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Freiwillig oder Zwang ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiwillig oder Zwang ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hoffe, mein Sachverhalt ist nicht zu kompliziert. Meine Familie hat mir vor einem Jahr eine Betreuung aufgehalst. Die ...


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Alt 13.05.2009, 16:14   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Freiwillig oder Zwang ?

Hallo,

ich hoffe, mein Sachverhalt ist nicht zu kompliziert.

Meine Familie hat mir vor einem Jahr eine Betreuung aufgehalst.Die Gutachterin hatte total übertrieben. Sie schrieb erst:
- eine freie Willenbestimmung ist nicht möglich
- ich wäre nicht zur eigenverantwortlichen Entscheidungen in der Lage
- die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes ist nicht möglich
- man sollte auch gegen meinen Willen eine Betreuung einrichten

Die Betreuung bin ich dann freiwillig eingegangen.

Einige Monate später wollte ich aus der Betreuung raus. Das Amtsgericht hat dann die Gutachterin angeschrieben und sie sollte eigentlich mit mir darüber reden. Sie hat das dann aber falsch verstanden und ein zweites Gutachten erstellt. Sie schrieb nun mehr:

- eine freie Willensbestimmung ist nicht umfassend möglich
- zu eigenverantwortlichen Entscheidung wäre ich nicht in der Lage
- ich würde mich selbst gefährden, wenn ich Medikamente nicht bekäme
- ich wäre nicht in der Lage eine Vorsorgevollmacht auszufüllen
!!! eine gesetzliche Betreuung gegen meinen Willen wäre abzulehnen.!!!
Ich hätte die Betreuung jedoch selbst weiter haben wollen. Die Betreuung sollte auf 2 Jahre anstatt 3 Jahre fortgeführt werden, da prognostisch nicht sofort mit einer Besserung zu rechnen wäre.

Sie sollte zwar kein Gutachten erstellen, aber ich wurde auch vom Amtsgericht nicht darüber informiert, das ich auch hätte aus der Betreuung rausgekonnt, so wie ich das verstehe. Ich verlangte dann, das Gutachten, aus dem ich den Sachverhalt hätte also entnehmen können.

Sechs Wochen später antwortete sie darauf, man solle mir das Gutachten nicht aushändigen, es könne mir schaden.

6 Wochen später war ich so blöd, nahm Tabletten, hätte dabei drauf gehen können, rief aber selbst die Polizei an und lies mich selbst einweisen.

Eine Woche darauf landete ich erneut, freiwillig, nur wegen zuviel Alkohol erneut in der Klinik. Die ließen mich dann erst wieder gehen, nachmittags hatte ich dann ein Gespräch mit der zuständigen Psychologin und dem Betreuer, da ich trotzdem aus der Betreuung raus wollte. Sie redete mit mir garnicht da drüber, sondern erklärte, ich hätte garnicht aus der Klinik gesollt, ich solle jetzt 6 Wochen freiwillig bleiben oder ich bekäme ein Beschluss. Erst später verstand ich, das sie mich da behielten, da sie Angst hatten, ich würde erneut Tabletten nehmen.

Ich habe mir während des Aufenthaltes überhaupt nichts angetan und sie wartete die Zeit garnicht ab, sondern schrieb einfach ans Amtsgericht:

"Nach dem - irrtümlich erstellten Gutachten vom xx - ist die freie Willensbildung eingeschränkt und die Betreuung wegen Selbstgefährdung weiterhin erforderlich, so das es keiner substantiellen neuen Prüfung bedarf, solange keine ärztliche Befürwortung vorgelegt wird. "

a) Wenn eine Betreuung freiwillig weiterläuft, hat das Amtsgericht überhaupt das Recht trotzdem eine ärztliche Stellungnahme zu verlangen,
die besagt das man keine Betreuung mehr braucht. ?

b) Ist die Betreuung jetzt gegen meinen Willen ?

Vielen Dank
Dagmar
pearly ist offline  
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Alt 13.05.2009, 16:32   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Dagmar,

dumm gelaufen. Das Gericht darf alles - fast alles - jedenfalls alles, was im Zusammenhang mit der Betreuung festzustellen ist, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Sie müssen sich nicht an das halten, was die Psychologin schrieb, doch überwiegend halten sie sich daran. Und dein Verhalten gibt reichlich Anhaltspunkte, dass die Psychologin zu ihrer Ansicht kommen kann. Ich denke, so schnell wirst du die Betreuung jetzt nicht los.

Heinz
 
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Alt 13.05.2009, 18:25   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard Letzte Möglichkeit ist

die einer Beschwerde beim Landgericht gegen die Betreuung. Dort auf ein neues Gutachten, durch einen unabhängigen, vereidigten Gutachter, bestehen.
Habe selbst schon solch ein Verfahren erfolgreich durchgeführt. Bei mir war es aber für einen, den ich unter Betreuung hatte.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, freier wille, gutachten

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