Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
müssen Mietverträge (unbefristet) und Chemotherapien (Behandlung bei MS) von AG genehmigt werden?
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
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13.05.2009, 20:02 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Genehmigungen
Hallo zusammen,
müssen Mietverträge (unbefristet) und Chemotherapien (Behandlung bei MS) von AG genehmigt werden? Kann mir jemand helfen? Liebe Grüße Goda |
13.05.2009, 20:33 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Ähm,
also soweit ich weiß, müssen Chemos genehmigt werden - frag lieber beim Gericht als bei den Docs - denen reicht ne Unterschrift...
Gruß M. |
13.05.2009, 20:49 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Werde ich tun...
Danke |
13.05.2009, 21:21 | #4 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Chemo = genehmigungsfrei Mietvertrag ist genehmigungspflichtig, wenn der Vertrag länger als 4 Jahre bestehen soll, also vorher nicht gekündigt werden kann, ansonsten auch genehmigungsfrei Was sagen unsere Profis? Gegenmeinungen? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus Geändert von Stracciatellamaus (13.05.2009 um 21:30 Uhr) |
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13.05.2009, 21:55 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Mietverträgegenehmigen?
Moin Moin
Fragen Sie Ihren Betreuten. Wenn er die Wohnung haben will, dann soll er den MV selbst unterschreiben. Damit ist üblicherweise keine Genehmigung mehr notwendig. Es sei denn, es besteht ein Einwilligungsvorbehalt z.B. in der Vermögenssorge, dann müssen sie ihn (auch) unterschreiben. Dass ein Mietvertrag genehmigt werden müßte ist mir noch nicht beanstandet worden, auch nicht bei den Betreuten mit EV. Die Kündigung eines Mietvertrages ist genehmigungspflichtig, wenn sie durch den Betreuer vorgenommen wird. Die einzigen Mietverträge, bei denen ein gerichtlicher Aufwand notwendig wurde, waren zwischen Mieter und Vermieter, die beide von mir betreut werden und bei denen Einwilligungsvorbehalte bestehen. Hier wurde sogar ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt, um ein Insichgeschäft zu verhindern. Ich darf ja schließlich nicht auf beiden Seiten des Mietvertrages unterschreiben... Mietverträge, die länger als 4 Jahre dauern sollen, sind so eine Sache: Die gibt es eigentlich nicht mehr. Eine der letzten Mietrechtsänderungen hat befristete Mietverträge verboten. Es gibt nur noch unbefristete Mietverträge. Zumindest zum Wohnen. Eine Genehmigungspflicht kann damit nicht (mehr) begründet werden. Gewerbliche Mietverträge dürfen sinnvollerweise nach wie vor auch befristet abgeschlossen werden. Bei diesen würde ich mich jedenfalls beim Vormundschaftsgericht immer über die Genehmigungsbedürftigkeit rückversichern und ggf. beantragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Stichworte |
chemotherapie, genehmigung, mietvertrag, wohnungsangelegenheiten |
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