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elli 04.04.2009 22:06

Feststellung der Geschäftsfähigkeit
 
Es geht um eine fast 80-jährige Dame,die leicht dement ist.Sie leidet unter Durchblutungsstörungen im Kopf und eine Alzheimer-Demenz wird angenommen. Sie verrichtet alle täglichen Dinge bis aufs Essen kochen allein und lebt noch in ihren 4 Wänden (laut Gesundheitsamt benötigt sie auch noch keine Pflegestufe).
Sie möchte eine Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen lassen. Dieser ist sich aber nicht sicher, ob sie geschäftsfähig ist. Ihr Hausarzt spricht ihr die Geschäftsfähigkeit ab.
Nun möchte der Notar ein Gutachten vorgelegt haben, dass Sie geschäftsfähig ist.
Ist es richtig, dass der einzige Weg eine Betreuungsanregung über das Amtsgericht ist, damit ein Gutachten in Gang gesetzt werden kann, dass dazu Stellungnahme bezieht?
Eine Betreuungsrichterin vom Amtsgericht hat mir mitgeteilt, dass ich das Gutachten aber auch privat im Krankenhaus in Auftrag geben kann. Im Krankenhaus teilten Sie mir mit, dass das nur übers Amtsgericht laufen würde.
Um jetzt das ganze Verfahren zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit in Gange zu setzen, muss Sie oder die Person, die in der Vorsorgevollmacht benannt werden soll, sich Dinge ausdenken, wofür die Betreuung nötig wäre. Ich finde das sehr
fragwürdig. Wenn jetzt im Rahmen der Betreuungsanregung festgestellt wird, dass die Dame keine Betreuung benötigt, kann das ganze umgewandelt werden in eine Vorsorgevollmacht.
Ganz schön kompliziert und für die Dame auch nicht ganz ohne.

Gibt es eine einfachere Möglichkeit?

Einen schönen Abend noch elli:winke:

ggko 05.04.2009 17:04

Feststellung der Geschäftsfähigkeit
 
Hallo - ich kann vielleicht mit ein paar "Erfahrungen" helfen:

Ich bin ehrenamtlicher Betreuer seit 2003.
Die Betreuung wurde damals vom Vormundschaftsgericht beschlossen (Auf Antrag des Arztes bei einer Behandlung im Krankenhaus). Dazu wurde ein Gutachten einer Neurologin als Sachverständige vom Gericht in Auftrag gegeben.
In diesem Gutachten wurde die Geschäftsunfähigkeit festgestellt. Der weitere Ablauf ist bekannt: Besuch des Vormundschaftsrichters beim Betreuten; Beschluß; Ausstellung des Betreuerausweises.

Die Formulierung "Geschäftsunfähigkeit" findet sich aber im ausgestellen Betreuerausweis explizit nicht wieder. Im Zweifelsfall habe ich dann das Gutachten zitiert aber nicht hergezeigt - und das hat gereicht.
Viel Erfolg und wenig Frust!

ronja 05.04.2009 18:02

geschäftsfähig
 
Nach meiner Überzeugung kann jeder, der befürchtet, dass irgendwann mal irgendjemand behauptet, er sei nicht geschäftsfähig und deshalb sei ein Vertrag ungültig, vorher einen Gutachter (Psychiater) bitten, die eigene Geschäftsfähigkeit zu attestieren. Man muss das Gutachten dann natürlich selbst bezahlen. Wer sollte einem das verbieten?


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