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Erwerbsminderungsrente

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erwerbsminderungsrente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich bin weiblich,29 Jahre und seit 8 Jahren arbeitslos,aufgrund von Angstzuständen und Panikattacken.Nach jahrelanger Begutachtung durch den Amtsarzt des ...


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Alt 23.04.2009, 02:49   #1
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Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 6
Standard Erwerbsminderungsrente

Hallo!

Ich bin weiblich,29 Jahre und seit 8 Jahren arbeitslos,aufgrund von Angstzuständen und Panikattacken.Nach jahrelanger Begutachtung durch den Amtsarzt des Arbeitsamts,kam dieser jetzt zu dem Schluss,daß ich Grundsicherung für Erwerbsminderung beantragen sollte.Ich bekam dann von der Arge einen Antrag,den ich ausfüllte und die Arge schickte das dann an die Rentenversicherungsanstalt.Nun war ein Amtsarzt der Rentenversicherung bei mir zu Hause zur ärztlichen Begutachtung.Er sagte,daß das Grundsicherungsamt diese Prüfung veranlasst hatte.Aber dieser Arzt war doch von der Rentenanstalt...steht das irgendwie im Zusammenhang?Wenn ich eventuell die Erwerbsminderungsrente bewilligt kriege,muß ich dann noch einen Extra-Antrag auf Grundsicherung für Erwerbsgeminderte stellen?Ich habe gehört,daß man diese auch nur bei voller Erwrbsminderung bekommt und nicht bei teilweiser...stimmt das?Und wenn die teilweise Erwerbsminderungsente nicht ausreicht,was mach ich dann?Muß ich überhaupt bei Bewilligung der Rente,der Arge Bescheid sagen,oder regeln das die Ämter untereinander?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
cinimini ist offline  
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Alt 23.04.2009, 09:33   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Cinimini,

Sie sind mit ca 21 Jahren krank geworden, die
Rente berechnet sich nach der zurückgelegten Arbeitszeit, das
kann bei Ihnen nicht viel sein.
Es wird also so sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann käme der Rest von der Grundsicherung. Bitte stellen Sie dringend zu Ihrem Besten den Antrag.

Der Arge müssen Sie eine Renten/Grundsicherungsbewilligung unbedingt melden, das ist ganz wichtig. Das machen die Ämter nicht unter sich aus.

Viel Glück, Grüsse
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.04.2009, 14:50   #3
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Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Antwort!
Kann ich diesen Antrag auf Grundsicherung auch von meiner Tante dort einreichen lassen?Ich kann ja aufgrund der Angstzustände und Panikattacken nicht aus dem Haus.Deswegen war der Amtsarzt ja auch bei mir zu Hause.
Dankeschön!
cinimini ist offline  
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Alt 23.04.2009, 15:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo cinimini,

Sie können ihn auch per Post schicken.
Vielleicht wäre es für die Zukunft nicht schlecht dem Grundsicherungsamt gleichzeitig mitzuteilen( schriftlich) dass Sie wegen Ihrer Panikakttacken das Haus nicht verlassen können.

Hoffentlich geht`s Ihnen bald etwas besser, Grüsse.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.04.2009, 16:53   #5
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Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 6
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Dankeschön für die schnellen Antworten und die lieben Wünsche!
Hätten Sie vielleicht noch eine Vermutung,warum,so wie der Amtsarzt sagte,daß Grundsicherungsamt diese ärztliche Prüfung veranlasste?Zumal dieser Arzt ja von der Rentenversicherungsanstalt kam.Er hat das so nebenbei erwähnt und das hat mich verwirrt...stehen die Rentenanstalt und das Grundsicherungsamt irgendwie im Zusammenhang?Der Rentenantrag wurde ja auch direkt von der Arge aus bei der Rentenversicherungsanstalt eingereicht.Wie kommt da das Grundsicherungsamt ins Spiel...?
Dankeschön!

Geändert von cinimini (23.04.2009 um 16:57 Uhr)
cinimini ist offline  
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Alt 23.04.2009, 20:03   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo cinimini,

das kann ich Ihnen leider nicht sagen, ich bin aber auch nicht der super Rentenspezialist, vielleicht meldet sich dazu aber noch ein Kollege.

Nochmals alles Gute, Grüsse.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.04.2009, 23:01   #7
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Beiträge: 6
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Trotzdem vielen lieben Dank!Sehr nett.
cinimini ist offline  
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Alt 24.04.2009, 00:00   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo cinimini,

wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente erhälst, dann hast Du bei nicht ausreichender Rentenhöhe Anspruch nach dem SGB 12, d.h. Ansprechpartner ist das Sozialamt, nicht die ARGE. Die ARGE wird das Sozialamt informiert haben.
Die Rechtsgrundlage für die Dir zustehende ergänzende Leistung findest Du in §§ 41 bis 46 SGB 12
SGB 12 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

In § 45 SGB 12 findest Du auch den Grund für die Aussage des Arztes. Das Grundsicherungsamt hat den Rentenversicherungsträger informiert und um Begutachtung gebeten.
In § 46 SGB 12 ist geregelt, daß der Träger der Rentenversicherung einen eingegangenen Antrag mit einer Mitteilung über die Höhe der monatlichen Rente und über das Vorliegen der Voraussetzungen der Leistungsberechtigung an den zuständigen Träger der Sozialhilfe übersendet. Es findet also eine Zusammenarbeit statt, trotzdem solltest Du bzw. ein Vertreter Rücksprache mit dem Sozialamt nehmen. Dein Ansprechpartner bei der ARGE kann die zuständige Stelle beim Sozialamt nennen.

Noch ein Tip: Der Rentenversicherungsträger muß Dich über das Verfahren beraten. Es gibt in jeder Stadt Versicherungsämter, die diese Aufgabe übernehmen. Besser sind aber die sog. Rentenältesten. Diese beraten ganz im Sinne der Versicherten und sind vertrauenswürdig. Wenn Du spezielle Fragen hast, dann solltest Du diese Möglichkeit nutzen. Vielleicht kommt der Rentenälteste auch zu Dir, wenn Du ihm Deine Probleme schilderst.

Keine Sorge, das Verfahren scheint bisher ganz normal zu laufen.
Wünsche Dir auch alles Gute

Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 24.04.2009, 00:30   #9
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Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 6
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Das ist ja super!Vielen Dank das Sie sich die Mühe gemacht haben!Sehr hilfreich,danke. Ich bin wirklich gespannt,wie das alles weitergeht!Es zerrt schon an den Nerven,muß ich sagen.Ich habe immer Angst,daß aufgrund irgendeiner (mutwilligen) Entscheidung über mich,mir meine komplette Existenz von heute auf morgen genommen werden kann!Ich habe sowas mit dem Arbeitsamt oft mitgemacht,wo eine bestimmte Sachbearbeiterin mir 2 mal,trotz Krankenschein,einfach das Geld gesperrt hat.Sowas bleibt haften und kommt immer wieder,wenn wieder Entscheidungen von Gutachtern über meine Person anstehen.Man ist ja immer auch auf das Wohlwollen der Person angewiesen!Nur wegen diesem mentalen Stress allein,bekomm ich lauter Grübchen am Mund... Ich versuche ruhig zu bleiben und es auf mich zukommen lassen,ich versuchs.
Vielen lieben Dank nochmal an euch beide für die kompetenten Antworten!

Viele Grüße
cinimini ist offline  
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Stichworte
erwerbsminderungsrente, erwerbsunfähigkeitsrente, grundsicherung, rente, rentenversicherung

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