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Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin auf dieser Seite gelandet weil ich nicht mehr weiter weiß. Ich betreue meine Tante seit September ...


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Alt 22.03.2009, 17:26   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
Standard Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe

Hallo zusammen,

ich bin auf dieser Seite gelandet weil ich nicht mehr weiter weiß.

Ich betreue meine Tante seit September 2007. Vor drei Wochen habe ich einen Antrag auf Sozialhilfe in einer Pflegeeinrichtung gestellt. Der wurde jetzt abgelehnt, ich soll die Verträge für Särge, Urnen und Grabstein rückgängig machen ( von meinem alten Onkel in Vorsorge schon gekauft).
Ich weiß jetzt nicht,wie ich den Widerspruch verfassen soll.

Bin ich hier richtig ???

Gruß Annette
Annette ist offline  
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Alt 23.03.2009, 10:45   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Annette!

Hier müßtest Du bitte noch einmal ein wenig mehr ausführen! Wie hoch ist der Bestattungsvorvertrag speziell für Deine Tante? Du sprichst hier von Särgen u. Urnen in der Mehrzahl? Oder verstehe ich es richtig, ich denke mal aber nicht, dass die Sachen bereits eingekauft wurden u. irgendwo untergestellt worden sind?

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 23.03.2009, 10:59   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

lasse Dich von Sozialamt hier nicht vorschnell ins Bockshorn jagen und frage mal nach der betr. Rechtsgrundlage; siehe:

Bestattungsvertrag ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wenn eine (angemessene) Bestattungsvorsorge (Du schreibst in der Mehrzahl; Särge, Urnen) vor der Beantragung von Sozialhilfeleistungen abgeschlossen wurde, sollte sie demnach anrechnungsfrei bleiben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du - da das Einkommen der Tante nicht ausreicht - einen Sozialhilfeantrag zwecks Übernahme von ergänzenden Heimkosten (zuzüglich Heimtaschengeld) gestellt hast.
Ein Schonvermögen bis zu einer Höhe von 2.600,- Euro wäre dabei nicht anzurechnen; siehe hierzu: Schonvermögen ? Wikipedia

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 26.03.2009, 11:10   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Christine,

die eine Rechnung über zwei Särge und zwei Urnen beläuft sich auf 5831,- €, die andere Rechnung über den Grabstein auf 3652,45 €. Die Särge und Urnen sind untergestellt.
Die Verträge wurden im Oktober 2007 geschlossen, meine Tante (85) im September 2007 im Heim untergebracht.
Sie konnte nach zwei kurzhintereinander folgenden Schlaganfällen nicht mehr sprechen, ist rechtsseitig gelähmt und wird künstlich ernährt. Mein Onkel ( 85 ) konnte die Pflege zu Hause nicht leisten. Dieser Umstand hat meinen Onkel nach 60 Jahren ziemlich zugesetzt.
Die beiden alten Menschen haben schwere Schicksalschläge in ihrem Leben hinnehmen müssen. Ihre Tochter ist vor 20 Jahren an den Folgen eines Gehirntumors gestorben und hat vier Kinder hinterlassen, um die sich Tante und Onkel liebevoll gekümmert haben. Tante und Onkel kommen vom Land, da bedeutete eine Tochter immer noch eine gewisse Altersvorsorge.
Die einzige Hoffnung war dann noch ihr Sohn. Der hatte vor 11 Jahren einen tötlichen Arbeitsunfall. Seit dem kümmere ich mich.

Fröhliche Grüße
Annette
Annette ist offline  
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Alt 26.03.2009, 11:12   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Carlos,

vielen Dank für Deine Links, ich werde mich gleich einlesen.

Fröhliche Grüße
Annette
Annette ist offline  
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Alt 26.03.2009, 19:05   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Annette,

ich glaube leider, dass sieht nicht gut aus. Mit den gekauften Särgen u. Urnen, sowie den Grabsteinen befinden sich die Anlagen dafür bereits über dem eigentlichen, von Carlos bereits angegebenen Schonvermögen. Ich denke mal, dass doch bestimmt noch ein Betrag für die Friedhofsgebühr und die anderweitigen Bestattungskosten hinterlegt worden ist?

Hier in Berlin gibt es zwar noch verschiedene Handlungweisen bzgl. der Bestattungsvorverträge. Ein Bezirksamt erkennt neben dem Schonvermögen noch einen Betrag von 2000,- für eine Bestattungsvorsorge an, andere wiederum nicht. Meines Erachtens gibt es dafür noch keine einheitliche Rechtsprechung und solange muss man sich leider auch mit der Anrechnung des einfachen Schonvermögens begnügen.

Außerdem wurde, wenn ich das richtig lese, der Vertrag nach dem Einzug, also somit vermutlich erst nach Beantragung beim Sozialamt abgeschlossen. So leid es mir für Deine Tante u. Deinen Onkel tut, ich sehe da wenig Chancen.
BetrKl ist offline  
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bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, schonbetrag, schonbetrag sozialhilfe, schonvermögen, sgb12

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