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pearly 29.04.2009 02:49

Datenschutzverletzung ? Betreuerkonto
 
Hallo,
ich habe ein Betreuer, der außer Mietrecht und Post, "noch" Vermögenssorge hat. Beim Amtsgericht ist allerdings beantragt, das dieses rausgenommen werden soll.

Kosten ambulant betreutes wohnen
Ich habe Ende letzten Jahres mit dem Betreuer ambulant betreutes wohnen beantragt. Hierfür hatte ich meine finanziellen Verhältnisse offengelegt, u. a. den Kauf eines alten Autos, Mietkosten usw. Das Ganze wurde dann genehmigt, ich habe es aber nach 5 Besuchen wieder abgebrochen. Einen Monat später schreibt mich der Landschaftsverband einer anderen Stadt an und verlangt hierfür schon wieder meine Unterlagen, diesmal 3 Monate Kontoauszüge.
Ich hatte dann mein Betreuer angerufen und erklärt, das die garnichts kriegen, das ginge mir jetzt zu weit, es ginge den garnichts an, was von mein Konto einzeln runter geht und nicht (was wäre denn wenn ich z. B. Sexartikel kaufe ! oder so)..., ich hätte mich bereits damals offenbart und es wurde damals erklärt, das alles bezahlt wird. Der Betreuer meinte dann, ich bräuchte da garnichts mehr machen, das wäre alles erledigt. Eine Woche später klingelt meine Vermieterin Sturm bei mir. Ich hatte sie zwar wegen ein paar Wohnungsproblemen angerufen, aber das erste Thema was sie erregt auf den Tisch brachte ist, sie wäre vom Betreuer angeschrieben worden....wegen betreutes wohnen...er wolle wissen, wie hoch meine Heizkosten wären...usw. Ich hätte ihr doch sagen können, das ich nen Betreuer hätte....ob ich denn die Miete noch weiter zahlen könnte oder ob ich ausziehen wollte....sie hätte ja keine Probleme das ich nen Betreuer hätte...aber... Ich war wie vor dem Kopf geschlagen, total sauer, aufgeregt und fühlte mich hintergangen vom Betreuer. ! Er hat mich angelogen.
Ich habe mich dann telefonisch beim Amtsgericht beschwert, welche meinten, ich solle das doch alles schriftlich wiedergeben. Ich hatte garnicht die Kraft und den Nerv dazu, außerdem bin ich ansonsten zufrieden mit der Betreuung. Also habe ich mir den Betreuer geschnappt und ihn zur Rede gestellt. Er hat das Ganze runtergespielt, sagte frech, manche Dinge müssten eben erledigt werden, ich würde mich ja nur stigmatisiert fühlen, weil ich einen Betreuer hätte und er würde mein Vermieterin doch kennen, die arbeitet doch in der Klinik...Ich wurde noch saurer, erklärte, er habe mich hintergangen, er habe mein Mietverhältnis gestört, das Vertrauen zur Vermieterin, es wäre mir egal, wie gut man sich kenne, es ginge die Vermieterin überhaupt nichts an, wer bei mir in die Wohnung kommt und warum. ! Das nächste Mal würde ich mich gezwungen sehen, eine Anzeige zu machen, wegen Verletzung von Datenschutz, aber nicht beim Amtsgericht... ! Er habe mein Vertrauen erheblich gestört und das Amtsgericht hätte auch gesagt, er sei mir gegenüber verpflichtet, mich über jegliche Schritte zu informieren. !
a) Ist das Verletzung von Datenschutz oder nicht ?
b) Ich habe nur ein Mietvertrag wo die gesamten Nebenkosten drin stehen, ich habe noch keine einzelne Abrechnung mit Heizkosten erhalten usw. Der Betreuer kennt diese Zahlen. Aber hätte er sich nicht erst an mich wenden müssen, da er kein Mietrecht hat, nur Vermögenssorge, was wie erwähnt rausgenommen werden soll. ?
c) Ich verstehe nicht, das die Angabe meiner gesamten Nebenkosten da nicht reicht, was soll das, einzelne Heizkosten ?

Datenschutz
Noch eine Frage. Ich war bei einen Zahnarzt, da habe ich danach eine Rechnung erhalten. Diese Rechnung konnte ich von der Klinik aus nicht bezahlen, also hat die Klinik das an den Betreuer geschickt. Dieser hat die Rechnung dann wohl bezahlt. Nun wurde ich eines Tages von meiner Hausärztin angeschrieben, ich sollte noch meine Krankenkarte abgeben, da sie eine Überweisung für einen Zahnarzt ausstellen musste. Ich verstand die Welt nicht, sie erklärte, mein Betreuer hätte für den Zahnarzt eine Überweisung verlangt. Meine Frage: Hat auch hier der Betreuer oder Zahnarzt sich nicht an mich zu wenden. ? Darf die Hausärztin das so einfach rausgeben oder hätte sie mit mir sprechen müssen. ?

Ich hatte Akteneinsicht in meine Betreuungsakte und war so dumm und habe noch angegeben, das es auch noch mehr Gutachten geben würde wegen selber Krankheitsproblematik, allerdings handele es sich hier um ehemalige Rentengutachten. Darf das Gericht oder andere Institutionen diese Gutachten anfordern wenn es um Betreuungsrecht geht, z. B. um zu schauen, wie lange eine Krankheit schon besteht, oder wie sie mal wo anders bewertet wurde. ?

Betreuerkonto
Der Betreuer sagt zu mir immer, Betreuerkonten müssten im plus geführt werden. Ich habe sowohl ein normales Konto, das auch im plus ist und ein Kreditkonto, wegen der Anschaffung eines Autos. Davon weiß der Betreuer auch. Wie kann man sowas vereinbaren.?
Zweitens, wenn die Vermögenssorge rausgenommen wird, gilt das dann immer noch, Betreuerkonten müssen im plus geführt werden. ?

Letzte Frage: Wenn man aus einer Betreuung raus will und das Amtsgericht verlangt eine ärztliche Stellungnahme von einen Arzt dazu und ich erkläre, erstens kenne ich keinen Arzt und zweitens verweigere ich es, nochmals psychologisch untersucht zu werden, ich würde mich nicht mehr dazu äußern, da ich kein Vertrauen zu Ärzten habe, was kann das Amtsgericht dann tun. ?

Vielen lieben Dank
Dagmar

Kerstin_K 29.04.2009 15:53

ALso eine Übertweisung an einen Zahnarzt habe ich noch nie gesehen, wüste auch nicht, wo der Sinn sein soll. Die Praxisgebühr ist trotzdem auch an den Zahnarzt zu zahlen. Wa soll das also?

Heinz 30.04.2009 21:14

Hallo Dagmar,

meine Ansicht zu deine Fragen habe ich in den Text eingefügt.

Zitat:

Zitat von pearly (Beitrag 22002)
Kosten ambulant betreutes wohnen
"Das nächste Mal würde ich mich gezwungen sehen, eine Anzeige zu machen, wegen Verletzung von Datenschutz, aber nicht beim Amtsgericht... ! Er habe mein Vertrauen erheblich gestört -
das kann man so sehen, muss man aber nicht so sehen.
und das Amtsgericht hätte auch gesagt, er sei mir gegenüber verpflichtet, mich über jegliche Schritte zu informieren.!
BetreuerInnen sind angehalten - (soll-Bestimmung - keine Muss-Bestimmung) mit dem/der Betreuten zusammen zu arbeiten. Eine Pflicht, ihn oder sie über alle Schritte zu informieren besteht nicht!

a) Ist das Verletzung von Datenschutz oder nicht ? Nein
b) Ich habe nur ein Mietvertrag wo die gesamten Nebenkosten drin stehen, sog. Pauschalmiete?
ich habe noch keine einzelne Abrechnung mit Heizkosten erhalten usw. Der Betreuer kennt diese Zahlen. Aber hätte er sich nicht erst an mich wenden müssen, da er kein Mietrecht hat, nur Vermögenssorge, was wie erwähnt rausgenommen werden soll. ?
Solange er Vermögenssorge hat, ist er berechtigt sich auch ohne Absprache mit dir um deine Vermögensangelegenheiten zu kümmern und mit verbindlicher Wirkung für dich, aber ohne dein Zutun und Mitwirken entscheiden und mit Dritten Absprachen treffen.

c) Ich verstehe nicht, dass die Angabe meiner gesamten Nebenkosten da nicht reicht, was soll das, einzelne Heizkosten?
Es kann eine Änderung in der Abrechnung vorliegen, wozu der Vermieter berechtigt ist.

Datenschutz
Hat auch hier der Betreuer oder Zahnarzt sich nicht an mich zu wenden ? Sollte so sein, muss aber nicht sein.

Darf die Hausärztin das so einfach rausgeben oder hätte sie mit mir sprechen müssen?
https://www.datenschutzzentrum.de/me.../vertreter.htm

Darf das Gericht oder andere Institutionen diese Gutachten anfordern, wenn es um Betreuungsrecht geht, z. B. um zu schauen, wie lange eine Krankheit schon besteht, oder wie sie mal wo anders bewertet wurde? Ja

Betreuerkonto richtig: Betreutenkonto
Der Betreuer sagt zu mir immer, Betreutenkonten müssten im plus geführt werden. Ich habe sowohl ein normales Konto, das auch im plus ist und ein Kreditkonto, wegen der Anschaffung eines Autos. Davon weiß der Betreuer auch. Wie kann man sowas vereinbaren?
Bist du uneingeschränkt geschäftsfähig, kannst du mit der Bank vereinbaren, was du willst. Der Betreuer ist allerdings berechtigt, das zu blockieren oder zu verhindern.

Zweitens, wenn die Vermögenssorge rausgenommen wird, gilt das dann immer noch, Betreuerkonten müssen im plus geführt werden?
Es sind Konten von Betreuten, die auf deren Namen lauten. Wegen der Betreuung sind es Betreuten- oder Betreuungskonten. Betreuerkonten wären Anderkonten wie beim Rechtsanwalt und würden auf den Namen der Betreuer laufen. Diese müssen wegen seiner Bonität nicht im Plus geführt werden. Die der Betreuten schon. Wird die Vermögenssorgen aufgehoben, bliebe dennoch die Betreuung bestehen. Deshalb kann die Bank auch weiterhin gegenüber den Betreuten ein Dispo verwehren.

Letzte Frage: Wenn man aus einer Betreuung raus will und das Amtsgericht verlangt eine ärztliche Stellungnahme von einen Arzt dazu und ich erkläre, erstens kenne ich keinen Arzt und zweitens verweigere ich es, nochmals psychologisch untersucht zu werden, ich würde mich nicht mehr dazu äußern, da ich kein Vertrauen zu Ärzten habe, was kann das Amtsgericht dann tun? Wegen der Renitenz die Betreuung bis zum Nimmerleinstag weiterlaufen lassen. Es wäre in deinem eigenen Interesse, dir einen Persilschein bei einem Therapeuten, Psychologen oder Neurologen zu besorgen.


heiner 13.05.2009 18:41

Hallo Heinz,
 
"Solange er Vermögenssorge hat, ist er berechtigt sich auch ohne Absprache mit dir um deine Vermögensangelegenheiten zu kümmern und mit verbindlicher Wirkung für dich, aber ohne dein Zutun und Mitwirken entscheiden und mit Dritten Absprachen treffen."

Diese Aussage kann ganz brisant sein.

Ich habe schon selbst Richter erlebt, die das ganz anders auslegen. Gegen den Willen des Betreuten darf nur mit Einwilligungsvorbehalt gehandelt werden. Mangelnde Absprachen und Informationen, seitens des Betreuers, legen manche Richter als eigenständiges Handeln, gegen den Willen des zu Betreuenden aus. Auch bei Beträgen/Konten unter 3000€.

Gruß
Heiner

michaela mohr 13.05.2009 18:57

Hallo heiner,

auf Grund welcher Rechtslage verfahren diese Richter denn?

Die Wünsche des Betreuten sind zu berücksichtigen wenn sie seinem Wohl nicht zuwiderlaufen und nicht zu einer Verschlechterung seiner Lebens- und Versorgungssituation führen.
Wenn also jemand mal entschlossen ist die Miete nicht zu zahlen und das Geld anderweitig zu verbrauchen kann es ja kein Fehler sein das zu verhindern, auch gegen den erklärten Wunsch und Willen.

Ein Einwilligungsvorbehalt ist doch letztendlich ein viel umfassender Eingriff in Persönlichkeitsrechte und kann ja dann auch nie nur partiell oder auf den konkreten Moment gesehen werden.

Gruss
Michaela Mohr


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