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Aufenthaltsbestimmungsrecht + ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht + ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Heinz Hallo Anneliese, Ja das ist auch ein Schock, aber vielmehr, dass die Kriterien nicht benannt werden, ...


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Alt 26.03.2009, 14:54   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Gutachten ohne Kriterien

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Hallo Anneliese,

Ja das ist auch ein Schock, aber vielmehr, dass die Kriterien nicht benannt werden, obwohl es sie gibt!! Jeder Gutachter ist verpflichtet, die Diagnose zu kategorisieren und die Merkmale zuzuordnen: ist es mehr depressiv oder manisch, ist es psychotisch oder paranoid, ist es schizophren oder eine Persönlichkeitsstörung und wenn ja welche in welchem Ausmaß und und und.

Heinz
Hallo Heinz,

vielen Dank für die Hinweise.
Ich habe keinen Vermerk. Das Gutachten liegt mir vor.

Es nennt sich "Fachärtztliches Gutachten zur Frage der Einrichtung einer Betreuung und den Vorraussetzungen einer Unterbringung"

Der Gutachter behauptet Kraft seiner Fantasie ich hätte bereits in der Klapse gesessen !!!!

Dann steht da: "Im Gespräch (fünf Minuten Gespräch im Hausflur) lässt sich folgernder pathologischer Befund und Verhalten erheben: Ist wach und voll orientiert. Aufmerksamkeit, Konzentration und Gedächtnis sind durch die Psychose beeinträchtigt. Das formale Denken ist kaum beeinträchtigt, inhaltlich findet sich aber ein durchgebauter systematischer Verfolgungs- und Beinträchtigungswahn mit auch Wahn-, Änderungs- und Gedächtnisstörungen und Wahrnehmungen über mehrere Jahre sowie Beziehungssetzung ohne Anlass."

(Ich hatte Vergewaltiger bei der Polizei angezeigt und behauptet, ich sei auch gefangengehalten und gefoltert worden und die Täter hätten meinen Körper an Freier verkauft - Der Vorgang vom Staatsanwalt wurde ohne Zeugenbefragung eingestellt)

Weiter steht da. "Der Wahncharakter wird von der Frau nicht erkannt, sie hält das für absolute Realität. Sie projiziert psychotisch auf andere und sieht sich selber nur als Opfer."

Meine Frage: Wie kommt der Chef des Gesundheitamtes zu solchen Behauptungen die er, wie oben gezeigt, einfach in den Raum stellt?

Wieso behauptet er beispielsweise ich hätte Gedächtnisstörungen, die von einer Psychose herrühren?

Wieso behauptet er, ich hätte eine Psychose und wäre im Wahn, ohne jegliche Untersuchung und vor allem OHNE JEGLICHE BEGRÜNDUNG?

Es gibt keinerlei Hinweis darauf, wieso der Herr urteilt, ich hätte eine Psychose. Er ist der MEINUNG ich sei nicht vergewaltigt worden, sondern hätte einen Wahn, der bedingt, dass ich GLAUBE ich sei vergewaltigt worden!

Der Mann beruft sich darauf, er sei Fachmann mit jahrelanger Erfahrung.....Das reicht!

Wieso sind solche Gutachten in unseren Rechsstaat vollkommen beliebig und haben vor Gericht dennoch ABSOLUTE GÜLTIGKEIT?
anneliese ist offline  
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Alt 27.03.2009, 13:32   #22
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Anneliese,

Zitat:
Ich hatte Vergewaltiger bei der Polizei angezeigt und behauptet, ich sei auch gefangengehalten und gefoltert worden und die Täter hätten meinen Körper an Freier verkauft - Der Vorgang vom Staatsanwalt wurde ohne Zeugenbefragung eingestellt
)

Daraus werde ich nicht ganz schlau. Wieso auch und weshalb wurde das Verfahren eingestellt? Ich bin u.a. Schöffe beim LG und meine Erfahrung ist, dass so etwas nicht als Bagatelle angesehen wird.

Ich hoffe Dir ist meine Frage nicht zu direkt.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.03.2009, 15:21   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Verfahren eingestellt

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo Anneliese,

)

Daraus werde ich nicht ganz schlau. Wieso auch und weshalb wurde das Verfahren eingestellt? Ich bin u.a. Schöffe beim LG und meine Erfahrung ist, dass so etwas nicht als Bagatelle angesehen wird.

Ich hoffe Dir ist meine Frage nicht zu direkt.
Auch bedeutet in diesem Fall, dass die Tat eigentlich darin bestand, dass ich gefangengehalten, verkauft und von Freiern gefoltert und dabei vergewaltigt wurde. Das hatte ich angezeigt.
Seltsamerwiese hat die Polizei DAS was ich angezeigt habe anders benannt. Ich hatte eine BESTIMMTE TAT angezeigt und die Polizeidienstelle gab der ganzen Sache einen anderen Namen.

Gegen die Einstellung habe ich Widerspruch eingelegt!

Während der Ermittlungen wurden Zeugen anscheinden NICHT befragt oder aber die Zeugen weigerten sich auszusagen.

Ich weiß nicht, wo Sie Schöffin sind. Meine Erfahrung ist aber: Vergewaltigungssachen werden fast immer ganz schnell eingestellt. Die Taten erstreckten sich über einen längeren Zeitraum. War ich kurze Zeit in Freiheit habe ich die Täter immer mal wieder angezeigt. Ich hatte NIE Erfolg. Erst die UNtätigkeit der Polizei hat brutale Folge- und Rachetaten möglich gemacht.
anneliese ist offline  
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, aufgabenkreis, unterbringung, unterbringungsbeschluss

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