Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlungsbefreiung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe mich in dieser Angelegenheit schon mal an euch gewendet.
Die gesetzliche Betreuerin, Juristin, hat den Schwerpunkt Gesundheitssorge ...
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19.04.2009, 10:59 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Zuzahlungsbefreiung
Hallo, ich habe mich in dieser Angelegenheit schon mal an euch gewendet.
Die gesetzliche Betreuerin, Juristin, hat den Schwerpunkt Gesundheitssorge für meinen Freund. Wir haben jetzt bald Mai 2009, sie hat es bisher nicht nicht hinbekommen bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Krankheit zu beantragen. Trotz mehrmaliger Erinnerungen passiert ausser Schweigen gar nichts. Haltet Ihr es auch für sinnvoll diesen Zusatand in Form einer Beschwerde beim Vormundschaftsgericht zu melden? Fakt ist, dass inzwischen Kosten für Rezeptgebühren und Krankengymnastik und Krankenhausaufenthalt angefallen sind. Es heisst das Geld wird zurückerstattet, trotzdem tritt man ja in Vorlage und das geht nicht. Was tun die Menschen, die sich nicht wehren können? Gruss Robertaw |
19.04.2009, 14:27 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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hey roberta,
bei eienr chornsichen erkrnaung, ist dochd er staz bei 45 euro etwas...soeit ich ich weiss, ich ich ahbd a sauch, dass ich diese slebst zahlen muss bis dhain, zu diesme staz udn udn dnan an die kranknekasse geben muss die quittungen usw.. udn dann komtm die befreieung, bei nchit chornischen liegt der staz soweit ich mich richtig erinnere bei irgedwas mit 80 euro.. und und dien freund scheint shcon mehr bezahlt zu haben, oder? dann kanne r dieses bei der krnekankasse abgeben und bekommt die brefreiiuung dennoch udn udn auch die rückerstattugn, was uz viel war, hmm, so kenne iche s zumidnest.. habt ihr das shcon gemacht? grus srtfnee |
19.04.2009, 15:11 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
hat die Betreuerin nur die Gesundheitsfürsorge? Dieser Aufgabenkreis beinhaltet u.a. darin zu unterstützen die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu erhalten bzw. sie zu verbessern, nicht aber solche Anträge zu stellen. Ich meine, dass hier zumindestens die Vermögens- oder evtl. die Behörden- bzw. Ämterangelegenheiten mit in den Aufgabenkreis gehören müssten. Wenn jemand chronisch krank ist und sich in Dauerbehandlung befindet, dann ist es gar nicht so schlecht, wenn man sich die Belastungsgrenze vor Beginn des neuen Jahres ausrechnen läßt und im vorab einzahlt, so entfällt das lästige Sammeln von Belegen und man ist gleich für das ganze Jahr befreit. Die zumutbare Belastungsgrenze liegt bei 1 % der Jahresbruttoeinnahmen, bei Sozialhilfeempfängern sind es derzeit 42,12 €. |
19.04.2009, 16:48 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Zuzahlungsbefreiung
Danke für die Antworten,
es liegt nicht nur Gesundheitssorge, sondern auch Vermögensangelegenheiten, Behördenvertretung, Öffnen der Post,Wohnungsangelegenheiten vor. Das Kind ist jetzt nun mal in den Brunnen gefallen. Ich glaube eine Beschwerde beim Gericht macht doch Sinn. Immerhin muss er jetzt die Zahlungen von seinem monatlichen Taschengeld bezahlen. Ohnehin habe ich hier kein Heim,sondern wir teilen uns die Lebensunterhaltungskosten zur Hälfte. Ich weigere mich nämlich an der unterlassenen Zuzahlungsbefreiung mitzuwirken. Noch mal eine Idee? Danke Robertaw |
13.05.2009, 21:47 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zuständige Betreuungsstelle darüber informieren! Ohne jetzt hier pauschal was anzudeuten, aber es gibt Betreuer, die es innerhlab eines Jahres noch nicht einmal schaffen, einem Betreuten Bargeld aus den eigenen Rentenzahlungen zur Verfügung zu stellen, ist ja auch bei der jährlichen Rechnungslegung einfacher, wenn der Kostenträger vorher den Betrag über der Freibetragsgrenze abgeschöpft hat. Leider gibt es auch solche :-(
Gruß M. |
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Stichworte |
betreueraufgaben, krankenkasse, zuzahlungsbefreiung |
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