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Annette 22.03.2009 17:26

Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe
 
Hallo zusammen,

ich bin auf dieser Seite gelandet weil ich nicht mehr weiter weiß.

Ich betreue meine Tante seit September 2007. Vor drei Wochen habe ich einen Antrag auf Sozialhilfe in einer Pflegeeinrichtung gestellt. Der wurde jetzt abgelehnt, ich soll die Verträge für Särge, Urnen und Grabstein rückgängig machen ( von meinem alten Onkel in Vorsorge schon gekauft).
Ich weiß jetzt nicht,wie ich den Widerspruch verfassen soll.

Bin ich hier richtig ???

Gruß Annette

BetrKl 23.03.2009 10:45

Hallo Annette!

Hier müßtest Du bitte noch einmal ein wenig mehr ausführen! Wie hoch ist der Bestattungsvorvertrag speziell für Deine Tante? Du sprichst hier von Särgen u. Urnen in der Mehrzahl? Oder verstehe ich es richtig, ich denke mal aber nicht, dass die Sachen bereits eingekauft wurden u. irgendwo untergestellt worden sind?

Gruß Christine

carlos 23.03.2009 10:59

Hallo,

lasse Dich von Sozialamt hier nicht vorschnell ins Bockshorn jagen und frage mal nach der betr. Rechtsgrundlage; siehe:

Bestattungsvertrag ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wenn eine (angemessene) Bestattungsvorsorge (Du schreibst in der Mehrzahl; Särge, Urnen) vor der Beantragung von Sozialhilfeleistungen abgeschlossen wurde, sollte sie demnach anrechnungsfrei bleiben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du - da das Einkommen der Tante nicht ausreicht - einen Sozialhilfeantrag zwecks Übernahme von ergänzenden Heimkosten (zuzüglich Heimtaschengeld) gestellt hast.
Ein Schonvermögen bis zu einer Höhe von 2.600,- Euro wäre dabei nicht anzurechnen; siehe hierzu: Schonvermögen ? Wikipedia

mfg
carlos

Annette 26.03.2009 11:10

Hallo Christine,

die eine Rechnung über zwei Särge und zwei Urnen beläuft sich auf 5831,- €, die andere Rechnung über den Grabstein auf 3652,45 €. Die Särge und Urnen sind untergestellt.
Die Verträge wurden im Oktober 2007 geschlossen, meine Tante (85) im September 2007 im Heim untergebracht.
Sie konnte nach zwei kurzhintereinander folgenden Schlaganfällen nicht mehr sprechen, ist rechtsseitig gelähmt und wird künstlich ernährt. Mein Onkel ( 85 ) konnte die Pflege zu Hause nicht leisten. Dieser Umstand hat meinen Onkel nach 60 Jahren ziemlich zugesetzt.
Die beiden alten Menschen haben schwere Schicksalschläge in ihrem Leben hinnehmen müssen. Ihre Tochter ist vor 20 Jahren an den Folgen eines Gehirntumors gestorben und hat vier Kinder hinterlassen, um die sich Tante und Onkel liebevoll gekümmert haben. Tante und Onkel kommen vom Land, da bedeutete eine Tochter immer noch eine gewisse Altersvorsorge.
Die einzige Hoffnung war dann noch ihr Sohn. Der hatte vor 11 Jahren einen tötlichen Arbeitsunfall. Seit dem kümmere ich mich.

Fröhliche Grüße
Annette

Annette 26.03.2009 11:12

Hallo Carlos,

vielen Dank für Deine Links, ich werde mich gleich einlesen.

Fröhliche Grüße
Annette

BetrKl 26.03.2009 19:05

Hallo Annette,

ich glaube leider, dass sieht nicht gut aus. :nein:Mit den gekauften Särgen u. Urnen, sowie den Grabsteinen befinden sich die Anlagen dafür bereits über dem eigentlichen, von Carlos bereits angegebenen Schonvermögen. Ich denke mal, dass doch bestimmt noch ein Betrag für die Friedhofsgebühr und die anderweitigen Bestattungskosten hinterlegt worden ist?

Hier in Berlin gibt es zwar noch verschiedene Handlungweisen bzgl. der Bestattungsvorverträge. Ein Bezirksamt erkennt neben dem Schonvermögen noch einen Betrag von 2000,- für eine Bestattungsvorsorge an, andere wiederum nicht. Meines Erachtens gibt es dafür noch keine einheitliche Rechtsprechung und solange muss man sich leider auch mit der Anrechnung des einfachen Schonvermögens begnügen.

Außerdem wurde, wenn ich das richtig lese, der Vertrag nach dem Einzug, also somit vermutlich erst nach Beantragung beim Sozialamt abgeschlossen. So leid es mir für Deine Tante u. Deinen Onkel tut, ich sehe da wenig Chancen.


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