Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
sie lebt in Trennung. Sie erhält Unterhalt. Sie soll voll geschäftsfähig sein und hat einen Betreuer, der auch Vermögenssorge ...
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20.04.2009, 22:25 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Haftung
Hallo,
sie lebt in Trennung. Sie erhält Unterhalt. Sie soll voll geschäftsfähig sein und hat einen Betreuer, der auch Vermögenssorge hat. Er macht für letztes Jahr für beide den Lohnsteuerausgleich, da sie ihren Noch - Ehemann nicht traut. Ihr fällt auf, das sie seit Januar diesen Jahres bis April diesen Jahres zuviel Unterhalt erhalten hat, da der Ehemann ab Januar die Lohnsteuerklasse nicht geändert hat. Beide haben einen Scheidungsanwalt und auch denen viel das nicht auf. Sie hat dieses ihren Betreuer jetzt gemeldet, welcher die Anwältin von ihr informieren wird. Wenn der Noch - Ehemann nun Rückzahlung wegen zuviel gezahlten Unterhalt bezahlt, da er ja auch zurückzahlen muss, wer haftet hier dann. ? Danke Dagmar |
22.04.2009, 16:29 | #2 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
kannst Du das mal erklären. Warum bezahlt der Ehemann eine Rückzahlung und was meinst Du mit "muß zurückzahlen"? Außerdem ist mir die Haftungsfrage nicht klar. Soll der Betreuer das zurückzahlen oder der Rechtsanwalt? Das der Betreuer Steuererklärungen für Klienten bzw. auch für nicht durch ihn betreute Personen abgibt ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich bzw. gar nicht möglich. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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Stichworte |
haftung, scheidung, steuererklärung, steuern, unterhalt |
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