Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag / Immobilienverkauf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forennutzer!
Ich habe in einem Betreuungsfall einige allgem. Fragen:
Als Anhaltspunkt:
Eine meiner Betreuten (im Heim untergebracht) ist ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
29.04.2009, 15:37 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 34
|
Vergütungsantrag / Immobilienverkauf
Hallo liebe Forennutzer!
Ich habe in einem Betreuungsfall einige allgem. Fragen: Als Anhaltspunkt: Eine meiner Betreuten (im Heim untergebracht) ist vermögend. -Sparbuchguthaben zur Zeit ca. 5.500,- € -Zusätzlich eine Immobilie die zum Verkauf angeboten ist, sich aber bisher kein Käufer gefunden hat (Wert: nicht mehr als 25.000 -30.000€) -Aufgrund des noch vorhandenen Vermögens zur Zeit kein Anspruch auf Pflegewohngeld bzw. Sozialhilfe. 1.) Ich habe die Rente der Betreuten bereits auf das Konto der Pflegeeinrichtung umgeleitet. Da die Betreute aufgrund der Immobilie aber noch laufende Kosten hat (sehr hohes Hausgeld) kann ich von dem Sparbuch zur Zeit nichts an die Einrichtung überweisen. Also muss die Einrichtung so lange warten bis die Immobilie verkauft ist oder? Nun muss ich ja auch meine Abrechnungen erstellen und darf ja nach Genehmigung vom AG meine Vergütung von dem Sparbuch bzw. Konto der Betreuten entnehmen. Was passiert, wenn das Sparguthaben aufgebraucht ist und die Immobilie noch nicht verkauft wurde? BM |
29.04.2009, 16:47 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
|
vermögend?
Vom Standpunkt des Heims ist es sicher unbefriedigend, wenn es außer der Rente kein Geld bekommt, zumal beim Immobilienmarkt ja fraglich ist, wie schnell das Objekt verkauft ist. Ich hatte einen solchen Fall, bei dem der Landschaftsverband bezahlte und dafür eine Grundschuld auf dem Objekt eintragen ließ. Da die Betreute kein Einkommen hatte, zahlte er sogar bis zum Verkauf das Hausgeld und die laufenden Kosten. Mit einem fristwahrenden Sozialhilfeantrag müsste zumindest sichergestellt werden, dass die Heimkosten beglichen werden können, egal wann und zu welchem Preis das Objekt verkauft werden kann und in welcher Höhe dann Kosten aufgelaufen sind.
|
13.05.2009, 18:50 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
|
Vermögend?
Ich hatte einen änlichen Fall. Ein alter Bauernhof konnte nicht verkauft werden. Ich nahm von der Bank ein Grundschuld auf. Bezahlte davon die laufenden Rechnungen. Als kein Geld mehr vorhanden war, hat die Bank den Hof versteigert. Der Erlös war weniger als die Grundschuld. Da nun kein Vermögen mehr vorhanden war, habe ich Sozialhilfe bekommen. Die Heimkosten waren gesichert. Leidtragender war in diesem Fall nur die Bank.
Geht heute aber wahrscheinlich nicht mehr so einfach, da bei sinkenden Immobilienpreisen die Banken vorsichtiger geworden sind. Gruß Heiner |
Lesezeichen |
Stichworte |
hausverkauf, heimkosten, sozialhilfe, sparbuch |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|