Dies ist ein Beitrag zum Thema Analphabetismus und Schwerbehindertenausweis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier im Forum jemand helfen.
Kann Analphabetismus (alte Dame) einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis begründen? ...
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31.03.2009, 10:11 | #1 |
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Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 7
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Analphabetismus und Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier im Forum jemand helfen.
Kann Analphabetismus (alte Dame) einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis begründen? (Evtl. mit Merkzeichen "H"?) Das würde die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im PNV erfüllen - daher von Interesse... Gruß und Dank |
31.03.2009, 12:30 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
Analphabetismus alleine rechtfertigt keine Anerkennung als Schwerbehinderte/r. Argumentation des Gesetzgebers: man kann ja zur Schule gehen, und auch für Erwachsene werden entsprechende Kurse angeboten. Natürlich setzt da das Lebensalter eine Grenze, aber das hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Außerdem bedeutet Hilflosigkeit, dass man für die ständigen Verrichtungen des alltäglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedarf. Z. B. beim Waschen, Anziehen, Toilettenbenutzung, Nahrungsaufnahme (muss gefüttert werden) usw. Gruss Andreas |
31.03.2009, 14:01 | #3 |
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Ort: Hamburg
Beiträge: 7
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Hallo Andreas,
vielen Dank für die Antwort! Nur so zum Durchdenken: Könnte ich nicht damit argumentieren, dass meine alte Dame ohne fremde Hilfe nicht in der Lage ist, einen Fahrplan zu lesen, und sie deshalb "im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe" bedarf (lt. Versorgungsamt). Der Umfang der erforderlichen Hilfe muss erheblich sein - ab wann wird die Hilfe erheblich? Oder was ist mit Kennzeichen "B" - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson? Gruß sonja |
31.03.2009, 19:28 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
keine Chance, weder "H" noch "B". Merkzeichen B: zur Vermeidung von Gefahren (für den Behinderten) für sich oder andere im Straßenverkehr/in der Öffentlichkeit. Gruss Andreas |
01.04.2009, 09:55 | #5 |
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Beiträge: 7
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Danke!
Gruß Sonja |
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Stichworte |
analphabetismus, merkzeichen, öpnv, schwerbehindertenausweis |
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