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eric 26.03.2009 18:07

zwangs-op
 
hallo !

ich versuchs mal kurz zu fassen,
eine ehrenamtlich betreute 95 jährige dame mit einer gesetzl. bestellten betreuerin, geistig o.k. ,kann nur noch weiche speisen (joghurt, pudding etc) problemlos essen, andere sachen kommen ihr hoch.
der guten frau wurde jetzt im krankenhaus gegen ihren wiederholt geäußerten willen und gegen ihren widerstand eine magensonde gelegt. nebenbei gesagt hat die dame noch angehörige, die sich aber seit jahren nicht ein mal bei ihr gemeldet haben. seit jahren hören wir jede woche von ihr, das sie so gerne sterben möchte und zwar ernstgemeint mit tränen und allem, denn sie ist halt alt und krank.
sie hatte dieses jahr sogar eine schwere lungenentzündung und wäre wahrscheinlich im altenheim verstorben, wäre sie nicht ins krankenhaus gekommen.
die betreuerin hat beschlossen ( ohne das sie die oma überhaupt kennt, oder sich um was kümmert), das die oma jetzt wahrscheinlich noch jahre leiden muß, bis sie endlich sterben kann.

was kann man da unternehmen um der oma zu helfen ????????

bitte sehr um qualifizierte antwort

danke !!!

agw 26.03.2009 21:36

HAllo Eric,

das fällt mir schwer die Situation so nachzuvollziehen. Ich bin mir sicher da fehlen noch ein paar Infos. So einfach wird eine PEG-Sonde, ich nehme an eine solche meinst du mit Magensonde, nicht gegen einen geäußerten Willen gelegt.
Aber erst mal zum grundsätzlichen. Die Betreuerin kann nicht gegen einen Willen der Betroffenen für eine OP entscheiden wenn die Dame noch in der Lage ist eine Einwilligung zu erteilen. Aufgabe des Betreuers ist es nicht eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen des Betreuten zu legalisieren sondern es geht um die ersatzweise Einwilligung wenn der Betreute zu einer Einwilligung nicht in der Lage ist
Also muss es schon eine Begründung geben warum hier angeblich die Betreuerin ersatzweise eingewilligt hat.

Wenn die Betreute die Magensonde nicht will muss sie dies halt äußern das die Sonde wieder gezogen werden soll.

Gruß
Andreas

AndreasLübeck 26.03.2009 21:36

Hallo,

in diesem Forum darf keine Rechtsberatung erfolgen. Ihre Anfrage geht in Richtung Sterbehilfe/Sterben in Würde, das ist generell ein sehr emotionsbeladenes Thema.

Ich möchte dieses Thema aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Sie sind offenbar weder mit der Dame verwandt, noch in irgend einer Weise legitimiert, ihre Interessen wahrzunehmen. Ihre Sorgen kann ich verstehen, aber was wollen Sie unternehmen ?

Die Dame hat selbst mehrfach geäußert, sie will sterben. Unter Zeugen ! Und sie steht unter rechtlicher Betreuung. Weder die Betreuerin noch sonst jemand ist dazu verpflichtet oder berechtigt, Ihnen Auskunft zu geben. Selbst wenn Sie das Pflegepersonal fragen, wie oft die Betreuerin da war, haben Sie kein Recht auf Auskunft.

Es sieht also pechschwarz aus für Sie. Sie haben keinerlei Rechte. Können Sie beweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass die Betreuerin nichts macht ? Für eine Magensonde muss die Genehmigung des Amtsgerichtes eingeholt werden, dass weiss jeder Betreuer.

Was bleibt ? Sie können sich beim Amtsgericht über die Betreuerin beschweren, aber evtl. erhalten Sie nicht einmal eine Antwort. Darauf haben Sie nämlich keinen Anspruch. Sie können aber anregen, dass die Betreuung Ihnen übertragen wird.

Zum Thema "Rechte der Angehörigen" ist hier in letzter Zeit sehr viel geschrieben worden. Bemühen Sie doch mal die Suchtfunktion.

Gruß

Andreas

Karla 27.03.2009 07:47

Hallo,

eine PEG-Sonde ist kein genehmigungspflichtiger Eingriff. Warum auch?

Lebensbedrohend ist das Nicht-Legen der PEG-Sonde und das ist doch das Dilemma. Sich gegen die ärztliche Empfehlung zu stellen ist für den Betreuer rechtlich keinesfalls unbedenklich und auch moralisch nicht immer gut auszuhalten.

Gruß

Karla

Heinz 27.03.2009 09:02

Hallo,

beim hiesigen Hospizverein, dessen Gründungsmitglied ich auch bin, hielt ich einen Vortrag über Patientverfügungen und würdevolle Sterben und dgl. Nach dem Vortrag trat der Geschäftsführer des Altenheimes an Podium, meinte, dass das alles schön und gut sei, aber letztens sei eine 94 jährige auf dem Weg zum Speisesaal zusammengebrochen. Man habe sie gebettet und sie verstarb. Ihr Vertrauensarzt war verhindert. Der Arzt, der den Totenschein ausstellte, bescheinigte unbekannte Todesursache. Zwei Tage drauf kamen Polizeibeamte und fragten, weshalb denn keine Versuche der Widerbelebung mit Herzdruckmassage und dgl. unternommen wurden. Darauf hin erlaubte sich der Geschäftsführer die Gegenfrage, ob denn einer alten, sterbenden Frau auch noch die Rippen gebrochen werden müssten, damit sie stirbt.

Als meine Schwiegeroma mit 97 und Darmverschluss ins Krankenhaus gebracht wurde und ein künstlicher Ausgang gelegt werden sollte, verwies meine Schwiegermutter auf die Patientenverfügung und untersagte es dem Arzt. Der daraufhin meinte, ob sie denn ihre Mutter verhungern lassen wolle. Daraufhin fragte dann meine Schwiegermutter den Arzt, ob er das mit seiner Oma denn auch machen würde. Das er verschämt verneinte.

Was will ich damit sagen: Das Krankenhaus ist zunächst strikt verpflichtet, Leben zu retten. Punkt. Nur wo es aussichtslos ist, können sie (Ermessen) in Absprache mit Ober- und leitendem Arzt die Behandlung lassen (passive Sterbehilfe).

Ich pflege in die Patientenverfügung immer den Hinweis auf Körperverletzung bei Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen, unter Androhung von Strafverfahren und Schmerzensgeldforderung einzufügen. Das verunsichert und schafft auch im Krankenhaus Respekt.

Wichtig ist, wenn weitere zweifelhafte Behandlungen unterlassen bleiben sollen und eine Patientenverfügung nicht vorliegt, dass die Angehörigen uni sono sich gegenüber den behandelnden Ärzten aber auch bei der Patientenberatung für einen Abbruch der Behandlung aussprechen.

Ansonsten hat jeder das Recht, dass alles erdenkliche getan wird, um das Leben, egal wie zu erhalten. Das sind die allgemeingültigen Wertmaßstäbe, die der BGH bereit 1984 so festgelegt hat. Das schließt auch künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Amputationen und dgl. mit ein.

Moral von der Geschicht: Ohne Patientenverfügung willigt man/frau ein, zum Objekt der Medizin und der Pflege gemacht zu werden und die Frage der Behandlungs- und Pflegekosten beenden dann praktisch das Leben. Wenn ein Mensch zu teuer wird, darf er sterben. Und unsere Gesundheitspolitik zielt darauf ab, dass sie sterben, denn bekanntlich haben wir kein Geld mehr. Und tschüss.

Heinz

eric 27.03.2009 16:01

danke für die bisherigen antworten !
 
hallo agw,
sie wird doch einfach gegen den willen gelegt.
und wenn die betreute die unter zwang operierte sonde (natürlich) nicht will, braucht man nur eben mal einen richterlichen beschluss.

hallo herr lübeck,
danke für die infos.

hallo karla,
die betreute konnte ja noch essen, kann sie übrigens auch nach der op noch, natürlich kein schnitzel oder graubrot.
die werte betreuerin hat die dame einmal gesehen innerhalb von 3 jahren und hat somit keine ahnung.
und die sache mit der moral ist folgende: hätte ddie betreuerin sich mal um den zustand der dame erkundigt und mit ihr gesprochen, hätte sie eher eine moralische entscheidung treffen können.

hallo heinz,
ganz deiner meinung, der mensch als kostenfaktor und verwaltungsakt. eine schöne aussicht aufs alter.


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