Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung beantragt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beantragt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute, heute habe ich schweren Herzens für meine Tante die Betreuung beantragt. Es soll ein Berufsbetreuer bestimmt werden der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 19.03.2009, 22:35   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 1
Standard Betreuung beantragt

Hallo Leute,
heute habe ich schweren Herzens für meine Tante die Betreuung beantragt. Es soll ein Berufsbetreuer bestimmt werden der ihr Vermögen verwaltet. Das kann aber noch Wochen dauern. Bis dahin besteht die Gefahr, das zumindest ein großer Teil ihres Geldes in der Familie verschwindet. Kann der Betreuer, wenn er denn in Wochen bestimmt wird rückwirkend ab dem Antrag in die Vermögensverwaltung eingreifen? Sind ihre ständigen Testamentsänderungen dann auch rückwirkend aufzuheben? Kann sie auch während der Betreuung ihr Testament beliebig ändern?
Kann mir jemand dazu etwas sagen?
Danke schon mal.
Enkelin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2009, 11:13   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

HAllo Enkelin,

willkommen im Forum.
Die Betreuung hat keinen Einfluß auf die Testierfähigkeit, dies prüft der Notar bei einer Beurkundung.
Bezüglich der Möglichkeiten des Betreuers kommt es auf die Aufgabenkreise an die eingerichtet werden. Da die Betreuung wohl noch nicht eingerichtet ist kann man so allgemein nichts dazu sagen.

Zitat:
Bis dahin besteht die Gefahr, das zumindest ein großer Teil ihres Geldes in der Familie verschwindet.
Wenn sei hierzu genaueres wissen wollen ist es notwendig ein wenig ausführlicher etwas dazu zu schreiben. Denn grundsätzlich hat ja jeder das Recht Geld an Familienangehörige zu verschenken.


Gruß

Andreas
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2009, 18:57   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Hallo Enkelin

So eine ähnliche Geschichte hatteich auch mal zurBetreuung.

"Bis dahin besteht die Gefahr, das zumindest ein großer Teil ihres Geldes in der Familie verschwindet."

Die Gefahr besteht durchaus. Andreas hat schon geschrieben, dass jder Mensch das Recht hat, sein Geld zu verschenken, wohin oder an wen auch immer. Allerdings kann es durchaus auch die Aufgabe des Betreuers werden nachzuhaken, wohin das Geld veschwunden ist, und ob das denn auch rechtens war.
Redchtens ist es z.B. dann nicht, wenn die Betreute wirklich nicht mehr weiß, was sie tut und unterschreibt. Aber auch hier gibt es Unterscheidungen:

In dem mir bekannten Fall hat die Betreute nachweislich weißes Papier unterschrieben und die drei Söhne kamen reihum an und haben sich Bankvollmachten geben lassen. Wer dann als erstes bei der Bank war hat dann die Rente abgezockt. (Die anderen haben in die Röhre gekuckt, weshalb der genervte Bank-Filialleiter die Betreuung angeregt hat.
Ich habe dann festgestellt, dass die alte Dame (deutlich über 90 Jahre)eine hohe Rente erhalten und andererseits keine Ausgaben gehabt hat. Wohnrecht und das Essen (auf Rädern) mit dem Lebenspartner geteilt - und seit Jahren kein neues Teil im Kleiderschrank. D.h. eigentlich hätte ein 6-Stelliger Betrag auf der Bank sein müssen. Daraufhin sagte der REchtspfleger, dass ich mal nachforschen sollte, ob es Sparbücher gegeben hat und was mit diesen passiert ist.
Es gab welche, die waren aber alle aufgelöst. Bedauerlicherweise haben sich die Söhne die Auflösung der Sparbücher von der Betreuten unterschreiben lassen, sonst hätte es ein Strafverfahren gegeben - so bestand aber keine Chance einen Vertrauensmißbrauch nachzuweisen.

Also viel Glück, dass die Betreuung schnell genug in die Gänge kommt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung, testament, vermögen, vermögensangelegenheiten, vermögensverwaltung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39