Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht + ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Franzi19
Hallo Michaela ,
leider habe ich so was schon mal erlebt. Ich lag nichts ahnend im ...
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24.03.2009, 21:55 | #11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
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Warum wurdest Du eingewiesen?
Zitat:
Ich verstehe nicht, ob und wie es möglich ist einen Menschen gegen seinen Willen einzuweisen, der weder fremd- noch selbstgefährdend ist. Reicht es zu behaupten, der Mensch würde sich selber schaden, da er freiwillig keine Medikamente einnimmt, die er qua Schnelldiagnose an der Wohnungstrür aber zu nehmen hätte? Du sagt, du wurdest "schon öfter überraschend eingewiesen", wie ist das möglich? Wenn man einfach mal so eingewiesen wird, müsste das quasi bedeuten, man hätte seinem Betreuer oder Nachbarn oder Person xy erzählt, man sei fremd- oder selbstgefährdend ??? |
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24.03.2009, 22:03 | #12 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
auch ich kenen dieses zu genüge, dnen ich spreche nciht jedesmal udn imemr üebr suizid und seit eingier ezti soweiso shconmal nchti emhr, bzw shcon länger nciht emhr, amnchmal meitn meinen die anderne aber auch aufgrudn durch geshcichte, durhc erfahrugnen mit ejamdnen udnd ruhc akten etc etc etc.. zuw sisne,w as dass da sreicht, udn evranlassen dann dneooch eine einweisung, e sist wikrlich komsich, aber dann sagt de rrichetr udn oder die ärzte es sit so und es ist so, udn sorry...... sterfnfee |
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24.03.2009, 22:16 | #13 | |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Zitat:
ich möchte Deine Frage nicht so gerne hier im offenen Forum beantworten, weil das hier jeder lesen könnte und ich Angst habe, dass meine Betreuerin hier liest. Schau gleich mal bei Deinen PN´s. Liebe Grüße Franzi |
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24.03.2009, 22:22 | #14 | |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Zitat:
Hallo Sternfee, ich kenne das auch sehr gut. Das geht schneller als man denkt. Man hat nicht mal die Zeit abzuhauen... Liebe Grüße Franzi |
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25.03.2009, 10:47 | #15 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo Franzi,
der Grund für eine Unterbringung ist weniger beim Betreuer bzw. beim Vormundschaftsgericht zu suchen. "Schuld" hierfür ist eine ärztliche Meinung bzw. ein Gutachten - oder besser gesagt - die (angenommene) Gefährdungssituation d. Betreuten. Der Betreuer tut nur, was er aufgrund einer Sachverständigenmeinung wohl tun muss; im Zweifelsfall wird er sich vermutlich für eine empfohlene Unterbringung entscheiden. Man stelle sich nur vor, eine solche unterbleibt und d. Betreute erleidet einen Schaden: "Wie konnten Sie nur....., man hat Ihnen doch gesagt, dass die Person gefährdet ist..." Es wäre in diesem Zusammenhang daher eher sinnvoll, die Diskussion mit den Ärzten und Therapeuten zu suchen und an der Genesung aktiv mitzuarbeiten (Ich weiß; ein Nicht-Betroffener hat leicht reden...). Der Betreuer sollte Dich dabei unterstützen und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - die Therapie im Auge behalten sowie ggf. einschreiten, wenn etwas nicht gut läuft. Ggf. kann man auch - im Einvernehmen mit d. Betreuten - nach Alternativen Ausschau halten. Kopf hoch! mfg carlos |
25.03.2009, 11:26 | #16 |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Hallo Carlos,
Danke für Deine Erklärung. Ich weiß, ich gebe immer den Betreuern die Schuld, obwohl die ja nur das tun was sie in so einem Fall tun müssen. Aber in diesem Moment sehe ich das nicht ein und wehre mich bei einer Einweisung. Dass, das nicht gut kommt weiß ich. Aber in in dem Moment kann ich nicht anders. Ich verstehe meine Betreuerin da meistens schon. Danke noch mal! Liebe Grüße Franzi |
25.03.2009, 14:31 | #17 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
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Gibt es für psychische Krankheiten WIRKLICH keinerlei Kriterien?
Zitat:
in meinem Fall ist der Schaden da, wenn man mich gegen meinen Willen durch einen Betreuer gegen meinen Willen, der die Aufgabe hat mich wegzusperren, einsperrt..... Mein Problem ist, dass eine Zuschreibung psychischer Krankheiten ohne definierte Kriterien anscheinden gerichtsfest ist und lediglich von der Meinung eines Psychiaters abhängt, den man nur fünf Minuten gesehen hat. Zitat:
Dazu soll ich per gesetzlicher Betreuung gegen meinen Willen gezwungen werden, auch da ich so schwer krank sein soll, dass ich angeblich keinen freien Willen mehr habe. (Das hat mir der Vormundschaftrichter per Meinung zugeschrieben) Meine Frage auch an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang: 1) Woran erkennt man eine Psychose und warum gibt es keine definierte Kriterien für die Diagnose einer solchen? 2) Was ist ein Wahn und woran erkennt man ihn? Warum gibt es keinerlei definierte Kriterien für die Diagnose eines solchen? 3) Woran erkennt man, dass ein Mensch keinen freien Willen mehr hat und warum gibt es keine definierten Kriterien für das richterliche Urteil: der freie Wille existiert nicht mehr? Das das Schicksal von Menschen vollkommen von der Meinung eines Psychiaters und Vormundschaftrichters abhängt ist ein UNHALTBARER Zustand! Wie kann man sich dagegen wehren? Oder, warum hat ein Betroffener in diesem (Rechts)staat keine Möglichkeit willkürlichen Zuschreibungen plus massiver Eingriffe in die persönliche Freiheit zu entgehen? |
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25.03.2009, 16:56 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Moin anneliese,
Deine Fragen gehen ja m.E. darauf hinaus: Warum dürfen Ärzte und Richter über Schicksal eines Menschen bestimmen und warum gibt es keine 100% Kriterien, nach denen das beurteilt wird? Ich hoffe ich hab Dich da richtig verstanden. Also ich bin keine Arzt oder Richter, sondern Elektroniktechniker. Bei einem technischem Gerät kann man ein Messgerät anschliessen, und feststellen Bauteil XY ist kaputt, das tausche ich aus. Wenn das keinen Erfolg zeigt tausche halt ein anderes Bauteil aus. Das geht bei einem Menschen "leider" nicht. Jeder Mensch ist anders, und die Wissenschaft noch lange nicht so weit, dass sie solche Probleme eindeutig diagnostizieren kann. Die Diagnose ist immer von "Einzelfall" abhängig. Zudem sind Ärzte und Richter keine allwissenden Götter (auch wenn sich manche so fühlen). Also können die auch nur nach ihrem Wissen und Gewissen entscheiden. Fehler sind dabei nicht ausgeschlossen. Ich habs öfter erlebt, dass 2 Ärzte (bzw. 2 Richter) den gleichen Sachstand recht unterschiedlich bewertet haben. Der Mensch ist keine Maschine, sondern ein Individuum. Edit: Ich weiss nicht, ob meine Antwort Dir weiterhilft, aber Deine Fragen habe ich halt auch, und ich habe sie so für mich beantwortet. LG Thorsten.
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Eine Laienmeinung. LG Thorsten. Geändert von -T- (25.03.2009 um 17:01 Uhr) |
25.03.2009, 23:32 | #19 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
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Es gibt anscheinend ÜBERHAUPT keine Kriterien
Zitat:
was ich nicht akzeptieren kann ist, dass es anscheinden ÜBERHAUPT keine Kriterien gibt. Gäbe es sie nämlich müsste zumindestens der Psychiater sie benennen können. Ich habe lange herumtelefoniert. Anscheinden kann kein Psychiater diese Kriterien benennen! Die diesbezüglichen Auskünfte lauteten lediglich: es gäbe keine Kriterien und man wüsste niemals genau, ob ein Mensch nicht einen Wahn und eine Psychose habe.... Das ist ein SCHOCK! Ein fünfminütiges Gespräch mit einem unhöflichen Psyhiater im Flur mit dem Zwecke mich sofort wegzubringen, was sich als rechtlich unmöglich herausstellte, wird vier Monate später zur Grundlage mich gegen meinen Willen unter rechtliche Betreuung zu stellen, um mich gegen meinen Willen wegsperren zu können! Der Herr Psychiater hat dummerweise Dinge in das Gutachten geschrieben, die ich angeblich gesagt haben soll und garantiert nicht gesagt habe. Da ich das nicht beweisen kann, ziehe ich den Kürzeren.... Unser Rechtsstaat ist ein Rätsel! Wenn man keine Kriterien hat müssen zügig welche definiert werden und zwar auf wissenschaftlicher Grundlage! Leider braucht man das in unserem Rechtssystem offenbar nicht. Psychiatrie und WISSENSCHAFT schließen sich in Deutschland offenbar gegenseitig aus! |
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26.03.2009, 08:40 | #20 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Anneliese,
>>was ich nicht akzeptieren kann ist, dass es anscheinden ÜBERHAUPT keine Kriterien gibt. Gäbe es sie nämlich müsste zumindestens der Psychiater sie benennen können. Ich habe lange herumtelefoniert. Anscheinden kann kein Psychiater diese Kriterien benennen! Die diesbezüglichen Auskünfte lauteten lediglich: es gäbe keine Kriterien und man wüsste niemals genau, ob ein Mensch nicht einen Wahn und eine Psychose habe.... Das ist ein SCHOCK!<< Ja das ist auch ein Schock, aber vielmehr, dass die Kriterien nicht benannt werden, obwohl es sie gibt!! Jeder Gutachter ist verpflichtet, die Diagnose zu kategorisieren und die Merkmale zuzuordnen: ist es mehr depressiv oder manisch, ist es psychotisch oder paranoid, ist es schizophren oder eine Persönlichkeitsstörung und wenn ja welche in welchem Ausmaß und und und. Es gibt aber auch in den Gutachten gelegentlich einen Vermerk, ob denn der Inhalt des Gutachtens dem Kranken zugänglich gemacht werden kann oder nicht. Und wenn der Gutachter zu der Ansicht kommt, dass es für den oder die Betreffende schädlich ist, über sich zu erfahren, wie die Legitimierten und Beauftragten die Angelegenheit erachten, dann wirst du nichts erfahren auch nicht vom Richter. Da kann dir nur ein Anwalt helfen, der Akteneinsicht verlangt. Heinz |
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Stichworte |
aufenthaltsbestimmung, aufgabenkreis, unterbringung, unterbringungsbeschluss |
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