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Darf eine "Mini-Lebensversicherung" als Vermögen eingesetzt werden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf eine "Mini-Lebensversicherung" als Vermögen eingesetzt werden? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter hatte einen kurzen Heimaufenthalt - angeschlossen an Verhinderungspflege und keine Vermögen - nur eine kleine Lebensversicherung, bei der ...


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Alt 29.03.2009, 23:08   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 2
Standard Darf eine "Mini-Lebensversicherung" als Vermögen eingesetzt werden?

Meine Mutter hatte einen kurzen Heimaufenthalt - angeschlossen an Verhinderungspflege und keine Vermögen - nur eine kleine Lebensversicherung, bei der mir die Dame der Gesellschaft mitteilte, dass es doch eingentlich nur eine "Sterbegeldversicherung" sei.
Diese aufzukündigen hat meine Mutter doch psychisch angegangen, da dies das einzige war "Ich habe zumindest das Geld, um anständig unter die Erde zu kommen, ohne jemand bitten zu müssen".
Über einen Rat dazu würde ich mich freuen.
Herzlichen Gruß Rainer
boxer-rainer ist offline  
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Alt 30.03.2009, 16:26   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Rainer,

zunächst wären Angaben über die Höhe der Sterbegeldversicherung bzw. der aktuelle Rückkaufwert interessant.
In Deinem Fall geht es wohl um ergänzende Sozialhilfeleistungen während des Heimaufenthaltes.
Rechtsgrundlage für eine Beurteilung dürfte daher § 90,3 SGB 12 sein.
SGB 12 - Einzelnorm

Subjektiv stellt die Verwertung des Vermögens für Deine Mutter eine Härte dar, ob dies auch objektiv gilt, d.h. gibt es bei Deiner Mutter Besonderheiten, die sie von anderen, vergleichbaren Leistungsempfängern unterscheidet, ist fraglich und muß im Einzelfall geprüft werden.

Eine Berücksichtigung der Sterbegeldversicherung über das sozialhilferechtlich mögliche Schonvermögen von 2600 € hinaus wäre z.B. möglich, wenn sie und ihre erbberechtigten Angehörige mittellos und die Übernahme der Beerdigungskosten durch den Sozialhilfeträger absehbar wäre.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...581660_L20.pdf

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
rückkaufwert, sgb12, sterbegeldversicherung, vermögen

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