03.2009, 08:15 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
die Übersendung Einschreiben OHNE Rückschein ist sinnlos. Das würde nur belegen, dass ein Einschreiben in den Wirkungsbereich des Empfängers gelangt ist. Was aber noch lange nicht bedeutet, dass der Empfänger es auch wirklich empfangen hat. Es gibt nämlich so schöne Ausreden wie "mein Kind hat das Einschreiben zerrissen und in die Toilette geworfen, ich konnte nicht einmal lesen, von wem es war". Dann steht man ganz schön blöd da, denn das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein wird ja vermerkt, wer das Schriftstück in Empfang genommen hat. Noch sicherer ist/war die Zustellung per Postzustellungsurkunde mit dem Vermerk "Eigenhändig". Natürlich auch teurer. Man sollte nicht am falschen Ende sparen wegen des höheren Portos. Wenn man das Pech hat und an jemanden gerät, der sich mit den Zustellungsvorschriften auskennt, kann man ganz schön alt aussehen. Gruss Andreas Geändert von AndreasLübeck (18.03.2009 um 19:51 Uhr) |
18.03.2009, 16:11 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Danke für die Rückmeldungen. Werde nun wirklich die letzte Frist setzen u. die Brief per Einschreiben mit Rückschein senden. Vielleicht wohnt ja auch nur noch der Ex- Mann in der Wohnung u. freut sich, dass seine Ex böse Post kriegt und eigentlich garnichts davon weiß. So weiß ich dann wirklich, wer die Post angenommen hat!
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Stichworte |
betrug, postzustellung, unterschlagung |
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