Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wie mache ich vertragliche Ansprüche geltende?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie mache ich vertragliche Ansprüche geltende? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Ich bin neu auf dem Forum und würde Euch um Mithilfe zu folgendem Problem bitten: Ich bin seit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 19.04.2009, 20:59   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 1
Frage Wie mache ich vertragliche Ansprüche geltende?

Hallo zusammen. Ich bin neu auf dem Forum und würde Euch um Mithilfe zu folgendem Problem bitten:

Ich bin seit ca. 2 Jahren Betreuer meiner Großmutter (85 Jahre), die sich in einem Pflegeheim befindet. Meine Großmutter hat vor ca. 7 Jahren meinem Onkel das "familiäre" Wohnhaus (Doppelhaushälfte, zwei abgetrennte Wohnungen) unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überlassen. Im Gegenzug verpflichtete er sich meiner Großmutter in der Wohnung im 1. Stock ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen und sämtliche Kosten hierfür wie z. B. Heizung, Strom und Wasserverbrauch, Müllabfuhr, Kaminkehrer, Kanalgebühren usw. zu tragen.

Nachdem meine Großmutter ins Pflegeheim kam, forderte mich der Rechtspfleger auf, die Ansprüche aus dem Leibgeding gegenüber meinem Onkel geltend zu machen. Er bezahlte seitdem einen Geldbetrag (ca. 300 Euro) als Entschädigungszahlung aus dem Leibgeding an meine Großmutter.

Mit dieser Zahlung und der Rente der Großmutter konnten die Kosten des Pflegeheimes bestritten werden, über sonstiges Vermögen verfügt meine Großmutter nicht mehr.

Leider ist mein Onkel (nach seiner Aussage) nun nicht mehr in der Lage, den Entschädigungsbetrag zu bezahlen, da er wohl arbeitslos war und lediglich Arbeitslosengeld I erhielt. Vor kurzem ist das wohl ausgelaufen, nach meiner Kenntnis erhält er wohl auch kein Arbeitslosengeld II (er ist ja Eigentümer des Hauses....). Er wohnt allerdings nicht in dem Haus, sondern rund 600 km entfernt. Jetzt hat er wohl gerade wieder Arbeit gefunden, sehr wechselnd.....

Ich habe natürlich jetzt das Problem, dass die Heimkosten nicht mehr aus vollständig bestritten werden können. Die Sach- bearbeiterin vom Sozialhilfeträger meinte auf meine Nachfrage, dass Sozialhilfe nicht gewährt werden könnte (bestensfalls als Darlehen) und meine Großmutter bzw. ich die Schenkung nach dem BGB wegen Verarmung von meinem Onkel zurückfordern müsste und das Haus ggf. verkaufen. Es fehlen im Monat übrigens wie gesagt, rund 300 Euro.

Mein Rechtspfleger meinte auf meine Nachfrage, dass ich die Ansprüche gegen meinen Onkel geltend machen muss und ggf. anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen soll. Sollte mein Onkel nicht leisten können oder wollen, sollte er, damit die Ansprüche nicht verjähren sowie zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung, die Ansprüche freiwilig durch notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis anerkennen. Etwaige Rückstände würden dann in den Nachlass meiner Großmutter fallen.

Aber durch das Schuldanerkenntnis alleine habe ich leider ja immer noch nicht das Geld für das Pflegeheim.

Frage 1:
Meine Fräge wäre nun: Hat jemand von Euch Erfahrung, wie ich die Ansprüche konkret gegen meinen Onkel geltend machen kann? Der normale Weg wäre ja, einen gerichtl. Mahnbescheid zu beantragen um ihn ggf. pfänden zu können. Oder würdet ihr aus Eurer Erfahrung empfehlen, direkt zu einem Rechtsanwalt zu gehen? Das ganze ist ja doch etwas tricky.

Frage 2:
Ich denke, die Rückforderung der Schenkung wäre dann doch erst der zweite Schritt, wenn die Entschädigung von meinem Onkel nicht beizutreiben ist? Ganz nebenbei wird das ganze noch dadurch verkompliziert, dass mein Onkel im Zuge der Überlassung des Hauses auch meiner Mutter ein unentgeltliches Wonrecht an der Wohnung im EG eingeräumt hat (in Anrechnung auf das Pflichtteilsrecht am Nachlass meiner Großmutter) in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit.

Frage 3:
Ich gehe mal davon aus, dass bei einer Rückabwicklung der Schenkung an meinen Onkel, auch dieses Wohnungsrecht für meine Mutter kippen würde?

Hat von Euch jemand Erfahrung, ob meine Mutter durch die Rückübereignung an meine Großmutter und einem möglichen Verkauf des Anwesens zum Auszug gezwungen werden könnte. Als Tochter hat Sie doch m. E. einen gewissen Bestandsschutz?

Viel Text, viele Fragen, viele Probleme, vielen Dank für die Hilfe.
Betreuer73 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 19:52   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Moin

Was für ein Bohai. Das ist wirklich kompliziert.
Ich gehe davon aus, dass die Forderung das Haus zurückzufordern mehr Probleme wg. der Wohnrechte aufwirft, als Hilfe bringt.

Die Idee mit dem Schuldanerkenntnis des Onkels ist schon eher ein Weg. Wenn Sie jetzt noch das Sozialamt dazu bewegen, nicht nur die Bisherigen Heimkosten sondern auch die fehlenden 300,00 € (und nur diese als Darlehen) zu gewähren, ist schon mal viel geschafft.
Wenn der Onkel bereit ist dieses Darlehen in Form einer Sicherungshypothek auf das Haus abzusichern, sollte das Sozialamt zurfieden sein.
Das Haus müßte nicht unbedingt verkauft werden, weil ja noch die Wohnrechtsverpflichtung Ihrer Mutter besteht und diese als Angehörige auf Betreuben des Sozialamtes nicht gefeuert werden darf. Wenn die Mutter irgendwann einmal nicht mehr in dem Haus wohnen und das Haus verkauft werden sollte, bekommt das Sozialamt auch sein Geld.

Andererseits:
Worum handelt es sich bei dem Wohnrecht der Großmutter?
Steht ihr eine abgeschlossene Wohnung zur verfügung, die auch vermietet werden könnte? Wenn ja, dann sollte die Wohnung auch vermietet werden und davon die Verpflichtung bezahlt werden. Das Arbeitsamt darf die Einnahme aus der Wohnung dann nicht als Einkommen anrechnen ohne gleichzeitig die bestehende Wohnrechtsverpflichtung zu ignorieren.

MfG
& viel Glück

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 21:06   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Vermietung?

Soweit ich das verstehe, ist das geerbte Haus ein Zweifamilienhaus, in dem die Mutter im Erdgeschoß, im ersten Stock die betreute Großmutter, die jetzt - auf Dauer? - im Heim ist, ein unentgeltliches Wohnrecht hatten/haben. Wenn die Großmutter dieses wohnrecht mit Sicherheit nie mehr ausüben kann, würde ich Vermietung auch für die beste Möglichkeit halten.
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, ansprüche, geltendmachung, heimkosten, leibgeding, schenkung, wohnrecht, wohnung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39