Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Sorgerecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin ein (nicht gesetzlicher) Betreuer in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen. Ich betreue eine Faru ohne einen ...
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25.08.2005, 09:02 | #1 |
Gast
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Betreuung und Sorgerecht
Hallo,
ich bin ein (nicht gesetzlicher) Betreuer in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen. Ich betreue eine Faru ohne einen gesetzlichen Betreuer, die noch das Sorgerecht für ihre beiden Kinder hat, welche bei ihrem Lebensgefährten wohnen. Dieser kümmert sich auch um alle Belange des täglichen Lebens der Kinder, da die Frau krankheitsbedingt eigentlich nicht mehr in der Lage ist wirklich für die Kinder zu sorgen. Der Vater zeigt kein Interesse an den Kindern und hat mittlerweile eine neue Familie gegründet. In letzter Zeit ist es vermehrt zu Diebstählen von Zigaretten durch besagte Frau gekommen und es könnte sein, dass in nächster Zeit eine gesetzliche Betreuung angeregt werden müsste. Meine Frage: Geht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung automatisch mit einem Verlust des Sorgerechts einher? Im Prinzip funktioniert die Zusammenarbeit mit Lebensgefährten, Mutter und Wohnheim nämlich ganz gut. Hat jemand Erfahrung mit Betreuungen und Sorgerecht? Würde mich über Erfahrungsberichte und rechtliche Einschätzungen sehr freuen, um die Situation besser einschätzen zu können. Vieln Dank! |
26.08.2005, 12:22 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Sorgerecht und Betreuung
Hallo,
diese Angelegenheit ist ein Stiefkind der gesetzlichen Betreuung, da es nicht gesetzlich geregelt ist und die Rechte der Betreuten und ihrer Kinder betrifft. An und für sich bräuchten die Kinder einen Beistand, der für sie die Rechte und Ansprüche gegenüber der Mutter, ihrem Lebenspartner und gegenüber dem Betreuer der Mutter wahrnimmt. Der oder die zukünftige BetreuerIn der Mutter ist für ihre Belange zuständig, also auch finanzielle Verpflichtung gegenüber den Kindern. Sollte die Betreuung das Sorgerecht für die Kinder mit umfassen, muss es im Beschluss ausdrücklich vermerkt sein. Ansonsten bleibt das Sorgerecht bei der Mutter, auch wenn sie gesetzlich betreut wird. Doch der Betreuer hat bis auf die finanziellen Angelegenheiten kein Recht und auch keine Pflicht, sich um die Belange der Kinder seiner Betreuten zu kümmern. Das kann schon zu Kapriolen führen, wo der oder die Betreuerin der Mutter allein deren finanzielle Belange zu berücksichtigen hat, nicht aber die der Kinder und auch nicht der Ansprüche der Kinder gegenüber ihrer Mutter. Mein Betreuter liegt im Sterben (völliges Versagen der Leber). Seine Tochter ist 17. Ich habe die Vormundschaft für die Tochter beantragt, die auch bewilligt wurde. Eine Interessenkollision wurde geprüft, aber nicht festgestellt. Sollte sich deine Situation ähnlich verhalten, ist es zum Vorteil, auch die Vormundschaft für die Kinder zu übernehmen. Anderenfalls, wie gesagt, wäre ein Beistand für die Kinder angeraten. Der Lebenspartner der betreuten Mutter hat keine Rechte und keine Pflichten, auch wenn er sich um die Kinder kümmert, als wären es seine eigenen. Doch ist er noch nicht einmal berechtigt, für eine ärztliche Behandlung der Kinder und sei es nur der Hausarzt wegen Schnupfen oder Zahnarzt oder dgl. zu unterschreiben. Deshalb empfehle ich ein Gespräch mit einem/r verständnisvollen und kompetenten SozialarbeiterIn der Kommune, der/die die Angelegenheit nicht nur amtlich, rechtlich sondern auch systemisch-menschlich betrachtet und zum dauerhaften Vorteil aller die entsprechenden Maßnahmen ergreift. Einfach wird es nicht. Im Gegenteil. Irgendwann klemmt es. Und wird auf die schnelle ein völlig überlasteter Amtsvormund berufen, sind weitere Komplikationen programmiert. Deshalb ist schon vorab umsichtig und vorsichtig das System der Familie dauerhaft zu stützen. Das kann aber der Betreuer der Mutter aber nicht alleine. Mit bestem Gruß Heinz |
22.09.2005, 09:10 | #3 |
Gast
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Hallo Heinz,
vielen Dank für die Info, auch, wenn der Dank etwas spät kommt. Die Lage hat sich mittlerweile etwas entschärft und ich denke, wir kommen sogar ohne eine Betreuung aus. Viele Grüße, Heiko |
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Stichworte |
beistand, beistandschaft, kind, sorgerecht, vormundschaft |
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